Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Es wude bekannt gegeben, dass in einer der letzten nichtöffentlichen Sitzungen Günter Bader als Bauhofleiter als Nachfolger von Manfred Schmutz ab 01.10.2016 gewählt wurde.
 
b) Sonstiges
Keine
 
 
TOP 2
Bürgerfragestunde

Keine Anfrage
 
 
TOP 3
Bebauungsplan "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 4. Änderung" in Römerstein-Zainingen
a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 13a BauGB
b) Entwurfsberatung
c) Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Firmengebäudes angrenzend an das auf dem Grundstück bestehende Gebäude Uracher Straße 59 zu schaffen.
Der Bauherr plant die Erweiterung des Firmengebäudes mit einer Halle sowie einem Büroraum westlich angrenzend an das bestehende Gebäude. Der Großteil der hierfür benötigten Fläche liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg“. Eine Bebauung des für die Erweiterung benötigten Flurstückes 2303 ist somit nach aktuellem Planungsrecht nicht möglich.
Im Zuge dieser Bebauungsplanänderung und -erweiterung soll nun das Flurstück 2303, welches sich bereits im Besitz des Bauherren befindet, in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden und entsprechend der geplanten Nutzung im nördlichen Bereich als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Der südliche Bereich des Flurstückes wird für die Erweiterung nicht benötigt und soll aus diesem Grund als private Grünfläche ausgewiesen werden.
Gleichzeitig soll die maximale Gebäudehöhe, welche aktuell für den Bereich des Gewerbegebietes auf 10,0 m festgesetzt ist, entsprechend des Baugesuches auf 12,0 m erhöht werden.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Für den im Bebauungsplanentwurf vom 28.07.2016 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 4. Änderung" aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
2. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 28.07.2016 dargestellten Bereich wird gem. §74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 4. Änderung" aufgestellt
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 4. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften vom 28.07.2016, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
TOP 4
2. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen

In der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2016 wurde die erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 von der Verwaltung vorgestellt und die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung, betreffend dem Kindergarten Wolkenland, zu veranlassen.
Resultierend aus der Kindergartenbedarfsplanung wurden nun die Vorbereitungen getroffen, im Rahmen der Ganztagesbetreuung sogenannte Module einzustellen, ebenfalls beide Gruppen auf 35 Stunden anzuheben, eine davon als altersgemischte Gruppe.
 
Im Rahmen der Ganztagesbetreuung sollten nun folgende Module möglich sein:
1. wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden,
5 Tage von Montag - Freitag. 07.00 - 16.00 Uhr
 
2. 4 ganze Tage, 1 halber Tag mit 40,5 Stunden Betreuungszeit,
4 Tage 07.00 - 16.00 Uhr und 1 Tag 07.00 - 11.30 Uhr
 
3. 3 ganze Tage, 2 halbe Tage mit 36 Stunden Betreuungszeit,
3 Tage 07.00 - 16.00 Uhr und 2 Tage 07.00 - 11.30 Uhr
 
4. 2 ganze Tage, 3 halbe Tage mit 31,5 Stunden Betreuungszeit,
2 Tage 07.00 - 16.00 Uhr und 3 Tage 07.00 - 11.30 Uhr
 
Zudem sollte es bei der Ganztagesbetreuung möglich gemacht werden, für die jeweils halben Tage das Mittagessen gesondert dazu buchen zu können. Die Verpflegung sollte ebenfalls grundsätzlich geändert werden, da sich im vergangenen Jahr gezeigt hat, dass die Berechnung mit einer Pauschale ungünstig war, weshalb auf eine tageweise Abrechnung umgestellt werden sollte. Bei den halben Modulen fällt hier zusätzlich eine Stunde Betreuungsgebühr an, die im Rahmen der Verpflegung mit abgerechnet werden sollte.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
 
