Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

1. Einstellung einer Gruppenleitung für den Kindergarten Wolkenland Böhringen.

b) Sonstiges
1. Tag der Städtebauförderung
Bürgermeister Winter wies auf den Tag der Städtebauförderung am 12.05. hin. In dem Rahmen soll ein Tag der offenen Tür im Kindergarten Böhringen ab 17.00 Uhr erfolgen. Der Gemeinderat wurde hierzu noch einmal eingeladen.

2. Sportgelände Donnstetten
Es wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Sportplatz in Donnstetten ein Fußballcamp stattfindet mit Sportlern mit mentaler Beeinträchtigung. Hier wird am Samstag, 13.05.2007 ab 18.00 Uhr ein Fußballspiel gegen den FC Römerstein stattfinden. Auch hierzu wurde die Einladung ausgesprochen.

TOP 2
Teilregionalplan Windkraft 2017 für die Region Neckar-Alb
- Stellungnahme

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 29.11.2016 den Teilregionalplan Windkraft 2017 einschließlich Umweltbericht für die Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes (LplG) beschlossen. Bis zum 31.05.2017 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf des Teilregionalplans Windkraft für die Region Neckar-Alb zu nehmen. Da die Regionalplanung auf Markung Römerstein-Donnstetten im Bereich Stockert ein Vorranggebiet für bis zu 3 Windkraftanlagen vorsieht, wurde auch die Gemeinde Römerstein um Stellungnahme gebeten. Der Regionalplan entfaltet keine Ausschlusswirkung. D. h., selbst wenn die Flächen nicht in den Regionalplan mit aufgenommen werden, kann der Betreiber dennoch die Genehmigung der Anlagen bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) beantragen. Diese hat dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zulässigkeit zu prüfen. Dennoch sollte aus Sicht der Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben werden.
Als einziger Standort für Windkraftnutzung im Plangebiet, liegt für das Gebiet Stockert eine Raumnutzungsanalyse vor, im Rahmen derer die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit für diesen Standort festgestellt wird. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des privaten Projektträgers, der sich bereits Flächen zur Realisierung der Windkraftanlage gesichert hat. Aufgrund dieser Raumnutzungsanalyse möchte der Regionalverband den Standort Stockert als Vorranggebiet im Regionalplan ausweisen. Der Gemeinde Römerstein liegt die Raumnutzungsanalyse nicht vor, was von Bürgermeister Winter ausdrücklich bemängelt wurde.
Grundsätzlich ist das Vorgehen nicht zu beanstanden, da der Projektträger den Nachweis zu erbringen hat, dass die Windkraftanlagen am gewünschten Standort zulässig sind bzw. keine artenschutzrechtlichen oder anderen Belange entgegenstehen. Dennoch ist die objektive gutachterliche Betrachtung zu hinterfragen. Dies umso mehr, da das Gutachten der Gemeinde Römerstein zur Stellungnahme bzw. Überprüfung nicht vorgelegt wird. Auch seitens des Regionalverbands, dem die Raumnutzungsanalyse ebenfalls vorliegt, wird diese weder veröffentlicht, noch der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Somit kann seitens der Gemeinde inhaltlich nicht Stellung genommen werden. Vielmehr ist vor diesem Hintergrund und angesichts der allgemein hohen Population an relevanten Vogelarten, verstärkt darauf hinzuweisen, dass die Belange des Artenschutzes in diesem Bereich zu berücksichtigen sind.
Da, wie bereits ausgeführt, das dem geplanten Vorranggebiet Stockert zugrunde gelegte Gutachten der Gemeindeverwaltung nicht vorliegt, kann über die formulierte Kritik am Verfahren hinaus inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben werden.
Im Hinblick auf einen möglichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde bzw. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, hat die vorgeschlagene Stellungnahme keinen Einfluss.
Bürgermeister Winter bemängelte ausdrücklich das Vorgehen des Regionalverbandes, dass zum einen der Regionalverband die möglichen Flächen ohne Einladung eines Vertreters der Gemeinde vorgenommen habe. Zum weiteren auch, dass das Gutachten, das hier zugrunde liegt, der Gemeinde nicht zur Verfügung gestellt wurde. Dies wurde im Gremium ebenso kritisch gesehen und sollte dem Regionalverband so auch ausdrücklich mitgeteilt werden.
Bei einer Gegenstimme wurde der Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt.

TOP 3
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018

Die Kindergartenbedarfsplanung wurde dem Gremium vorgestellt. Bürgermeister Winter sprach seinen ausdrücklichen Dank an die kirchlichen Träger für die gute Zusammenarbeit sowie das Leben des Römersteiner Modells aus. Insgesamt konnte festgehalten werden, dass aufgrund der Kinderzahlen in Römerstein die Gruppen wie bestehen, bleiben. Derzeit ist in den Kindergärten in Böhringen sowie in Zainingen ein Engpass zu verzeichnen. Dieser wird sich jedoch im nächsten Jahr aufgrund der Geburtenzahlen wieder relativieren, so dass die jeweiligen Gruppen in allen drei Kindergärten, wie derzeit bestehend, weiter in der Bedarfsplanung aufgenommen sind.
Das Gremium stimmte einstimmig der Bedarfsplanung zu.

