Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Aus dem Gemeinderat
10.08.2017
TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Sitzung 29.06.2017
1. Zustimmung zur Anpassung der Grenzen des Sanierungsgebietes Donnstetten an die im Flurbereinigungsplan festgesetzten Grenzverläufe. 2. Die Verwaltung wurde ermächtigt, Verhandlungen mit der NER zu führen.
Sitzung 27.07.2017
1. Zustimmung zum Abschluss eines Sanierungsvertrags in Donnstetten. 2. Veräußerung eines Bauplatzes in Römerstein-Donnstetten an auswärtige Interessenten.
3. Einstellung eines Bauhofmitarbeiters
b) Sonstiges
1. Besuch aus Bennewitz
Vom 08.-10.09.2017 wird eine Delegation aus Bennewitz die Gemeinde Römerstein besuchen. Unter anderem wird das Spanferkelessen in Donnstetten auf dem Programm stehen.
2. Spatenstich Gemeinschaftsschule
Der Gemeinderat wurde auf den Spatenstich der Gemeinschaftsschule am 15.09. um 16.30 Uhr hingewiesen. Eine Einladung wird gesondert erfolgen.
3. Notstrom EnBW
Die Gemeinden Hülben, Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler haben sich hinsichtlich einer Notstromversorgung informiert. Hierzu soll von der EnBW am 27.09.2017 eine Infoveranstaltung erfolgen. Eine Einladung erfolgt hier noch gesondert.
TOP 2
Gemeinschaftsschule Vordere Alb
- Vergabe
Auf Basis der in der Sitzung vom 29.06.2017 durch Herrn Architekt Ott vorgestellten Planungen zur Ausstattung der Fachräume für den Erweiterungsbau, wurde die Möblierung entsprechend ausgeschrieben. Einziger Bieter war die Firma Wesemann GmbH aus Ulm, mithin ein namhafter Anbieter für die Möblierung der Fachräume, zum Angebotspreis von 102.054,25 EUR (brutto). Der genaue Preisspiegel ist dieser Drucksache beigefügt.
Für die Position "Ausstattung Fachräume" waren ursprünglich rd. 120.000 EUR veranschlagt. Durch Optimierungen in der Ausstattung, die zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet wurden, konnte eine Reduzierung der Summe ohne Qualitätsverlust erreicht werden.
Durch die frühzeitige Vergabe zum jetzigen Zeitpunkt ist zu meinen gewährleistet, dass die Räume pünktlich in Betrieb genommen werden können. Zum anderen können die bereits vergebenen Arbeiten optimal auf die Anforderungen der Fachräume abgestimmt werden.
Die Möblierung der neuen Fachräume der Gemeinschaftsschule Vordere Alb wurde einstimmig zum Angebotspreis von 102.054,25 EUR (brutto) an die Fa. Wesemann GmbH, Ulm, vergeben.
In Anschluss daran stellte Herr Ott die neue Planung der Mensa mit Küche vor, die in Zusammenarbeit mit einem Küchenplaner, der Firma Sauer sowie Frau Kriegs, dem Förderverein von Hülben geplant wurde. Aufgrund dieser Änderung musste eine Umplanung erfolgen. Ein barrierefreies WC entfällt, allerdings ist trotzdem im Neubau ein weiteres barrierefreies WC enthalten. Der Gemeinderat äußerte keine Bedenken gegen die neue Planung, so dass auf dieser Basis weiter geplant werden kann.
TOP 3
Wärmelieferungsvertrag mit der Neuen Energie Römerstein für die Heizzentrale in Römerstein-Böhringen
Im Rahmen der Planungen für die neue Gemeinschaftsschule sind auch Überlegungen hinsichtlich der künftigen Wärmelieferung des dann erweiterten Schulzentrums zwischen Gemeinde, NER und EnBW entstanden. Die NER hat die Bereitschaft erklärt, die neben der neu errichteten NER-Heizzentrale bereits bestehende Anlage von der EnBW (bzw. SSG) abzukaufen und die Wärmelieferung dann für das Schulzentrum zu übernehmen. Gespräche zwischen NER und EnBW haben bereits stattgefunden und es wurde über die Modalitäten eines Eigentümerwechsels bereits Einigkeit erzielt.
