Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


Vor Beginn der Sitzung wurde eine Gedenkminute an Herrn Ortsvorsteher a. D. Hans Munderich eingelegt.

TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

1. Erteilung von 1 Sanierungsgenehmigung in Donnstetten
2. Zustimmung zu 3 Sanierungsverträgen in Böhringen
3. Zustimmung zu einer Grundstücksveräußerung im Neubaugebiet in Böhringen
4. Zustimmung zu einer Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung
5. Zustimmung zu der Kostenverteilung zur Mitverlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau im Rahmen des 2. Bauabschnittes der NER Römerstein.

b) Sonstiges
1. Jahresrückblick

In seinem Rückblick auf das Jahr 2016 informierte Bürgermeister Winter, dass 14 öffentliche und 16 nichtöffentliche Sitzung stattgefunden haben. Im Vergleich zu 2015 waren dies 11 öffentliche und 12 nichtöffentliche Sitzungen. Insgesamt hat die Verwaltung hierzu 128 Drucksachen erarbeitet, im Jahr 2015 waren es 100. Insgesamt wurden wichtige Entscheidungen, die richtungs- und zukunftsweisend für die Gemeinde Römerstein sein werden, getroffen. Insbesondere Gemeinschaftsschule sowie Breitbandversorgung.

2. Förderbescheid Breitband
Bürgermeister Winter gab bekannt, dass die Gemeinde Römerstein einen Förderbescheid über rund 113.256 € für die Verlegung der Leerrohre erhalten habe. Der Bescheid wurde ihm und Herrn Enßlin persönlich im Ministerium übergeben.

3. Inbetriebnahme Ampelanlage sowie Poststraße
Die Inbetriebnahme findet am 21.12., 11.00 Uhr statt.

4. Neujahrsempfang
Bürgermeister Winter sprach die Einladung zum Neujahrsempfang am 15.01.2017 um 11.00 Uhr in der Turnhalle in Donnstetten aus.

TOP 2
Bebauungsplan "Sportgelände Böhringen - 2. Änderung" in Römerstein-Böhringen
a) Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Sportgelände Böhringen -
2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Das Plangebiet umfasst Teile des Flurstückes 1652 der Gemarkung Böhringen im rechtskräftigen Bebauungsplan "Sportgelände Böhringen" einschließlich seiner Änderung.
Die Größe der Bebauungsplanänderung umfasst eine Fläche von 0,65 ha.
Der Bebauungsplan "Sportgelände Böhringen – 2. Änderung" hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bikeparks zu schaffen.
Der aktuelle Standort des Bikeparks des TSV Böhringen befindet sich in mitten des Gewerbegebietes "Unter Lau" und hat eine Fläche von 0,32 ha. Der Standort ist aufgrund der Lage nicht mehr für die heutigen Anforderungen des TSV's geeignet (Wettbewerbe, Parkplatzbedarf etc.). Aus städtebaulicher Sicht ist der heutige Standort für eine Fortführung der bestehenden Nutzung ungeeignet.
Durch die Verlagerung des Bikeparkstandortes in das Sportgelände wird eine Bündelung aller sportlicher Aktivitäten in Böhringen erzielt. Die Nähe zum Sportplatz, zum Tennisplatz und zur Sportgaststätte wie auch das Parkplatzangebot am Sportgelände erweisen sich hierbei als deutliche Vorteile gegenüber des bestehenden Standortes.
Durch die Verlegung des Bikeparks an eine geeignetere Stelle kann zudem der gemäß Bebauungsplan ausgewiesene und voll erschlossene Gewerbebauplatz vermarktet und so bestehende gewerbliche Flächenpotentiale aktiviert werden.
Im Zuge dieser Bebauungsplanänderung soll nun die für den Bikepark benötigte Fläche entsprechend der geplanten Nutzung als Fläche für Sport- und Freizeitanlagen – Zweckbestimmung Bikepark ausgewiesen werden und die hier gemäß Bebauungsplan ausgewiesene Nutzung als Tennisplatz, welcher nie realisiert wurde, aufgehoben werden.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2016 dargestellten Bereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Sportgelände Böhringen – 2. Änderung" aufgestellt wird. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. (s. Öffentliche Bekanntmachung)


TOP 3
Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften "Hinter Höfen – 2. Änderung" in
Römerstein-Böhringen
a) Entwurfsberatung
b) Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Durch die Bebauungsplanänderung sollen die Bebauungsmöglichkeiten und die Ausnutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden. Im Weiteren sollen durch die Änderungen die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften vereinheitlicht werden.

