Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Keine
 
b) Sonstiges
1. Gedenktafel Familie Dr. Baer

Bürgermeister Winter wies auf die Enthüllung der Gedenktafel am 03.06.2017 um 11.00 Uhr am Doktorhaus in Böhringen hin und sprach noch einmal die Einladung an das Gremium aus.
 
 
TOP 2
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Unter Lau - Teil I, 4. Änderung“ in Römerstein-Böhringen
a) Entwurfsberatung
b) Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Änderungsbebauungsplan „Unter Lau – Teil I, 4. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Zimmereibetriebes im bestehenden Gewerbegebiet Unter Lau zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen in Bezug auf die Gebäudehöhen an die heutigen Anforderungen für Gewerbegebiete angepasst und für die unterschiedlichen Dachformen vereinheitlicht werden.
Im Zuge dieser Bebauungsplanänderung soll nun im Gewerbegebiet und eingeschränkten Gewerbegebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unter Lau – Teil I“ die maximalen Gebäudehöhen großzügiger gefasst und angepasst werden. Eine Abstufung der Gebäudehöhen in Richtung Außenbereich und bestehenden Wohngebieten soll hierbei einen harmonischen Übergang garantieren.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Anhebung der Traufhöhen bzw. Anhebung der maximalen Gebäudehöhen für die Dachformen Flachdach, Pultdach, Sheddach und Terrassendach, da die maximal zulässige Gebäudehöhe von 11,0 m, hier festgesetzt als Firsthöhe bei Satteldächern, nicht berührt wird.
Auch wird mit der Erhöhung der Gebäudehöhen den geänderten Nutzungsanforderungen an Gewerbegebäude entgegengekommen. Hierdurch wird eine Abwanderung von bereits ortsansässigen Gewerbebetrieben in das Umland verhindert.
Ebenfalls im Zuge dieser Bebauungsplanänderung soll die Bezugshöhe für das Flurstück 1678/4 von 745,5 m ü.NN. um 0,5 m auf 746,0 m ü.NN. angehoben werden. Zu begründen ist dies mit der überdurchschnittlichen Tiefe des Grundstückes im Vergleich zu den übrigen Grundstücken entlang der Straße „Unter Lau“ und dem hier vorhandenen steigenden Geländeverlauf in Richtung Nordwesten. Eine Erhöhung der Bezugshöhe um 0,5 m auf 746,0 m ist in Anbetracht der angrenzenden festgelegten Bezugshöhen von 744,5 im Nordosten und 747,0 m im Südwesten noch in einem „harmonischen Mittel“ zwischen diesen.
Auch sollen im Zuge dieser Bebauungsplanänderung die nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen überarbeitet und vereinfacht werden.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurde bereits in der Sitzung am 11.05.2017 gefasst.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Auf der Grundlage des Entwurfs kann daher direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen.

Einstimmig konnten folgende Beschlüsse gefasst werden:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans "Unter Lau – Teil I, 4. Änderung" mit Begründung wird in der Fassung vom 01.06.2017, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
TOP 3
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 4. Änderung" in Römerstein-Zainingen
a)  Beratung und Abwägung über die während der öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
b) erneute Entwurfsberatung
c)  erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 01.06.2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg - 4. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg – 4. Änderung“ gebilligt und den Beschluss gefasst den Bebauungsplan öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 12.08.2016 bis einschließlich 12.09.2016. Die eingegangen Stellungnahmen lagen dem Gremium vor.
Vom Landratsamt wurde im Rahmen der Beteiligung angemerkt, dass die Anwendung des § 13a BauGB lediglich für eine Planung in Betracht kommt, welche sich auf das Flurstück 2303 beschränkt, der für das konkrete Erweiterungsvorhaben des bestehenden Gewerbegebietes benötigt wird und die klar und eindeutig dem Planungswillen, dass hier lediglich der Siedlungsrand abgerundet wird und eine darüber hinaus gehende Siedlungserweiterung nicht beabsichtigt ist, Rechnung trägt.
Der Anregung wird nachgegangen. Das Flurstück 2303 wird nur teilweise in den Bebauungsplan miteinbezogen. Eine Maßnahmenfläche in organischer Form in Richtung Außenbereich soll die Ortsrandeingrünung sichern und den endgültigen Abschluss der Siedlungsentwicklung darstellen.
Eine artenschutzrechtliche Potentialabschätzung wurde zwischenzeitlich ebenfalls vorgenommen und liegt dem Bebauungsplan als Anlage bei.
Da aus den genannten Gründen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist es erforderlich den Bebauungsplan „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg – 4. Änderung“ erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
 
Das Gremium fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage (Abwägungsübersicht).
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg - 4. Änderung" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 01.06.2017, gefertigt von den SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die erneute öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen bzw. durch einen Dritten durchführen zu lassen. Es dürfen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden.
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
TOP 4
Wechsel im Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist gem. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) dafür zuständig, Grundstücks- und Gebäudewerte innerhalb der Gemeinde zu schätzen. Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie drei weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Zuletzt wurde der Gutachterausschuss am 18.02.2016 durch den Gemeinderat auf die Dauer von vier Jahren bestellt.
 
