Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Keine
 
b) Sonstiges
1. Bundestagswahl

Am 24.09.2017 findet die diesjährige Bundestagswahl statt. Bürgermeister Winter forderte auf, an der Wahl teil zu nehmen. Den Wahlhelfern sprach er im Voraus seinen Dank aus.
 
2. Gewährleistungsabnahme Straßenlampen
Bürgermeister Winter gab bekannt, dass die Abnahme erfolgt sei und zwischenzeitlich die Straßenlampen funktionieren. Herrn Ortsvorsteher a.D. Hans Class sprach er ausdrücklich seinen Dank aus für die vielen ehrenamtlichen Stunden, die er in diesem Zusammenhang gleistet hat.
 
 
TOP 2
Sanierungskonzept Kläranlage Böhringen
- Sachstandsbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Frau Grimm, Herr Schilling sowie Herr Schnee vom Büro Fritz Planung sowie des Ingenieurbüro Jup begrüßt werden.
Das Büro wurde beauftragt, im der bestehenden Kläranlage den notwendigen Sanierungsbedarf und Umfang aufzunehmen. Es soll eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, die Gegebenheiten beurteilt und Defizite aufgezeigt werden. Des Weiteren sollte daraus ein Handlungsbedarf erarbeitet und Maßnahmen empfohlen werden, ebenso sollten die Gesamtkosten, die auf die Gemeinde zukommen, abgeschätzt werden. Im Rahmen der Verfahrenstechnik konnte festgestellt werden, dass die Kläranlage zur Abwasserreinigung ausreicht und sogar noch für insgesamt ca. 7.000 Einwohnern möglich wäre. Insgesamt wurde eine Optimierung vorgeschlagen. Im Rahmen der technischen Ausrüstung wurde festgestellt, dass ein Verschleiß in der Kläranlage, die in Teilbereichen bis zu 30 Jahre alt ist, feststellbar ist, was einen erhöhten Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Folge hat. Insgesamt wurde ein verschiedener Handlungsbedarf gesehen. Auf die nächsten Jahre sollte ein Gesamtaufwand der technischen Ausrüstung mit 500.000 € erfolgen. Auch die Pumpwerke wurden überprüft. Hier wurde festgestellt, dass auch hier mittelfristig Rechen und Pumpen sowie Antriebe und Armaturen erneuert und modernisiert werden müssten. Beim Pumpwerk Strohweiler wurde festgestellt, dass dies komplett überholt werden müsste, wobei hier noch zu prüfen wäre, ob gegebenenfalls eine Ableitung in die Gemeinde Lenningen oder Grabenstetten möglich wäre. Ohne Strohweiler würde in den Pumpwerken in den nächsten Jahren eine technische Ausrüstung von 90.000 € notwendig werden.
Im Rahmen der Bauwerke wurden die Klärbecken überprüft. Hier wurde eine Betonuntersuchung vorgenommen. Das Ergebnis steht hier noch aus. Ebenfalls müsste die Heizungsanlage erneuert werden. Auch im Bereich der Elektrotechnik werden Sanierungen notwendig. Diese müssten auf den neuesten Sicherheitsstand gebracht werden. Hier müssten auch in den Steuerungsschränken Steuerungen aus- und umgebaut werden. Ebenfalls in den außenliegenden Pumpwerken.
Die Kosten der Elektrotechnik belaufen sich für den Umbau auf 184.850 €, zusammen mit dem Austausch auf 316.950 €. Insgesamt entstehen Kosten von 970.000 € (ohne Pumpwerk Strohweiler).
Der Gemeinderat nahm die Information so zur Kenntnis.
 
