Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Aus dem Gemeinderat
09.11.2017
TOP 1
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
1. Bemusterung Gemeinschaftsschule und Beschluss zur Ausschreibung verschiedener Gewerke
2. Ausschreibung Vorzimmer BM
3. Veräußerung eines Grundstücks in Donnstetten b) sonstige Bekanntgaben
1. Bürgermeister Winter gibt den Termin für den diesjährigen Seniorennachmittag der Gemeinde, am 25.10.2017, bekannt.
2. Bürgermeister Winter informiert darüber, dass der von der Gemeinde bestellte Kramer Teleskoplader für den Bauhof zwischenzeitlich geliefert und im Einsatz sei.
TOP 2
Sanierung Römerstein „Ortsmitte Böhringen 2“ – Erweiterung des Sanierungsgebiets
Bürgermeister Winter führt einleitend aus, dass die Gemeinde Römerstein im Jahre 2014 mit der Stadterneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Böhringen 2“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen (vom 07.04.2014) ein Förderrahmen von derzeit 1.166.667,00 € (davon Landeszuwendung 60 %) bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft aktuell bis zum 30.04.2023. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Böhringen 2“ wurde mit Bescheid vom 04.11.2015 und Wirkung ab dem 01.01.2015 im Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) weitergeführt.
Am 16.10.2014 hat der Gemeinderat gemäß § 142 Abs. 3 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Böhringen 2“ in Römerstein beschlossen. Die Sanierungssatzung ist durch die ortsübliche Bekanntmachung am 06.11.2014 in Kraft getreten.
Das Sanierungsgebiet soll nun im Ortskern erweitert werden. Hierzu sollen die Grundstücke südlich der Poststraße und südlich der Albstraße, sowie die Hüle am Raisenweg einbezogen werden.
Herr Hofbauer vom Planungsträger Wüstenrot erläutert das Verfahren, wonach die Gebäude auf den Flurstücken, die in die Erweiterung aufgenommen werden sollen allesamt städtebauliche Missstände, in Form einer teils sehr schlechten Bausubstanz, aufweisen, die eine Modernisierung bzw. einen Abbruch mit anschließender Neubebauung erforderlich machen.
Die Beteiligung der Betroffenen der oben genannten Flurstücke wurde durchgeführt. Von den
Betroffenen wurden keine Bedenken bezüglich der Erweiterung des Sanierungsgebietes geäußert. Alle Betroffenen erhielten eine schriftliche Mitteilung über die geplante Erweiterung des Sanierungsgebietes und eine Information zum Sanierungsgebiet Römerstein „Ortsmitte Böhringen 2“. Die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer der oben genannten Grundstücke wurde bei einem ersten Beratungsgespräch ermittelt. Auf Basis dessen wurde die jeweilige Maßnahme grundsätzlich auf Förderfähigkeit überprüft. Im Rahmen der bereits durchgeführten „vorbereitenden Untersuchungen“ wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Sanierung berührt werden können, befragt. Von keinem der Träger öffentlicher Belange wurden grundsätzliche Bedenken gegenüber der Sanierungsmaßnahme geäußert; teilweise gingen fachspezifische Anregungen ein, die bei der Formulierung der Sanierungsziele Berücksichtigung fanden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
1. Zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Römerstein „Ortsmitte Böhringen 2“ beschließt der Gemeinderat beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Böhringen 2“
2. Die Sanierung soll gemäß § 142 Abs. 3 BauGB im Ausmaß der im Lageplan Ortsmitte Böhringen 2, „Plan zur Abgrenzung der Arrondierung des Sanierungsgebietes“ von September 2017, bis 30.04.2023 durchgeführt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Satzungsänderung dem Regierungspräsidium Tübingen mitzuteilen und sich fortlaufend um eine Anhebung des derzeit festgesetzten Förderrahmens zu bemühen.
4. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Grundbuchamt die Änderung der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Erweiterung der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.
TOP 3 Gemeinschaftsschule Vordere Alb
– Vergabe
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Architekt Ott begrüßt werden.
In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen für den Neubau der Fachräume der Gemeinschaftsschule verschiedene Gewerke auszuschreiben.