Die Verwaltung begrüßt die Initiative der NER ebenso, wie die Bereitschaft der EnBW ohne rechtliche Verpflichtung das Vertragsverhältnis mit der Gemeinde zu lösen. Durch den Anschluss der Schule an das Netz der NER wird die Versorgungsstruktur der Genossenschaft und damit deren Wirtschaftlichkeit insgesamt gestärkt.
Über diese Überlegungen hat die Verwaltung in der letzten Gemeinderatssitzung bereits berichtet und auch ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Überlegungen der NER signalisiert. Auf die nichtöffentliche Drucksache 58/17 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, weitere Verhandlungen mit der NER zu führen, um insbesondere die Frage zu klären, wie mit möglichen Anwartschaften der Gemeinde auf die EnBW-Anlage für den Fall umzugehen ist, dass der Vertrag mit der EnBW eingehalten wird.
Nach Prüfung des Vertragswerks ist es so, dass die Gemeinde die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit zum Restsachwert (der dann noch zu ermitteln wäre) übernehmen könnte. Diese Möglichkeit entfällt, wenn die NER die Anlage erwirbt. Um diese entfallende Möglichkeit für die Gemeinde auszugleichen, hat sich die NER bereit erklärt, den sog. Grundpreis I um weitere 1.000 EUR im Jahr zu reduzieren. Betrachtet auf die Restvertragslaufzeit von 10 Jahren zwischen Gemeinde und EnBW entsteht der Gemeinde in diesem Zeitraum somit ein weiterer Vorteil i. H. v. 10.000 EUR. Ebenso entfallen weitere Investitionen, die die Gemeinde im Falle eines Erwerbs der Anlage dann sicher zum Ersatz der Technik tätigen müsste. Auch die Frage, wer die Anlage dann betreibt wäre zu klären. Ebenso hat sich die NER bereit erklärt, die kalkulierten Anschlusskosten für das Schulgebäude von rd. 27.000 EUR zu übernehmen.
Die NER kalkuliert die Finanzierung des Kaufs auf 10 Jahre. Dies entspricht der Restlaufzeit des Vertrages zwischen EnBW und Gemeinde.
Es konnten folgende einstimmige Beschlüsse gefasst werden:
1. Der Auflösung des Wärmelieferungsvertrags für das Schulzentrum Böhringen zwischen der Gemeinde Römerstein und der EnBW wird zugestimmt.
2. Dem Verkauf der Heizzentrale der EnBW an die NER wird zugestimmt.
3. Der Wärmeversorgung des Schulzentrums durch die NER wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierzu den beigefügten Vertrag mit der NER zu unterzeichnen.
TOP 4
Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands Vordere Alb
Um den seit Beschluss der Satzung geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurden mit der Gemeinde Hülben Gespräche zur Anpassung der Verbandssatzung des noch zu gründenden Zweckverbands geführt. In der Hauptsache war die Satzung dahingehend zu ändern, dass nicht der Zweckverband über Baumaßnahmen in Römerstein entscheidet, sondern beide Kommunen die Gebäude an den Verband vermieten. Auch die Abrechnungsmodalitäten wurden zwischen den Verwaltungen auf wirklichkeitsnähere Maßstäbe angepasst.
Die Gründung des Zweckverbands erfolgt vorerst ohne die Gemeinden Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler. Dies ist mit dem beiden Gemeinden auch abgesprochen. Im Bedarfsfall können die Kommunen dem Zweckverband beitreten.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Änderungen in der Verbandssatzung des Schulverbands Vordere Alb zu.
TOP 5
Auflösung des Schulausschusses Werkrealschule Vordere Alb und Neubestellung von Mitgliedern für den Schulverband Vordere Alb
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Römerstein und der Gemeinde Hülben über die Einrichtung, Unterhaltung und den Betrieb der "Werkrealschule Vordere Alb" vom 08.12.2009 ist die Beteiligung der kommunalen Gremien an Schulentscheidungen festgehalten. Hierzu wurde ein gemeinsamer Schulausschuss gebildet. Die Werkrealschule Vordere Alb wurde zur Gemeinschaftsschule weiterentwickelt. Damit einhergehend haben sich die Kommunen Römerstein und Hülben darauf verständigt, dass die Schulträgerschaft auf den zu gründenden Schulzweckverband übergeht. Somit entfällt auch die Notwendigkeit des gemeinsamen Schulausschusses und dieser ist aufzulösen.