Es wurde einstimmig beschlossen:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans "Hinter Höfen – 2. Änderung" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 15.12.2016, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht. (s. Öffentliche Bekanntmachung)

TOP 4
Bebauungsplan "Schule / Hintere Gasse – 6. Änderung" in Römerstein-Zainingen
a) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen lagen dem Gremium vor. Die Anregungen wurden ggf. in Plan und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss.
Es konnten einstimmige Beschlüsse gefasst werden:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage (Abwägungsübersicht)
2. Der Bebauungsplan "Schule / Hintere Gasse – 6. Änderung" vom 15.12.2016 wird nach § 10 BauGB i. V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. (s. Öffentliche Bekanntmachung)


TOP 5
Kalkulation der Abwassergebühren

Nachdem die Kosten für den Bereich der Abwasserbeseitigung feststehen, hat die Verwaltung die Abwassergebühren neu kalkuliert. Aus der Kalkulation ist ersichtlich, dass für eine kostendeckende Gebühr eine Anhebung der Schmutzwassergebühren um 0,06 €/m³ und 0,01 €/m² der Niederschlagswassergebühren nötig ist.
In 2017 sollen die Kanäle in Zainingen und Strohweiler befahren werden, damit die Gemeinde Ihrer Pflicht aus der Eigenkontrollverordnung nachkommen kann. Nach Abschluss der Befahrung und Auswertung der Daten kann dann das Kanalnetz entsprechen saniert werden.
Die Gemeinde hat bei der Abwasserbeseitigung im Jahr 2015 einen Verlust von 51.303,20 € eingefahren. Dieser sollte bis 2020 ausgeglichen werden. Eine Pflicht besteht hierzu nicht. Da in den Folgejahren die Belastungen aus den Befahrungen der Kanäle entfällt, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, im Jahr 2017 keinen Verlustausgleich bei der Kalkulation einzustellen. Der Ausgleich soll in den Folgejahren erfolgen. Für den Verlust aus 2015 hat die Gemeinde bis 2020 Zeit.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und der Änderung der Satzung zur Änderung der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. (s. Öffentliche Bekanntmachung)

TOP 6
Neuregelung der Besteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) - Ausübung des Optionsrechts

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 (BGBl. 2015 Teil I, Seite 1834) wurde die Umsatz-besteuerung der öffentlichen Hand komplett neu ausgerichtet. Nach bisheriger Rechtslage ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) nur im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (§ 2 Abs. 3 UStG) Unternehmer. Durch die Neuregelung wurde § 2 Abs. 3 UStG aufgehoben und damit die Umsatzbesteuerung der jPdöR den allgemeinen Grundsätzen des § 2 Abs. 1 UStG unterworfen. Zusätzlich wurden in dem neuen § 2b UStG spezielle Regelungen für jPdöR getroffen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2017.

Der Gesetzgeber hat den jPdöR in § 27 Abs. 22 UStG ein Wahlrecht eingeräumt, die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung bis längstens zum 31.12.2020 aufzuschieben. Um dieses Wahlrecht wirksam auszuüben muss bis spätestens 31.12.2016 (Ausschlussfrist) eine entsprechende schriftliche Erklärung (Optionserklärung) bei dem zuständigen Finanzamt eingehen.

Die Optionserklärung muss für jede jPdöR separat abgegeben werden. Die Erklärung gilt dann für die jPdöR in ihrer Gesamtheit. So gilt die Erklärung der Gemeinde Römerstein sowohl für den Kernhaushalt der Gemeinde als auch für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Römerstein als auch für alle weiteren vorhandenen Sondervermögen (z. Bsp. Kameradschaftskassen der Feuerwehr). Die Option gilt für alle Tätigkeiten der betreffenden jPdöR. Eine Beschränkung auf bestimmte Arten von Umsätzen oder die Abgabe nur für einen Bereich ist unzulässig.

Für die Jagdgenossenschaft Römerstein, die durch die Gemeinde Römerstein vertreten wird, muss ebenfalls eine separate Erklärung abgegeben werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Optionserklärung für die Gemeinde Römerstein und die Jagd-genossenschaft Römerstein abzugeben. In einem weiteren Schritt wird dann geprüft, wie sich die Neuregelungen auf die Gemeindeverwaltung und die Jagdgenossenschaft auswirken, denn neben der Umsatzbesteuerung ist auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs gegeben. Gegebenenfalls kann die Optionserklärung mit Wirkung ab Beginn eines auf die Abgabe der Option folgenden Kalenderjahres widerrufen werden.

Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
Die Gemeinde Römerstein schiebt durch Abgabe der Optionserklärung die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes bis zum 31.12.2020 auf. Die Jagdgenossenschaft Römerstein, vertreten durch die Gemeinde Römerstein, schiebt durch Abgabe der Optionserklärung die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes bis zum 31.12.2020 auf.


TOP 7
Bauangelegenheiten
a) Nutzungsänderung der alten Werkstatt und Teilfläche der Garage in eine Ergotherapiepraxis sowie Anlegen eines Stellplatzes, Kinderschulstraße 3, Flst. 181/1, Römerstein-Böhringen

Der Ortschaftsrat hat der Nutzungsänderung zugestimmt, ebenfalls der Errichtung eines Stellplatzes auf öffentlicher Fläche. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

b) Neubau einer Doppelgarage u. Umbau des bestehenden Wohnhauses, Bauvoranfrage, Poststraße 22, Flst. 110/1, Römerstein-Böhringen
Der Ortschaftsrat hat der Bauvoranfrage nicht zugestimmt. Der Gemeinderat hat bei 3 Enthaltungen und 1 Ja-Stimme die Bauvoranfrage ebenfalls abgelehnt.

c) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine

d) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben.