 
TOP 3
Auswahl Betreiber Kläranlage

Der bisherige Klärwärter der Gemeinde Römerstein tritt zum 31.12.2017 in Ruhestand.
Für die Nachbesetzung der Stelle hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Betriebsführung der Kläranlage an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben und kein eigenes Personal hierfür einzustellen.
In seiner Sitzung vom 23. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Fremdvergabe entschieden und die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Angebote einzuholen.
Bürgermeister Winter führte ergänzend zu der Drucksache aus, dass insgesamt 8 Bieter von ihm angefragt wurden. Ebenfalls wurden die Stadtwerke Metzingen und Bad Urach angefragt, die derzeit nicht in der Lage sind, die Kläranlagenbetriebsführung von Römerstein mit zu leisten. Die anderen angefragten Büros hatten kein Interesse gezeigt. Zwei Anbieter konnten gefunden werden, allerdings hat der zweite Bieter, die Firma Remondis, eine Woche vor der Sitzung bzw. am letzten Tag vor Drucksachenzusendung mitgeteilt, dass sie kein Angebot abgeben werden, so dass letztendlich nur die Firma RBS Wave aus Stuttgart übrig geblieben sei. Die Firma RBS Wave teilte mit, dass sie ab 01.01.2018 die Kläranlagenbetriebsführung übernehmen könnten. Ebenfalls wurde angeboten, vorerst auf ein Jahr befristet die Betriebsführung zu übernehmen. Von der RBS Wave war Frau Windheim, Herr Deitz sowie Herr Dangel als Kommunalbetreuer der EnBW sowie ein weiterer Vertreter anwesend und stellten die Firma vor.
Nach ausführlicher Vorstellung der Firma RBS Wave sowie anschließender Diskussion wurde der Antrag auf Vertagung gestellt, dem mehrheitlich zugestimmt wurde.
 
 
TOP 4
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 4. Änderung" in Römerstein-Zainingen
a) Beratung und Abwägung über die während der öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen lagen dem Gremium vor. Die Anregungen wurden ggf. in Plan, Text und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss.
 
Es konnten folgende einstimmige Beschlüsse gefasst werden:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage (Abwägungsübersicht).
2. Der Bebauungsplan "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg – 4. Änderung" vom 21.09.2017 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 21.09.2017 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
 
TOP 5
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Unter Lau - Teil I, 4. Änderung“ in
Römerstein-Böhringen
a) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen lagen dem Gremium vor. Die Anregungen wurden ggf. in Plan, Text und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Änderungsbebauungsplan. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Bebauungsplan "Unter Lau – Teil I, 4. Änderung“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
 
Es konnten folgende einstimmige Beschlüsse gefasst werden:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage (Abwägungsübersicht)
2. Der Bebauungsplan "Unter Lau – Teil I, 4. Änderung" vom 21.09.2017 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 21.09.2017 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
 
TOP 6
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Die Gemeinde Römerstein hat die Verpflichtung, im Wege der „Anschlussunterbringung“ Flüchtlinge aufzunehmen, die anerkannt sind oder sich schon länger als 2 Jahre in Deutschland aufhalten und geduldet sind.
Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer Quote, die laufend dem Bedarf angepasst wird. Die Gemeinde Römerstein hatte einen Rückstand bei der Aufnahmeverpflichtung. Im Jahr 2017 wurden von der Gemeinde bereits mehr Personen untergebracht. Hierzu mussten auch Gebäude angemietet werden.
Der Landkreis Reutlingen hat zur Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der „vorläufigen Unterbringung“ auch Gebäude außerhalb der Kreisstadt angemietet. Eines dieser Gebäude ist in Römerstein-Zainingen. Aufgrund zurückgehender Flüchtlingszahlen und der Unterbringung in zentraleren Unterkünften, zieht sich der Kreis mit der vorläufigen Unterbringung in Römerstein mehr und mehr zurück. Deshalb ist das Landratsamt Reutlingen auf die Gemeinde zugekommen, ob sie das Gebäude Grundwiesen 9 zur Unterbringung von Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung übernehmen möchte. Dort befindet sich eine 7-köpfige Familie, die von der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung fällt und somit es auch für die Familie einfacher wäre, dort bleiben zu können. Die Gemeinde tritt nunmehr in den Mietvertrag des Landkreises ein.
Die Gemeinde kann die entstehenden Kosten per Gebühr auf die Nutzer umlegen, wenn eine entsprechende Gebührensatzung vorher erlassen wird. Ansonsten gilt die im Landkreis herrschende Mietobergrenze für Personen, allerdings können hier keine Folgekosten, die der Gemeinde ebenso entstehen, mit einkalkuliert werden. Deshalb hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, eine Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu erlassen.
Der Satzung für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie der dazugehörigen Gebührenkalkulationen wurde einstimmig zugestimmt.
 
