Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Keine

b) Sonstiges
Hier gab es keine Bekanntgaben.


TOP 2
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Hinter-Höfen-Straße/Brenntengasse" in Römerstein-Böhringen
a) Erweiterung des Geltungsbereichs
b) Auslegungsbeschluss, Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V.m. § 13 a BauGB

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Weiterentwicklung des Ortsbildes geschaffen werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Umsetzung der Sanierungsziele.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte bereits im Mai 2015, Grundlage hierzu war die Abgrenzung des Geltungsbereichs mit einer Größe von 6,4 ha. Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde der Geltungsbereich im Süden erweitert um unbeplante Restflächen zu vermeiden. Der Geltungsbereich grenzt nun an die B 28 an und schließt zusätzlich die Flurstücke 302, 293, 292, 291 und 303 mit ein. Der Geltungsbereich umfasst nun eine Fläche von 6,6 ha.
Bisher gibt es im dargestellten Bereich keine planungsrechtlichen Festsetzungen, die Bebauung erfolgte gemäß § 34 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile des Sanierungsgebietes. Besonders durch das laufende Sanierungsverfahren kann es zu baulichen Veränderungen im Ortskern kommen. Um sich generell an klare und einheitliche Festsetzungen halten zu können, wird ein Bebauungsplan erstellt.
In der vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet wurden die Nachverdichtungspotentiale geprüft. Die vorhandene Streuobstwiese im rückwärtigen Bereich zwischen Brenntengasse und Hinter-Höfen-Straße wurde als wichtiger innerörtlicher Grünbereich eingestuft. Diese für Böhringen charakteristische Grünfläche soll durch den Bebauungsplan vor einer zu starken Nachverdichtung geschützt werden.
Auch die kleineren rückwärtigen Freibereiche sind charakteristisch für den Ortsteil Böhringen und sollen mit dem Bebauungsplan geschützt und langfristig gesichert werden. Eine Bebauung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen über private Zufahrten wird politisch nicht gewünscht. Voraussetzung für eine Bebauung in zweiter Reihe ist eine öffentliche Erschließungsstraße. Sollten momentan keine konkreten Bauabsichten für ein Flurstück im rückwärtigen Bereich vorliegen, wird von einer überbaubaren Grundstücksfläche in diesen Bereichen abgesehen.
Für den Bereich nördlich Jakob-Schoell-Straße gab es einen gemeinsamen Termin, um konkrete Bauabsichten zu erfragen. Die Planungsziele mit der Freihaltung rückwärtiger Bereich wurden erläutert. Nach Aussagen der Eigentümer liegen keine konkreten Absichten vor. Die Eigentümer des Flurstücks 2082 haben dennoch darum gebeten, das Grundstück trotzdem mit einem Baufenster zu versehen. Dieser Bitte wurde im vorliegenden Planentwurf aus Gründen der Gleichbehandlung nicht entsprochen.

Bei einer Enthaltung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Für den im Lageplan vom 13.01.2017 dargestellten Bereich wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V.m. § 13 a BauGB beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans "Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften "Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse" auszulegen, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden entsprechend beteiligt. Das Verfahren wird nach
§ 13 a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
2. Der Geltungsbereich wird vergrößert.
3. Der Auslegungsbeschluss des Gemeinderates wird öffentlich bekannt gemacht.


TOP 3
Bebauungsplan "Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I – 7. Änderung" in Römerstein-Böhringen
a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes i. V.m. § 13 BauGB
b) Entwurfsberatung
c) Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Änderungsbebauungsplan "Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I – 7. Änderung" hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu ermöglichen.
Im rechtskräftige Bebauungsplan ist im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung eine Hauptfirstrichtung parallel zur östlichen Grundstücksgrenze festgesetzt. Eine Abweichung zu dieser kann um höchstens 10 Winkelgrade zugelassen werden.
Entsprechend dem Wunsch des Bauherren soll die Firstrichtung um ca. 73 Grad gedreht werden, sodass das Gebäude parallel zur nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze steht.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, die Firstrichtung wie gewünscht zu ändern, da diese Ausrichtung auch auf dem nördlich angrenzenden Grundstück zulässig ist. Auch auf dem südlich angrenzenden Grundstück sowie den Grundstücken westlich der Kriegsbergstraße ist eine Gebäudestellung giebelständig zur Kriegsbergstraße festgesetzt. Somit fügt sich das Gebäude – auch mit geänderter Firstrichtung – in die bestehende Bebauung ein.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Es wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
1. Für den im Bebauungsplanentwurf vom 26.01.2017 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 7. Änderung" aufgestellt. Es wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bauherr trägt die Kosten der Änderung
2. Der Entwurf des Bebauungsplans "Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 7. Änderung" mit Begründung wird in der Fassung vom 26.01.2017, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.