Der Gutachterausschuss setzt sich momentan wie folgt zusammen:
- Martin Class (Vorsitzender)
- Walter Loser (Stellvertretender Vorsitzender)
- Rolf Keppler
- Peter Werner
- Jürgen Tröster
- Frank Kirschenmann, Finanzamt Bad Urach
- Karin Knupfer, Finanzamt Bad Urach (Stellvertreter)
 
Der Vorsitzende Martin Class ist auf die Verwaltung mit dem Wunsch zugekommen, sein Amt zum 01.07.2017 aus persönlichen Gründen niederzulegen. Aus diesem Grunde erfolgte eine Neuwahl, die wie folgt gewählt wurden:
 
Vorsitzender:  Walter Loser
Stellvertretender Vorsitzender:  Rolf Keppler
Neues Mitglied:  Kathrin Mutschler
 
 
TOP 5
Sanierung Backöfen Backhaus Donnstetten
- Vergabe

In der Haushaltsberatung 2017 wurden für die Sanierung der beiden Backöfen im inneren Backhaus in Donnstetten insgesamt 47.600 € eingestellt. Darin enthalten war die Sanierung der Backöfen sowie kleineren Arbeiten am Gebäude. Da ein Antrag auf die Förderung der Sanierung des Backhauses mit ELR Mitteln gestellt wurde, wurde ein Sperrvermerk für die weiteren Arbeiten gesetzt, sofern keine Förderung erfolgt. Wie dem Gemeinderat bereits bekannt gemacht wurde, ist keine Förderung gewährt worden, weshalb nun lediglich die Backöfen erneuert werden sollen.
Die Verwaltung hat 3 Angebote von Firmen zur Sanierung eingeholt. Diese stellen sich folgendermaßen dar:
Bieter 1: 39.091,50 €
Bieter 2: 32.772,60 €
Bieter 3: 74.923,59 €
 
Alle Bieter haben nach Stunden gerechnet. Die Stundenzahl wurde mit 130, 225 bzw. 510 Stunden angegeben. Bei Bieter 2 ist zusätzlich noch ein Schmutzzuschlag von 15% pro Stunde eingerechnet, Bieter 3 hat zusätzlich noch einen weiteren Helfer mit der gleichen Stundenanzahl berücksichtigt. Die Abrechnung der Stunden erfolgt allerdings nach Aufwand. Um einen für die Vergabe vergleichbaren Kostenrahmen zu erhalten, wurde die Stundenanzahl angeglichen (Durchschnittswert: 288 Stunden). Nach Angleichung der Angebote stellt sich folgender Angebotspreis dar:
Bieter 1: 47.259,66 €
Bieter 2: 54.394,90 €
Bieter 3: 60.053,35 €
 
Bieter 1, die Firma Ensslin GmbH aus Bad Urach, hat somit das wirtschaftlichste Angebot.
 
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Sanierung der Backöfen im Backhaus Donnstetten an die Firma Ensslin GmbH, Bad Urach, zum Angebotspreis von 39.091,50 € zu.
 
 
TOP 6
Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Römerstein

Durch die Neufassung des Feuerwehrgesetzes hat sich der Gesetzgeber die Möglichkeit offen gelassen, die Höhe der Kostenersätze durch Verordnung zu regeln. Bislang mussten diese von jeder Gemeinde selbst kalkuliert werden.
Mit Verordnung vom 18.03.2016 (Inkrafttreten 26.04.2016) hat das Innenministerium eine Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr erlassen. Diese Verordnung regelt jedoch nur den Kostenersatz für Einsatzfahrzeuge, nicht jedoch den Kostenersatz für Personalkosten. Diese sind weiterhin von jeder Gemeinde zu kalkulieren.
Der Gemeindetag hat daraufhin eine Mustersatzung erlassen. Auf dieser Basis und auf Basis der Verordnung der Innenministeriums sowie der Kalkulation der Personalkosten, schlägt die Verwaltung die Neufassung der Satzung vor. Bislang wurde auf die Sätze aus der Satzung der Stadt Bad Urach zurückgegriffen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Römerstein zu.
 
TOP 7
Bauangelegenheiten
a) Sonstige Bauangelegenheiten

Keine
 
b) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben

Wurden zur Kenntnis gegeben.
 
TOP 8
Annahme von Spenden

Folgende Spenden wurden einstimmig angenommen:
- Fa. Ernst Winkler GmbH, 350 € für Ferienprogramm 2016
- Kinderkleiderbasar-Team, 1.500 € für Römersteiner Kindergärten
 
TOP 9
Sonstiges, Anfragen

Keine