Um die Beteiligung der kommunalen Gremien auch zukünftig zu gewährleisten, sieht § 4 der Zweckverbandssatzung vor, dass in der Verbandsversammlung neben den Bürgermeistern auch je 2 Vertreter der Kommunen Mitglieder sind.
Für die Gemeinde Römerstein sind diese beiden Vertreter zu wählen, ebenso sind 2 Stellvertreter zu bestimmen.
Einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der bisherige Schulausschuss für die Werkrealschule Vordere Alb wird aufgelöst.
2. Als Vertreter für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbands werden benannt:
1. Vertreter: Albrecht Müller
2. Vertreter: Thomas Deuble
Als Stellvertreter werden benannt:
1. Stellvertreter: Karl-Heinz Götz
2. Stellvertreter: Markus Class
TOP 6
Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen
- Neufestlegung der Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019
Die Vertreter des Gemeinde- und Städtetags, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 sowie 2018/2019 verständigt. Nach wie vor halten alle Verbände daran fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Nach der Bedarfsplanung, die im Gemeinderat beraten und vorgestellt wurde, wurde im Jahr 2015 lediglich ein Kostendeckungsgrad von 8,02 % und im Jahr 2016 von 8,31 % festgestellt.
In den letzten Jahren war eine Erhöhung von 3 % ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen bei den Tarifabschlüssen aufzufangen. Allerdings wird es in diesem Jahr nicht ausreichen, da die Erhöhung in Folge des Tarifabschlusses im Erziehungsbereich über dies hinaus ging. Aus diesem Grunde haben sich die Kirchen und Kommunale Landesverbände auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge in Höhe von 8 % im Kindergartenjahr 2017/2018 geeinigt. Die übliche Steigerungsrate von 3 % kann dann im Kindergartenjahr 2018/2019 wieder wie gewohnt fortgeführt werden.
Die Kirchengemeinden Donnstetten-Westerheim und Zainingen werden ebenfalls ihre Gebühren entsprechend den Landesrichtsätzen anheben. Um ein auseinanderklaffen der Landesrichtsätze und den gemeindlichen Gebühren zu vermeiden, wird von Seiten der Gemeindeverwaltung empfohlen, die Gebühren entsprechend dem Vorschlag der Landesverbände anzupassen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Satzung wie abgedruckt, ab dem neuen Kindergartenjahr zum 01.09.2017 bzw. 01.09.2018 zu ändern.
Der Änderung der Satzung wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 7
Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) der Gemeinde Römerstein
Der Gemeinderat hat am 22.09.2016 eine neue Friedhofsordnung mit Bestattungsgebührenordnung erlassen. Diese Friedhofsordnung ist seit 01.10.2016 gültig. Zwischenzeitlich sind in der Gemeinde auch die Rasengräber umgesetzt worden. Bereits bei dem ersten Grabmalantrag für Rasengräber hat sich gezeigt, dass die Gestaltungsvorschriften sowie die Größe der Liegeplatte problematisch ist. Die Gemeindeverwaltung hat sich deshalb dazu entschlossen, dem Gemeinderat dieses Problem mitzuteilen und plädiert für eine Änderung der Gestaltungsvorschriften in der Friedhofsordnung.
In § 16 Abs. 9 sind die Vorschriften für die Rasengräber wie folgt enthalten:
(9) Rasengräber sind am Kopfende des Grabes mit einer erdgleichen (ebenen), bruchsicheren und überfahrbaren Platte (Liegestein) mit folgenden Maßen zu versehen:
a) auf Rasenreihengräber 0,50 m x 0,35 m und mind. 0,1 m Steinstärke b) auf Rasenurnenreihengräbern 0,25 m x 0,25 m und mind. 0,08 m Steinstärke.