TOP 4
Einbringung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017

Das Haushaltsvolumen beträgt insgesamt 13.188.000 € (Vorjahr: 11.683.200 €). Dies bedeutet eine Steigerung des Haushaltsvolumens um 12,88 % gegenüber dem Vorjahr. Vom Gesamtvolumen entfallen 10.001.400 € auf den Verwaltungshaushalt (Vorjahr: 10.245.200 €; Verringerung: 2,38 %) und 3.186.600 € auf den Vermögenshaushalt (Vorjahr: 1.438.000 €; Steigerung: 121,60 %). Das Jahr 2015 wurde mit einem wesentlich besseren Ergebnis abgeschlossen, als dies in der Planung vorhergesagt wurde. So konnte auf die Rücklagenentnahme i. H.v. 131.000 € verzichtet werden. Im Gegenzug konnten sogar 1.039.374 € der Rücklage zugeführt werden. Berücksichtigt man die planmäßige Rücklagenentnahme aus dem Jahr 2016 mit 77.900 €, verbleiben nach Abzug des gesetzlichen Mindestbetrags von 199.000 € noch rd. 2.420.500 € in der Rücklage. Allerdings werden im Haushaltsjahr 2017 planmäßig 1.308.600 € (entspricht rd. 54%) aus der Rücklage entnommen, so dass für Folgejahre, abzüglich der Mindestrücklage, lediglich 912.000 € verbleiben. Diese freien Rücklagemittel werden bereits im Jahr 2018 verbraucht. Kreditaufnahmen sind, wie im Vorjahr, planmäßig nicht vorgesehen. Somit wird der Schuldenstand der Gemeinde im 6. Jahr in Folge sinken. Allerdings sei auch hier bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass in den folgenden Jahren die Schulden der Gemeinde wieder deutlich ansteigen werden.
Die Verringerung des Volumens des Verwaltungshaushalts gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die Auslagerung der Ausgaben für die Gemeinschaftsschule in den für die Schule gegründeten Zweckverband und auf die niedrigeren Steuereinnahmen zurück zu führen. Auch sind die Ausgaben im Bereich Soziales zurück gegangen.
Für Straßensanierungen und -reparaturen wurden 150.000 € eingestellt. Somit können kleinere Maßnahmen vor Beginn des Sanierungskonzepts durchgeführt werden. Im Bereich der Bauleitplanung werden lediglich 10.000 € neu eingestellt, da aus 2016 genügend Mittel übertragen werden können, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.
Für das Jahr 2017 ist eine Zuführung i. H.v. 273.000 € geplant. Abzüglich der Mindestzuführung von 98.000 € (Tilgungsleistungen im Vermögenshaushalt) verbleiben noch 175.000 € aus dem laufenden Betrieb für Investitionen.
Die größte Maßnahme im Vermögenshaushalt 2017 ist der Erweiterungsbau an der Gemeinschaftsschule in Römerstein-Böhringen. Die Bestandsgebäude sollen im Eigentum der Gemeinde verbleiben und vermietet werden. Die zusätzlich benötigten Räumlichkeiten sind somit durch die Gemeinde zu schaffen. Da sich der Bau über 2 Haushaltsjahre erstreckt, ist in 2017 eine erste Rate mit 1.300.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung i. H.v. 1.000.000 € vorgesehen. Außerdem wird für die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes ebenfalls eine erste Rate mit 300.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 400.000 € eingestellt. Für den Erweiterungsbau wurde ein Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock i. H.v. 950.000 € gestellt. Die Gemeinde hofft, die Mittel in dieser Höhe zu erhalten, da auch mit Blick auf die folgenden Haushaltsjahre sonst die Verschuldung noch weiter ansteigen wird.