 
TOP 5
Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gemäß den Vorgaben des § 95 Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und innerhalb eines Jahres vom Gemeinderat festzustellen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. § 44 Abs. 3 besagt, dass im Rechenschaftsbericht insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern sind. Außerdem soll der Rechenschaftsbericht einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Volumen von 12.045.219,42 €, was eine Verringerung um 3,37% zum Vorjahr bedeutet. Gegenüber der Planung hat sich das Volumen um 18,91% erhöht.
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 10.062.122,33 € was eine Steigerung gegenüber der Planung von 9,30% bedeutet. Die Steigerung beruht vor allem auf den überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen. Hier konnte der Planansatz um knapp 740.000 € überschritten werden. Gründe hierfür sind zum einen erneut Nachzahlungen einiger Betriebe sowie eine erfreulich gute und stabile wirtschaftliche Lage.
Aufgrund der positiven Entwicklung der Einnahmeseite und der sparsamen Bewirtschaftung der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt konnte die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt von 627.000 € um rd. 1,1 Mio € auf 1,7 Mio € erhöht werden.
Das Volumen des Vermögenshaushalts hat sich durch die deutlich höhere Zuführung sowie den den Grundstückserlösen erhöht und schließt mit 1.983.097,09 €. Dies bedeutet eine Steigerung zur Planung i.H.v. 114,62%. Durch die gestiegenen Einnahmen konnte auf die Rücklagenentnahme von 131.000 € verzichtet werden. Da die Ausgaben im im Gegensatz zu den Einnahmen nur geringfügig über der Planung lagen, konnten der Rücklage erneut Mittel i.H.v. 1.039.373,55 € zugeführt werden.
Durch die Zuführung zur Rücklage erhöht sich diese und weist zum 31.12.2015 einen Stand von 2.697.431,71 € aus. Die Mindestrücklage von rd. 180.000 € wird somit deutlich überschritten.
Da im Jahr 2015 auf Kreditaufnahmen verzichtet werden konnte und aufgrund des guten Ergebnisses 2014 in 2015 eine Sondertilgung i.H.v. 49.000 € geleistet wurde, verringert sich der Schuldenstand zum 31.12.2015 um insgesamt 147.160 € auf 1.360.195,00 €, was einer pro-Kopf-Verschuldung von 341,67 € entspricht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgetragen, im Rahmen der Fremdfinanzierung eine schnellere Tilgung zu ermöglichen. Die sollte im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes dann aufgenommen und mit beschlossen werden. Die Jahresrechnung wurde einstimmig festgestellt.
 
 
TOP 6
Beratung und Verabschiedung Nachtragsplan 2016

Im Haushaltsplan 2016 wurden im Vermögenshaushalt keine Mittel für den Breitbandausbau vorgesehen. Nachdem sich durch den 2. BA der NER für die Gemeinde kostengünstige Möglichkeiten für die Verlegung von Leerrohren boten, wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Leerrohrverlegung zeitgleich mit dem Ausbau der NER durchzuführen.
Die Verwaltung hat sich aufgrund dessen mit der Rechtsaufsichtsbehörde in Verbindung gesetzt und die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise abgeklärt. Würden lediglich die Leerrohre verlegt werden, könnte durch die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben über die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer von einem Nachtrag abgesehen werden. Allerdings hat die Verwaltung festgestellt, dass weitere außer- und überplanmäßige Ausgaben bereits beschlossen sind bzw. anstehen. Deshalb wurde in Absprache mit der Rechtsaufsicht ein Nachtragsplan für notwendig angesehen.
Im Nachtragsplan wurden die aktuellen Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben in allen Unterabschnitten berücksichtigt und notwendige Anpassungen eingearbeitet. So sind auch Ausgabeansätze z.B. im Bereich des Kindergartens gekürzt worden, da die Abmangelbeteiligung an den kirchlichen Kindergärten deutlich niedriger ausgefallen ist.
In den Nachtrag wurde auch das Rechnungsergebnis des Jahres 2015 eingearbeitet. Die Zahlen betreffend den Krediten und der Rücklage spiegeln somit den aktuellen Stand wieder.
Durch die Veränderungen bei den Einnahme- und Ausgabeansätzen erhöht sich das Haushaltsvolumen um 1.436.200 €, wovon 852.200 € auf den Verwaltungs- und 584.000 € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt konnte um 618.000 € auf 751.600 € erhöht und die Entnahme aus der Rücklage um 377.500 € auf 77.900 € verringert werden.
Der Nachtragsplan konnte einstimmig verabschiedet werden. Zudem wurde einstimmig beschlossen, die Tilgung der Sonderfinanzierung mit außerplanmäßigen Mitteln bereit zu stellen.
 