 
TOP 7
Mitgliedschaft Verband Region Schwäbische Alb

Die Städte und Gemeinden der Laichinger Alb konnten mit der Deutschen Bahn AG und dem Land Baden-Württemberg die Realisierung des Bahnhofs Schwäbische Alb bei Merklingen erreichen. Zur Finanzierung des Bahnhalts und der Errichtung einer Park & Ride Anlage wurde der Verband Region Schwäbische Alb gegründet.
Eine weitere Aufgabe des Verbands ist es, einen regional bedeutsamen, interkommunalen Industrie- und Gewerbepark zu erschließen und zu vermarkten.
Am 18. Mai 2017 fand der Spatenstich für den Bahnhof statt. Künftig werden die Fahrgäste von diesem Bahnhof ca. 20 min zum Flughafen und ca. 30 min zum Hauptbahnhof Stuttgart benötigen. Den Hauptbahnhof Ulm erreichen die Fahrgäste in ca. 10 min. Die Taktung der Züge soll stündlich sein. Die Gesamtkosten des Bahnhofs belaufen sich auf rd. 43 Mio. Euro. Laut der Finanzierungsvereinbarung steuert das Land 30 Mio. Euro, der Alb-Donau-Kreis 1,5 Mio. Euro und die 8 Kommunen der Laichinger Alb 11,5 Mio. Euro bei. Inbetriebnahme des Bahnhofs und der Neubaustrecke soll 2021 sein.
Die bisher 8 Kommunen des Verbands wollen nun weiteren Kommunen einmalig die Chance geben, dem Verband beizutreten. Hierfür werden insgesamt 20% der Anteile zur Verfügung gestellt. Die prozentuale Beteiligung am Verband kann von interessierten Kommunen frei gewählt werden. Je 1 %-iger Beteiligung fallen Finanzierungskosten für den Bahnhof und die P&R Anlage i.H.v. 117.630,00 € an. Die Finanzierung des Anteils kann auf verschiedene Weise erfolgen. So kann dieser komplett durch Eigenmittel erfolgen, oder auch durch einen Kredit über den Verband. Auch eine Mischfinanzierung ist möglich.
Der Gewerbepark soll zunächst eine Größe von rd. 50 ha erhalten. Spätere Erweiterungen sind nicht ausgeschlossen. An den Kosten der Planung und Erschließung des Gewerbeparks müssen sich die beteiligten Kommunen in Höhe der jeweiligen Beteiligung am Verband beteiligen. Auch weitere Kosten, die üblicherweise für die Verwaltung und Vermarktung eines solchen Gewerbeparks anfallen, werden in gleicher Weise auf die Mitglieder umgelegt.
Die Ausschüttung der Einnahmen erfolgt ebenfalls anhand der Beteiligung, wobei für die Grund- und Gewerbesteuern noch Besonderheiten zu beachten sind. Bei der Grundsteuer verbleiben 10% des Aufkommens bei der hebeberechtigten Gemeinde und die restlichen 90% werden verteilt. Bei der Gewerbesteuer wird die Umlage auf den gesamten Gewerbesteuerertrag ebenfalls von der hebeberechtigten Gemeinde abgeführt und nur der Nettoertrag verteilt. Außerdem wird beim StaLa ein Antrag auf Anrechnung gestellt, damit die entsprechenden Steueranteile bei den Mitgliedskommunen im FAG berücksichtigt werden.