Die zweitgrößte Maßnahme, neben der Schule, ist der Breitbandausbau. Hierfür sind für das Backbone-Netz in 2017 insgesamt 565.000 € an Ausgaben und 385.000 € an Einnahmen eingestellt. Auch hier wird noch eine Verpflichtungsermächtigung mit 336.000 € für die restlichen Arbeiten am Backbone-Netz in 2018 bereitgestellt. Auch in den Finanzplanungsjahren wird der Breitbandausbau die Gemeinde noch weiter beschäftigen.
Mit der Beauftragung eines Architekturbüros zur Erstellung eines Sanierungskonzepts für die kommunalen Gebäude in 2016 müssen auch für die daraus resultierenden Sanierungen Mittel bereitgestellt werden. Um in 2017 bereits kleinere Arbeiten ausführen zu können, wurden 250.000 € in Absprache mit dem Architekten eingestellt. Auch die Sanierung der kommunalen Gebäude wird Mittel der Gemeinde in den Folgejahren binden.
Ebenso schlägt sich das Sanierungsbiet Böhringen II schlägt im Jahr 2017 mit 100.000 € im Haushalt nieder. Hier stehen v.a. private Maßnahmen im Vordergrund, da die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Post-/Burgstraße größtenteils in 2016 erfolgte.
Nachdem in 2016 die Öfen im Backhaus Böhringen saniert wurden, wird 2017 das innere Backhaus in Donnstetten saniert. Auch hier sind v.a. die Öfen reparaturbedürftig. Ein Antrag auf Förderung aus dem ELR-Programm wurde gestellt. Sollte eine Förderung erfolgen, stehen den Kosten von rd. 47.600 € Einnahmen von 14.000 € gegenüber.
Weitere Mittel wurden für Sanierungen von Kanälen eingestellt. Hier wird aber noch der abschließende Bericht und die Auswertungen des Ingenieurbüros nach erfolgter Befahrung der Kanäle der Gemeinde abzuwarten sein. Voraussichtlich werden auch hier in den Folgejahren deutlich mehr Mittel benötigt, als in 2017 bereitgestellt werden.
Wie bereits zu Beginn des Vorberichts erwähnt, werden in 2017 erneut keine Kreditaufnahmen nötig. Dies ist hauptsächlich den positiven Abschlüssen der Vorjahre geschuldet, da hier weniger Mittel aus der Rücklage entnommen bzw. Mittel sogar zugeführt werden konnten. Somit steht eine höhere Rücklage zum Ausgleich zur Verfügung. Dadurch sinkt die Verschuldung des Kernhaushalts um die Tilgungsleistungen zzgl. Sondertilgung auf voraussichtlich 1.065.875 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung i. H.v. 267 €. Somit liegt Römerstein mit seinem Kernhaushalt noch unter dem Landesdurchschnitt der Gemeinden in Baden-Württemberg in der entsprechenden Gemeindegröße (ohne Eigenbetriebe) von 354 € (Stand 31.12.2015). Auch die eingestellten Mittel aus dem Ausgleichstock, welche hoffentlich in dieser Höhe fließen werden, helfen, den Ausgleich des Haushalts ohne weitere Rücklagenentnahmen und Kredite zu erreichen.
Die positive Entwicklung wird bei einem Blick in die Finanzplanung bis 2020 allerdings getrübt. Bei den anstehenden Aufgaben, z. B. Sanierung der Straßen und der kommunalen Gebäude, die in den folgenden Jahren auf die Gemeinde zukommen werden, steigt die Verschuldung des Kernhaushalts auf rd. 6,9 Mio. €. Somit würden innerhalb von 3 Jahren die Schulden auf knapp das 7-fache der Schulden zum Stand 31.12.2017 ansteigen. Bei einer Verschuldung von rd. 6,9 Mio. € steigen auch die Tilgungsleistungen im Vergleich zu 2017 deutlich an. So sind statt 98.000 € ordentliche Tilgungsleistungen im Jahr 2020 schon 490.000 € an Tilgungsleistungen eingeplant. Dies vermindert den finanziellen Spielraum weiter. Bei einer geplanten Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 1.730 € im Jahr 2020 müssen bereits jetzt Konsequenzen gezogen und Maßnahmen getroffen werden.
Im Gremium war man sich einig, dass ein sparsames Wirtschaften in den künftigen Jahren erforderlich sein wird.