 
TOP 7
Friedhofsmauer Zainingen
- Kostenbeteiligung der Gemeinde

Mit Vertrag vom 20. März 1980 hat die Gemeinde Römerstein den kirchlichen Friedhof in Zainingen in ihre Verwaltung und Unterhaltung übernommen.
Im Übernahmevertrag ist geregelt, dass die den Friedhof umgebende Wehrmauer als baulicher Bestandteil der Martinskirche bei der Kirchengemeinde verbleibt. Die Gemeinde hat sich jedoch bereit erklärt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Unterhaltung der Wehrmauer zu bezuschussen. Die Höhe der Beteiligung wird lt. Vertrag im Einzelfall je nach Umfang der Reparaturarbeiten vom Gemeinderat festgelegt, sie beträgt jedoch mindestens 10% der Reparaturkosten.
In der Friedhofsmauer ist ein größeres Stück herausgebrochen, sodass die Mauer in diesem Bereich repariert werden muss (vgl. Abbildung). Die Evangelische Kirchengemeinde hat hierzu ein Angebot einholt wonach die Kosten für die Instandsetzung mit 7.596,25 EUR brutto veranschlagt sind. Die Gemeinde wird um die vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung gebeten.
Da dies im Übernahmevertrag explizit so vereinbart ist, wird trotz der relativ geringen Summe der Gemeinderat beteiligt.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde mit 10 % der anfallenden Reparaturkosten (ca. 760 EUR) für die Instandsetzung der Wehrmauer des Zaininger Friedhofs beteiligt.
 
 
TOP 8
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Poststraße – Burgstraße“ in Römerstein-Böhringen
a)  Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aus der erneuten Beteiligung
b) Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnten Herr Reuß und Frau Gettler von der Firma Citiplan begrüßt werden.
Mit dem Satzungsbeschluss über das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Weiterentwicklung des Ortsbildes geschaffen werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die Umsetzung der Sanierungsziele und der Schutz von Freibereichen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird nicht durchgehend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wege der Berichtigung (§ 13a BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte im Mai 2015, Grundlage hierzu war die Abgrenzung des Geltungsbereichs mit einer Größe von 5,0 ha. Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde der Geltungsbereich an die Nutzungsgrenzen des Flächennutzungsplans angepasst. Der Bereich östlich der Burgstraße und südlich der Poststraße 24 – 32 wurde erweitert, der Geltungsbereich umfasste zum Auslegungsbeschluss eine Fläche von 5,9 ha.
Nach der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurde der Geltungsbereich erneut erweitert. Die NER (Neue Energie Römerstein) plant den weiteren Ausbau des Nahwärmenetzes und den dafür notwendigen Bau einer Heizzentrale. Es ist beabsichtigt,  diese Heizzentrale oberhalb der Sporthalle in Böhringen zu errichten. Nach Rücksprache mit den Behörden wird eine klare Regelung über einen Bebauungsplan gewünscht. Der Geltungsbereich wird deshalb nach Osten erweitert. Die Schule und die Sporthalle bzw. Mehrzweckhalle wird mit in den Bebauungsplan aufgenommen und als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Die Fläche für die Heizzentrale wird als Versorgungsfläche „Heizzentrale“ definiert. Der Geltungsbereich umfasst nun eine Fläche von 7,48 ha.
Nach der der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurden Themen zum Arten- und Naturschutz redaktionell ergänzt. Änderungen der Festsetzungen ergaben sich keine. Der Bebauungsplan (Plan, Textteil, Örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Anlagen) mit Stand vom 08.07.2016 kann als Satzung beschlossen werden.
 
Herr Reuß erläuterte im Gremium die eingehenden Stellungnahmen, danach konnte folgender einstimmiger Beschluss gefasst werden:

1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans und den Örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden wie in den Anlagen vom 08.07.2016 aufgeführt behandelt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Poststraße – Burgstraße“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Poststraße – Burgstraße“, mit Stand vom 08.07.2016, werden als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung vom 08.07.2016 festgestellt.
3. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates wird öffentlich bekannt gemacht.