TOP 4
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Unter Lau - Teil I, 4. Änderung" in Römerstein-Böhringen
a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes i. V.m. § 13 BauGB

Der Änderungsbebauungsplan "Unter Lau – Teil I, 4. Änderung" hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Zimmereibetriebes im bestehenden Gewerbegebiet Unter Lau zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen in Bezug auf die Gebäudehöhen sowie sonstigen Festsetzungen an die heutigen Anforderungen für Gewerbegebiete angepasst und für die unterschiedlichen Dachformen vereinheitlicht werden.
Es wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
1. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 11.05.2017 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Unter Lau – Teil I, 4. Änderung" aufgestellt. Es wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
2. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 11.05.2017 dargestellten Bereich wird gemäß § 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Unter Lau – Teil I, 4. Änderung" aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. (S. öffentliche Bekanntmachung)


TOP 5
Beschaffung eines Schneeschildes für den Unimog

In den Haushaltsplanberatungen wurde bereits erläutert, dass das vorhandene Schneeschild für den Unimog in die Jahre gekommen ist und eine Ersatzbeschaffung im Jahr 2017 geplant ist. Hierfür wurden 15.000 € eingestellt. Die Verwaltung hat zusammen mit dem Bauhof 3 Angebote eingeholt.
Nach Rücksprache mit dem Bauhof schlägt die Verwaltung vor, nicht das preisgünstigste Angebot von Bieter 1, sondern das Angebot der BayWa AG zu beschaffen. Grund hierfür ist, dass sich in der Praxis der Hydrac beim Bauhof besser bewährt hat. Ein weiterer Vorteil des Hydrac Pfluges ist, dass dieser eine Pulverbeschichtung besitzt. Der Schmidt-Pflug hingegen nicht. Durch die Pulverbeschichtung ist der Schneepflug langlebiger als der Pflug ohne diese Beschichtung.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Kauf eines Schneeschildes für den Unimog bei der BayWa AG, Biberach, zum Angebotspreis von 13.982,50 € zu.

TOP 6
Sanierung Backöfen Backhaus Donnstetten
- Vergabe

Bürgermeister Winter informierte, dass im Ortschaftsrat Donnstetten die Angebote in Schriftform nicht vorlagen, weshalb der Ortschaftsrat darum gebeten hat, die Angelegenheit zu vertagen. Er hatte die Zahlen dem Gremium vorgestellt.
Dem Gemeinderat lagen die Angebote nunmehr vor. Auf Antrag aus dem Gremium wurde jeder Tagesordnungspunkt bei einer Enthaltung vertagt.

TOP 7 Bauangelegenheiten
a) Anbau an bestehenden Milchviehlaufstand, Strohweiler Straße 31, Flst 2018, Römerstein-Böhringen

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig zugestimmt.

b) Neubau einer Zimmerei-Abbundhalle mit Anbau in Holzbauweise sowie Verwaltungsbau mit Wohnung im Dachgeschoss, Unter Lau 6, Flst. 1678/4, Römerstein-Böhringen
Aufgrund der umfangreichen Befreiungstatbestände hat sich der Gemeinderat bei Tagesordnungspunkt 4 dazu entschlossen, den Bebauungsplan zu ändern, insbesondere ihn an heutige Gegebenheiten anzupassen. Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde mit folgenden Maßgaben einstimmig erteilt:
I. Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde mit folgender Maßgabe erteilt:
1. Verwaltungsgebäude
a) Der Befreiung zur Überschreitung bei der Länge der Dachaufbauten wird zugestimmt
b) Der Abstand mit 80 cm zur Traufe muss eingehalten werden
2. Abbundhalle
a) Bei der Abbundhalle wird hinsichtlich Trauf- und Firsthöhe und der Festsetzung der Bezugshöhe, vorbehaltlich der Abstimmung unter TOP 4, eine Bebauungsplanänderung eingeleitet und zugestimmt
b) Der Photovoltaikanlage wird zugestimmt
3. Anbau an die Abbundhalle
Der Dacheindeckung beim Pultdach wird zugestimmt
4. Sonstiges
4.1 Werbungsschild
Das Werbungsschild ist entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu errichten
4.2 Zufahrt:
Die Zufahrt über die Stichstraße muss noch geklärt werden.
4.3 Einfriedung
Der Einfriedung wird zugestimmt, ohne Hinterpflanzung. Zur öffentlichen Fläche hin ist ein Abstand von 0,5 m einzuhalten
II. Desweiteren wird vorbehaltlich der technischen Prüfung durch das Landratsamt Reutlingen der wasserrechtlichen Genehmigung zugestimmt.

c) Neubau Doppelgarage, Abbruch Scheune, Stall und Schuppen, Römerstraße 3, Flst. 8257, Römerstein-Donnstetten
Der Ortschafsrat hat dem Verwaltungsvorschlag nicht zugestimmt, weshalb der Gemeinderat für die Zustimmung erforderlich war. Bei 2 Gegenstimmen wurde der Befreiung zur Abweichung der Dachneigung nicht zugestimmt. Die Vorschriften hinsichtlich der Fassadengestaltung sowie Dacheindeckung sind gemäß dem Bebauungsplan einzuhalten.

d) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine

e) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben.

TOP 8
Sonstiges, Anfragen

Keine