TOP 5
Erweiterung Komm.pakt.net

Die Gemeinde Römerstein ist Mitglied bei Komm.pakt.net. Die Große Kreisstadt Laupheim sowie die Gemeinde Sipplingen möchten ebenfalls Komm.pakt.net beitreten. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 18.07.2016 bereits der Aufnahme der genannten Kommunen zugestimmt, sobald die dortigen Gremienbeschlüsse vorliegen. Ebenso müssen die bereits beteiligten Kommunen gem. § 24 b GKZ dem Beitritt weiterer Städte und Gemeinden zu Komm.pakt.net ebenfalls zustimmen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Landrat Scheffold (Alb-Donau-Kreis), bittet dies bis 28.02.2017 zu tun.
Der Aufnahme der Stadt Laupheim und der Gemeinde Sipplingen als Mitglieder von Komm.pakt.net wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6
Bauangelegenheiten
a) Neubau Wohnhaus mit Carport, Lange Steige 3, Flst. 5825, Römerstein-Böhringen

Die Bauherren planen, ein Wohnhaus mit Carport zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Kriegsberg, Schießmauer, Gässle Teil 2". Der Ortschaftsrat hat der Befreiung zur Überschreitung der maximalen Aufschütthöhe zugestimmt, der Traufhöhenüberschreitung nicht. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

b) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers der befestigten Zufahrtsstraße auf dem Betriebsgelände des Schotterwerk "Steinbruch Zainingen", Römerstein-Zainingen
Im Schotterwerk "Steinbruch Zainingen" soll die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Zufahrtsstraße auf dem Betriebsgelände neu geregelt werden. Das Oberflächenwasser des nordwestlichen Bereichs der Zufahrtsstraße wird über einen Schlammfang geleitet und versickert im bestehenden Entwässerungsgraben der Gemeinde. Das Oberflächenwasser der Zufahrtsstraße wird über ein Absetzbecken in ein Versickerungsbecken eingeleitet.
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde einstimmig erteilt.

c) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine

d) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben.


TOP 7
Sonstiges, Anfragen
1. Würdigung von Herrn Gottfried Müller

Bürgermeister Winter sprach ausdrücklichen Dank an Herrn Gottfried Müller, der nach 45 Jahren aktiven Dienst in die Altersabteilung wechselt. Er bedankte sich für den Einsatz für die lange Zeit des aktiven Dienstes, an denen er regelmäßig an Fortbildungen und Übungen teilgenommen hat.

2. Freie Bauplätze
Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass in Böhringen derzeit 12 Bauplätze, in Donnstetten 4 und in Zainingen 3 Bauplätze sich noch im Eigentum der Gemeinde befinden.

3. LED-Lampen
Auf Anfragen wurde mitgeteilt, dass durch den Austausch der Straßenlampen in LED 50 % des Strombedarfs eingespart werden konnte.

4. Stellplätze Poststraße/Burgstraße
Der Gemeinderat hat in der letzten Gemeinderatssitzung die Verwaltung beauftragt, mit den Anwohnern Gespräche zu führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bürgermeister Winter erläuterte, dass ein Kompromiss mit den Beteiligten mit Anlegen von Seitenparkplätzen sowie Teilauflösung der bestehenden Plätzen gefunden werden konnte. Der Umbau erfolgt durch die Gemeinde.
Im Gremium wurde die Angelegenheit sehr kontrovers diskutiert, insbesondere im Hinblick, ob die Stellplätze Privateigentum oder als öffentliche Plätze ausgewiesen werden sollten. Nach langer Diskussion konnte jedoch bei 2 Enthaltungen ein Kompromissvorschlag mit Rückbau und Neuanlegung seitlicher Stellplätze durch den Bauhof zugestimmt werden. Als weiterer Beschluss konnte bei 6-Für-, 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen werden, dass die Stellplätze veräußert werden.