Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Ortskernsanierung Donnstetten


Eigentümer, deren Grundstück im Sanierungsgebiet „Ortskern Donnstetten“ liegt, können Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten. Mit maximal 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden können beispielsweise:

- die Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen und familiengerechten Wohnungen zur Eigennutzung oder Vermietung (max. 50.000 € pro neuer Wohnung),
- die umfassende Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden (max. 20.000 € pro Wohnung),
- die Schließung von Baulücken mit ortsbildgerechten Neubauten von Wohngebäuden zur Eigennutzung (max. 20.000 € pro Wohnung). 

Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde Römerstein vor Beginn einer Maßnahme. Neben der Möglichkeit auf einen Zuschuss besteht gemäß § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG) auch die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet.
 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen und mit Mitteln des ELR-Programms zu kombinieren. Eine gleichzeitige Förderung nach dem ELR-Programm schließt diese Abschreibungsmöglichkeit nicht aus.
 
Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse von Römerstein, Rathaus II, Frau Martin (07382 9398-40). Für allgemeine Fragen zur Sanierung steht Ihnen Frau Bieler (07141 149-230, e-Mail: sindy.bieler(at)wuestenrot.de) von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Ludwigsburg, gerne zur Verfügung.

Wir hoffen auf Ihre rege Beteiligung bei der Sanierung!