Vor allem in dem geplanten Gewerbepark sieht die Verwaltung Chancen für die Gemeinde Römerstein. Aufgrund der geplanten Fläche von 50 ha, die der Gewerbepark anfänglich erhalten soll und der günstigen Lage direkt an der Autobahn A8 und dem Bahnhof, sind die Chancen für die Ansiedlung von Großbetrieben aus den Ballungsräumen sehr hoch. Solch große Flächen können in Römerstein nicht ausgewiesen werden. Gleichzeitig bietet aber die Beteiligung am Verband die Möglichkeit, das Gewerbe am Ort trotzdem weiter zu entwickeln und trotzdem von der Ansiedelung großer Betriebe im Gewerbepark des Verbands profitieren zu können. Eine „Abgabe“ am Ort vorhandener Betriebe, die sich entwickeln wollen, an den Verband und den neuen Gewerbepark ist nicht gewollt. Lediglich die Neuansiedlung von Großbetrieben (Flächenbedarf größer 1 ha) soll im Gewerbepark erfolgen. Auch müssen keine Gewerbeflächen der Gemeinde an den Verband abgegeben werden.
Ein weiterer positiver Effekt des Beitritts könnte sein, dass der ÖPNV über die Kreisgrenzen hinweg, v.a. Richtung Laichingen, besser entwickelt wird. Um eine gute Anbindung an den Bahnhof und den Gewerbepark zu erreichen, ist die Verbesserung des aktuellen Angebots des ÖPNV zwingend nötig. Auch hier könnte man als Mitglied des Verbands besser einwirken. Zwar soll der ÖPNV auch ohne den Beitritt der Gemeinde verbessert werden, eine Verbesserung im Sinne Römersteins ist unter Mitwirkung der Gemeinde tendenziell schneller und besser zu erreichen.
Die Stimmverteilung im Verband erfolgt nicht nach Größe der Gemeinde/Stadt bzw. den Anteilen, sondern jede Gemeinde erhält 1 Stimme. Somit ist gewährleistet, dass jedes Mitglied im Verband die gleiche Stimmgewalt besitzt.
Da bislang jedoch noch keine Kosten für die Entwicklung des Gewerbeparks und der Erschließung feststehen, kann zu den finanziellen Auswirkungen noch keine Aussage getroffen werden. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass bei einer „größeren“ Entwicklung des Gewerbegebiets „Unter Lau 2“ neben den Kosten für die Erschließung des Gewerbegebiets noch weitere Kosten, etwa für die Schmutzfrachtberechnung und evtl. für die Erweiterung der Kläranlage, auf die Gemeinde zukommen. Doch selbst durch die „größere“ Variante im Gewerbegebiet „Unter Lau 2“ wäre die Ansiedlung eines großen Gewerbebetriebs schwierig, zumal mit dem Gewerbepark durch die o.g. Vorteile eine starke Konkurrenz entsteht.
Trotz noch nicht bekannter Kosten für die Erschließung des Gewerbeparks am Bahnhof „Schwäbische Alb“ in Merklingen und der damit verbundenen Kostenrisiken auch für die Gemeinde Römerstein und der Mitfinanzierung des Bahnhofs und der P&R Anlage, ist die Verwaltung dennoch der Meinung, dass die Vorteile eines Beitritts die Nachteile überwiegen. Die Verwaltung ist deshalb der Meinung, dass die Gemeinde dem Verband Region Schwäbische Alb beitreten sollte. Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Anteil von 5% anzustreben, wobei der Gemeinderat frei über den anzustrebenden Anteil entscheiden soll.
Bei einer Beteiligung mit 5% fallen würden Finanzierungskosten i.H.v. 588.150,00 € anfallen. Diese sollen aus Sicht der Verwaltung zu 50% aus Eigenmitteln (Haushalt 2018) und zu 50% über einen Kredit des Verbands mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Im Gemeinderat wurde die Angelegenheit sehr kontrovers diskutiert. Nach der anschließenden Diskussion sprachen sich 8 Gemeinderäte gegen die Beteiligung der Kommune am Verband Schwäbische Alb sowie 5 Räte für die Beteiligung und eine Enthaltung aus, so dass keine Beteiligung erfolgt.
 