Des Weiteren gilt folgendes:
a) Bei der Auswahl der Schriften ist darauf zu achten, dass die Größe und Farbe des Schrifttyps ein würdiges Gesamtbild abgeben.
b) Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen die Oberflächen des Liegesteins wegen Rutschgefahr nicht poliert sein.
c) Details zur Befestigung des Liegesteins sind mit der Gemeinde abzustimmen.
d) Zusätzlich kann bei Wunsch ein Symbol in Form eines Kreuzes, gefalteten Händen, Ähren oder auch ein Vers bis zu 3 Zeilen angebracht werden. Bei den ersten Rasenurnenreihengräbern sind sowohl der Bestatter als auch die Steinmetze auf die Gemeindeverwaltung zugekommen, dass es Probleme bei den Rasenurnenreihengräbern gäbe, da die Platte mit 0,25 x 0,25 m sehr klein sei und kaum größere Namen aufgebracht werden könnten. Dies wurde von der Verwaltung überprüft und konnte so tatsächlich bejaht werden.
Zum anderen zeigte sich, dass bei diesen Platten dann keine optimale Befestigung gewährleistet ist, so dass diese gegebenenfalls mit Mörtel hätten aufgebracht werden müssen.
Nach Rücksprache mit dem Bauhof sowie den Steinmetzen, wurde vorgeschlagen, für die Rasenurnenreihengräber einen Liegestein mit den Maßen 0,40 x 0,30 m mit mindestens 0,08 m Steinstärke vorzuschlagen. Dieser kann problemlos so dann auch in einem Steinbett aufgelegt werden, ohne dass eine Mörtelschicht angebracht werden sollte.
Des Weiteren zeigte sich bereits bei dem ersten Stein, dass die unter d) enthaltene Vorschrift, in der die Gemeinde nur bestimmte Symbole vorgibt, sehr eng gegriffen ist, z. B. Blumen dort nicht aufgeführt sind. Bei der Überprüfung von normalen Urnenreihengräbern zeigte sich, dass durchaus weitere Symbole, insbesondere mehrheitlich Blumen oder z. B. auch Engel angebracht sind. Aus Sicht der Verwaltung sprich nichts dagegen, weitere Symbole zuzulassen, weshalb vorgeschlagen wird, hier die Symbole offen zu lassen und keine Vorschläge zu geben, nur mit dem Zusatz, dass sie der Würde des Ortes entsprechen müssen.
Diese Symbole sind ebenfalls in § 16 Abs. 8 für die Beschriftung der Urnenstelen maßgebend. Hier wurde analog vorgeschlagen, auch hier die Symbole zu öffnen.
Ebenfalls hat sich seit der neuen Satzung gezeigt, dass durchaus gewünscht ist, dass an Samstagen Bestattungen bzw. Trauerfeiern stattfinden. Dies war bisher in der Gemeinde so nicht üblich und hierfür war auch keine Gebühr in der Bestattungsgebührenordnung vorgesehen.
Die Erhebung des Zuschlags auf Samstagsbestattungen erfolgt zum Einen im Vorgriff auf die durch die Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung bei den Mitarbeitern im Bauhof zu zahlenden Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsarbeit und zum Anderen aufgrund der dadurch entstehenden Mehrstunden. Der Zuschlag für Trauerfeiern errechnet sich aus dem Aufwand des Bauhofs und den Personalkosten, die der Gemeinde dadurch entstehen zzgl. eines kleinen Teils Verwaltungskosten.
Der Änderung der Friedhofssatzung wurde einstimmig zugestimmt. (s. Öffentliche Bekanntmachung)
TOP 8
Verlängerung Pachtvertrag der Skirollerstrecke
Vertreter der Ski-Zunft Römerstein, einer Abteilung des TSV Böhringen, sind auf die Gemeindeverwaltung zugekommen und haben darum gebeten, den Pachtvertrag für die Skirollerstrecke zu verlängern. Der Vertrag endete bereits am 31.12.2014 . Im Vertragswerk ist geregelt, dass sich eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr ergibt, sofern keine der Vertragsparteien widerspricht.
Wie dem Gremium bekannt ist, soll die Skirollerstrecke saniert werden. Neben Zuschüssen Dritter ist zur Finanzierung vom TSV Böhringen ein Kredit aufzunehmen. Der Verein teilte in o. g. Gespräch nun mit, dass von der kreditgebenden Bank eine Verlängerung des Pachtvertrages über die Skirollerstrecke gewünscht wird.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Verlängerung des Pachtvertrags, es wird ein Zeitraum von weiteren 20 Jahren vorgeschlagen, ausgehend vom regulären Ende des Vertrags.