TOP 8
Sonstiges, Anfragen

1. Vereinsförderung

Auf Nachfrage aus dem Gremium in einer der vergangenen Sitzungen wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2016 insgesamt 27 Vereine eine Vereinsförderung erhalten haben, insgesamt in Höhe von 25.440 €.

2. Straßenbau Poststraße/Burgstraße - Parkplatzanlegung
Bürgermeister Winter gab bekannt, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Bürger die Anfrage gestellt hat, die Stichstraße zu erweitern im Hinblick auf bessere Parkmöglichkeiten sowie Verbesserung der Parkmöglichkeiten im Winterdienst. Der Beschluss des Gemeinderates war im Rahmen des Bebauungsplanes, die Straße nicht zu erweitern, sondern wie vom Büro SI und der Verwaltung vorgeschlagen, Parkplätze in dem Grünstreifen herzustellen. Der Ortschaftsrat hat dies in der Ortschaftsratssitzung am 12.04.2016 so auch entschieden. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2016 wurde die Planung vorgestellt und so auch vom Gemeinderat die Entscheidung getroffen. Die Anwohner haben sich bei der Verwaltung am Freitag, als mit der Herstellung der Stellplätze begonnen wurde, gemeldet, dass sie mit der Herstellung der Stellplätze nicht einverstanden wären. Mit ihnen wurde am Montag, 12.12. um 08.00 Uhr ein Termin vereinbart, da Bürgermeister Winter am Freitag außer Haus war. Zudem haben die Anwohner die Ortschafts- und Gemeinderäte angeschrieben. Insbesondere wurde von den Anliegern darauf hingewiesen, dass dies nach dem Bebauungsplan nicht möglich sei, allerdings ist im Bebauungsplan vorgesehen, dass eine Änderung durchaus möglich war.
Zudem wurde von der Verwaltung sowie vom Büro SI davon ausgegangen, dass es sich tatsächlich um private Stellplätze handelt. Auf die Frage, warum die Stellplätze nicht längs angelegt wurden, erläuterte Bürgermeister Winter, dass man davon abgesehen hätte, um die Baumbestände zu erhalten. Der Ortschaftsrat Böhringen hat zwischenzeitlich ebenfalls über dieses Thema beraten und der Ortsvorsteher teilte mit, dass es sich hierbei wohl um ein Kommunikationsproblem handelt. Deshalb habe der Ortschaftsrat beschlossen, die Beteiligten einzuladen und ein gütliches Gespräch zu führen.
Bürgermeister Winter informierte im Gremium, dass in ähnlichen Fällen gleich gehandelt wurde und die Flächen privat veräußert wurden. Der Gutachterausschuss wurde eingeschaltet, um einen Preis festzulegen. Auch in anderen gleichgelagerten Fällen wurden die Angrenzer nicht informiert, zumal es hier nicht um einen Angrenzer sondern um einen Nachbar geht, da die Stellplätze nicht direkt an das Grundstück, sondern auf der gegenüberliegenden Seite hergestellt werden.
Im Gremium wurde dies jedoch anders gesehen, da das Grundstück nicht angrenzend an das Baugrundstück, sondern gesondert gesehen werde. Deshalb wurde dies im Gremium so gesehen, dass man sehr wohl über Stellplätze beraten hätte und dagegen auch nichts einzuwenden hätten, allerdings hätten dies dann öffentliche Stellplätze sein müssen.
Aus dem Gremium wurde der Antrag gestellt, eine öffentliche Verkehrsfläche herzustellen und die Privatperson, die die Stellplätze auf eigene Kosten hergestellt habe, zu entschädigen. Der Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt, so dass man den Konsens im Gremium einstimmig fand, mit den Beteiligen und der Verwaltungsspitze ein Gespräch zu führen.

3. Grüngutsammelstelle
Aus dem Gremium wurde mitgeteilt, dass die Grüngutsammelstellen vor Ort geschlossen werden sollen, was insbesondere in Zainingen für Unmut sorgt. Insbesondere werden hier finanzielle Gründe mitgeteilt. Im Gremium wurde das Problem gesehen, dass künftig alle Personen nach Böhringen zum Grüngut fahren müssen, auch dies sei für die Umwelt nicht unbedingt vorteilhaft. Ebenso haben viele Personen nicht die Möglichkeit, das Grüngut aufzuladen und weg zu fahren. Bürgermeister Winter erläuterte, dass die Abfallentsorgung in der Zuständigkeit beim Landratsamt Reutlingen liege. Allerdings wird er diesbezüglich beim Landratsamt nachfragen, ebenfalls die Unmutsbezeugung mitteilen.

4. Dankeschön
Stellvertretender Bürgermeister Thomas Deuble dankte der Verwaltung und den Rathausmitarbeitern für die Arbeit im vergangenen Jahr. Ebenfalls wurde der Dank vom Gemeinderat geäußert. Bürgermeister Winter bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit im Gremium.