 
TOP 8
Feststellung der Jahresrechnung 2016

Gemäß den Vorgaben des § 95 Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und innerhalb eines Jahres vom Gemeinderat festzustellen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. § 44 Abs. 3 besagt, dass im Rechenschaftsbericht insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern sind. Außerdem soll der Rechenschaftsbericht einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Volumen von 13.554.676,94 €, was eine Steigerung um 12,53% zum Vorjahr bedeutet. Gegenüber der Planung hat sich das Volumen um 16,02% erhöht.
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 11.132.272,30 € was eine Steigerung gegenüber der Planung von 8,66% bedeutet. Die Steigerung beruht vor allem auf den überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen. Hier konnte der Planansatz des Nachtrags nochmals um knapp 840.000 € überschritten werden. Gründe hierfür sind zum einen erneut Nachzahlungen sowie eine erfreulich gute und stabile wirtschaftliche Lage.
Aufgrund der positiven Entwicklung der Einnahmeseite und der sparsamen Bewirtschaftung der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt konnte die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt von 751.600 € um rd. 960.000 € auf 1,71 Mio € erhöht werden.
Das Volumen des Vermögenshaushalts hat sich durch die deutlich höhere Zuführung sowie den den Grundstückserlösen erhöht und schließt mit 2.422.404,64 €. Dies bedeutet eine Steigerung zur Planung i.H.v. 68,46%. Durch die gestiegenen Einnahmen konnte auf die Rücklagenentnahme von 77.900 € verzichtet werden. Da die Ausgaben im Gegensatz zu den Einnahmen in deutlich geringfügigerem Maße über den Planansätzen lagen, konnten der Rücklage erneut Mittel i.H.v. 715.386,14 € zugeführt werden.
Durch die Zuführung zur Rücklage erhöht sich diese und weist zum 31.12.2016 einen Stand von 3.412.817,85 € aus. Die Mindestrücklage von rd. 180.000 € wird somit deutlich überschritten.
Da im Jahr 2016 keine Kreditaufnahmen notwendig waren und in 2016 erneut eine Sondertilgung i.H.v. 49.000 € geleistet wurde, verringert sich der Schuldenstand zum 31.12.2016 um insgesamt 147.160 € auf 1.213.035,00 €, was bei einer Einwohnerzahl von 3.984 einer pro-Kopf-Verschuldung von 304,48 € entspricht (Durchschnitt: 634 €/Ew. Stand 31.12.2015)
Außerdem wurde aufgrund des sehr guten Ergebnisses des Haushaltsjahres 2015 das außerhalb des Gemeindehaushalts geführte Sonderfinanzierungskonto zur Finanzierung des 1. Bauabschnitts „Kriegsberg/Schießmauer/Gässle Teil 2“ vollständig abgelöst. Somit wurde bereits frühzeitig die Auflage der Rechtsaufsicht erfüllt, die Fremdfinanzierung bis spätestens 2019 abzulösen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 sowie der Stand des Vermögens und der Schulden wurde laut des vorgelegten Rechenschaftsberichts einstimmig festgestellt. Der Beteiligungsbericht wurde zur Kenntnis genommen.
 
 
TOP 9
Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 5755/1, Hölderlinstraße 19, Römerstein-Böhringen

Der Ortschaftsrat hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
b) Umnutzung, innerer Umbau, Veränderung, Schulstraße 4, Flst. 8270, Römerstein-Donnstetten
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt. Der Befreiung hinsichtlich des Rolltores wurde zugestimmt. Eine Überfahrtsbaulast über den Schulhof wird nicht übernommen. Die Regelung der Zufahrt zu den Rolltoren wird privatrechtlich geregelt. Die Sanierungsgenehmigung wurde erteilt. Der Schulbereich wird auf Kosten des Bauherrn abgesperrt.
 
c) Errichtung einer Fertiggarage, Raiffeisenstraße 4, Flst. 8189, Römerstein-Donnstetten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Oktobersitzung vertagt.
 
d) Sonstige Bauangelegenheiten

Keine
 
e) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben.
 
 
TOP 10 + 11
Feldweg Strohweiler/ Sonstiges, Anfragen

Diese Tagesordnungspunkte wurden aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungsdauer vertagt.