Ein Teil der Skirollerstrecke befindet sich auf Privatbesitz und ist ebenfalls zur Nutzung als Skirollerstrecke verpachtet. Dieser Vertrag endet zum 31.12.2034. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verlängerung zum gleichen Enddatum, wird ein Gleichklang der Pachtverhältnisse erreicht.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Pachtvertrag für die Skirollerstrecke zwischen Gemeinde und TSV Böhringen bis zum 31.12.2034 verlängert wird.
TOP 9
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Unter Lau - Teil I, 4. Änderung" in Römerstein-Böhringen
a) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Während der Auslegung sind Anregungen und Stellungnahmen eingegangen. Herr Traub vom Büro SI erläuterte dem Gremium die Stellungnahmen. Im Ortschaftsrat wurde der Antrag gestellt, im Bereich der Sägerei die Bezugshöhe zu reduzieren. Aus dem Gremium wurde der Antrag gestellt, die Baugrenze ebenfalls in diesem Bereich Richtung Süden um 2,50 m zurück zu nehmen. Der Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Ein weiterer Antrag im Bereich der Sägerei die Bezugshöhe auf 748,80 zu reduzieren, wurde bei einer Enthaltung zugestimmt. Aufgrund dieser Änderung wurde einstimmig beschlossen, eine erneute Auslegung durchzuführen.
TOP 10
Bauangelegenheiten
a) Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Lager sowie Stall, Elbeweg, Flst. 728, Römerstein-Böhringen
Bei der landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle wird ein versetztes Pultdach geplant. Es wurde der Antrag gestellt, dem so zuzustimmen, was jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Bei 3 Enthaltungen wurde dem Bauvorhaben das Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt, anstelle des versetzten Pultdaches ein Satteldach zu errichten.
b) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen sowie offene Stellplätze sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes, Mörikestraße 14, Flst. 8223, Römerstein-Donnstetten
Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde bei einer Enthaltung erteilt. Folgende Befreiungen werden erteilt:
1. Überschreitung der Baugrenze im Westen durch den Vorsprung sowie Überschreitung der Baugrenze im Süden durch die Garage und Balkon.
2. Errichtung eines Stellplatzes im Bereich eines Pflanzgebotes. Hierfür sollte im Osten eine Ersatzbepflanzung vorgenommen werden.
Folgende Befreiungen werden nicht erteilt:
1. Dachfarbe Anthrazit
2. Überschreitung der Traufhöhe (2/3-Regelung)
3. Überschreitung der Traufhöhe auf der Südseite
c) Neubau einer Bergehalle mit Garage, Wiesengrund 7, Flst. 1011/2, Römerstein-Donnstetten
Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Überschreitung der Baugrenze auf der Ostseite wurde nicht zugestimmt.
d) Neubau 2-Familienhaus mit Stellplätzen und Nebenräumen, Geländeaufschüttung, Klingenweg 12, Flst. 50/2, Römerstein-Zainingen
Die Dauerbaustelle sieht die Gemeinde mit großem Missfallen. Die Zustimmung ist lediglich dem Baurecht geschuldet. Auf Antrag aus dem Gremium wurde folgender Beschluss gefasst: Bereits erteilte Befreiungen gelten in gleichem Umfang weiter. Weitere Befreiungen wurden nicht erteilt (2 Enthaltungen).
Folgende einstimmige Resolution wurde gefasst: Die Verwaltung wurde beauftragt das Vorhaben rechtlich zu prüfen.
e) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine
f) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben.
TOP 11
Beschluss über die Bildung von Haushaltsresten des Haushaltsjahres 2016
Durch die Bildung eines Haushaltsrestes bleiben erst in späteren Jahren benötigte Einnahme- und Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung oder Einnahme für ihren Zweck verfügbar. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übertragung von Einnahmehaushaltsresten in Höhe von 108.000 € und Ausgabehaushaltsreste von 776.500 € vom Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017 zu.
TOP 12
Annahme von Spenden
Eine anonyme Spende in Höhe von 150 € für die Sanierung des Backhauses Donnstetten wurde einstimmig angenommen.
TOP 13
Sonstiges, Anfragen
Keine