TOP 9
Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Außenreitplatzes, Elbeweg 30, Flst. 727/1, Römerstein-Böhringen

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
 
b) Sonstige Bauangelegenheiten
1. Anbau an bestehendes Gewerbegebäude sowie Nutzungsänderung, Steinwiesenstraße 1, Römerstein-Böhringen

Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
 
c) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben

Wurden zur Kenntnis gegeben.
 
 
TOP 10
Wärmelieferungsvertrag Schulzentrum Böhringen mit der EnBW
- Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Wärmelieferungsvertrag

Die Gemeinde hat 2007 mit der EnBW einen Wärmelieferungsvertrag für das Schulzentrum in Böhringen abgeschlossen.
Durch den Neubau der Heizzentrale der NER am selben Standort und der Belieferung der Heizzentrale der Sales & Solutions GmbH (SSG), ehemals EnbW Kommunale Beteiligungen GmbH, mit Hackschnitzeln durch die NER, hat die SSG eine Zusatzvereinbarung übersandt, in welcher der bestehende Vertrag an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.
In der Zusatzvereinbarung wird die Gemeinde für Mehrkosten in Anspruch genommen, die aufgrund von Nicht- oder Schlechtlieferung von Hackschnitzeln durch die NER entstehen. Auch wird die Gemeinde Verpflichtet, dass bei Drittlieferungen, die aufgrund von Nichtlieferungen notwendig werden könnten, ein Lagerplatz bei der Anlage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Änderungen betreffen den Anteil des Einsatzes von regenerativen Holzbrennstoffen regelt, sowie die Herkunft der Brennstoffe.
Die Änderungen, die den Anteil und die Herkunft regeln, sollen geändert werden, da die SSG durch die Lieferungsvergabe an die NER nicht mehr selbst in der Hand hat, woher die Hackschnitzel kommen und ob diese rechtzeitig geliefert werden.
Die Inanspruchnahme der Gemeinde für Mehrkosten, die durch Nicht- oder Schlechtlieferungen entstehen, kann die Gemeinde aufgrund § 7 Abs. 1 des Gestattungsvertrags zum 2. Bauabschnitt der NER in Rechnung stellen. Diese Möglichkeit entfällt, sollte die NER insolvent werden.
Ob eine Genehmigung der Rechtsaufsicht erforderlich ist, konnte in der kurzen Bearbeitungszeit nicht mehr abschließend geklärt werden, weshalb der Vertrag vorsorglich vorgelegt wird. Aus diesem Grund wurde der Beschlussvorschlag um den Passus der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht ergänzt.
Der Gemeinderat stimmte dem Vertrag einstimmig zu, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht, der Zusatzvereinbarung mit der Sales & Solutions GmbH, Stuttgart.
 
 
TOP 11
Spendenannahmen

Der Gemeinderat hat verschiedene Spenden mit einer Gesamtsumme von 2.300 EUR einstimmig angenommen.
 
 
TOP 12
Sonstiges und Anfragen
1. Straßenbeleuchtung

Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgetragen, dass nach wie vor Probleme mit der Straßenbeleuchtung beobachtet werden können. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro wurde mitgeteilt, dass nun wohl im Rahmen der Gewährleistung sämtliche Beleuchtungskörper ausgetauscht werden sollen. Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgetragen, dass die Straßenbeleuchtung kontrolliert und zügig ausgetauscht werden soll. Die Verwaltung wird sich über den Austausch und den Zeitplan informieren.
 
2. Windkraft
Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, wie der Stand sei. Von Bürgermeister Winter wurde darüber informiert, dass die Betreiber nach wie vor dabei seien, die Raumnutzungsanalyse aufzustellen. Im Rahmen dieser ist es nur möglich, bestimmte Vogelarten über den Sommer zu beobachten. Allerdings wird wohl die Raumnutzungsanalyse 2016 nicht mehr vorgelegt werden können. Sobald hier etwas Neues bekannt wird, wird das Gremium weiter informiert werden.