Bei der beschränkten Ausschreibung haben folgende Firmen das jeweils günstigste Angebot abgegeben:
Gerüstbau: Fa. Schweizer, Metzingen, für 12.411,22 EUR
Trockenbau: Fa. Ambrogio GmbH, Rottenacker, für 41.89,56 EUR
Estrich: Fa RN Estriche, Lichtenstein, für 36.197,71 EUR
Bei der öffentlichen Ausschreibung haben folgende Firmen das jeweils günstigste Angebot abgegeben:
Aluminium Fensterelemente: Fa. Fenster Beck, Kappel Grafenhausen, für 51.908,73 EUR
Kunststofffenster mit Sonnenschutz: Fa. Reichle, Römerstein, für 55.029,88 EUR
Dachdichtung und Spenglerarbeiten: Fa. Ross, Remseck, für 114.306,51 EUR
Alle Vergaben wurden jeweils einstimmig beschlossen.
TOP 4
Bericht Sachstand Inklusive Gemeinde
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellten Vertreter des ARGO-Instituts, des Landkreises Reutlingen und des örtlichen Arbeitskreises Barrieren das Projekt „Inklusive Gemeinde“ vor und zeigten auf, welche Thema seit dem Startschuss im Oktober 2016 angegangen wurden. Neben zwei Bürgerwerkstätten hat sich der Arbeitskreis „Barrieren“ gegründet, der sich mit dem Thema Inklusion und Teilhabe beschäftigt. Der Vorsitzende des Arbeitskreises, Wilhelm Röcker, berichtet von einer Begehung aller Teilorte, die im Mai dieses Jahres stattgefunden hat. Das Besondere daran war, dass Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule zusammen mit behinderten Menschen die Römersteiner Ortschaften und ausgewählte Liegenschaften begangen haben. Ziel war es, Barrieren für Menschen mit Behinderung zu identifizieren. Dabei wurde bei den Schülerinnen und Schülern auch ein Bewusstsein für die Bedarfe von behinderten Menschen geweckt. Als Projektarbeit haben die Abschlussklassen der Gemeinschaftsschule blaue „Mitfahrbänke“ gebaut, die mittlerweile in allen Ortsteilen aufgestellt sind. Diese sollen helfen, Mobilitätsbarrieren abzubauen, da jeder, der sich auf die Bank setzt signalisiert, dass er oder sie mitgenommen werden möchte. Eine genaue Beschreibung des Ablaufs, soll in Kürze an den Bänken angebracht werden. Ebenso wurde mit den Lebensmittlern in allen Ortsteilen Kontakt aufgenommen. Diese haben zugesagt, bei Bedarf die Einkäufe auch nach Hause zu liefern.
Römerstein ist eine von wenigen Gemeinden im Landkreis, die sich auf den Weg gemacht haben inklusive Gemeinde zu werden. Alle Beteiligten betonten die Fortschritte die im ersten Jahr gemacht wurden und dass sich das bürgerschaftliche Engagement in diesem Bereich verstetigt hat.
Der Gemeinderat nahm das mit lobenden Worten wohlwollend zur Kenntnis.
TOP 5
Vorstellung Tourismuskonzept
Auf Sitzung am 16.11.2017 verschoben.
TOP 6
Vergabe Betriebsführung Kläranlage
Der bisherige Klärwärter der Gemeinde Römerstein wird zum 31.12.2017 in den Ruhestand treten.
Für die Nachbesetzung der Stelle hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Betriebsführung der Kläranlage an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben und kein eigenes Personal hierfür einzustellen.
In seiner Sitzung vom 23. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Fremdvergabe entschieden und die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Angebote einzuholen.
Hierzu wurden Gespräche mit mehreren potentiellen Anbietern geführt, u. a. auch mit Stadtwerken benachbarter Kommunen. Nach längerer Suche haben sich zunächst zwei Anbieter gefunden, die auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung bzw. der Betriebsführung von Kläranlagen einschlägige Erfahrung gemacht haben. Daher sollte die Vergabe bereits in der Sitzung im September erfolgen. Da einer der Anbieter überraschend kurz vor der September-Sitzung abgesagt hatte, konnte sich zunächst nur die Firma RBS Wave, ein Tochterunternehmer der EnBW, im Gremium vorstellen. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, das Thema zu vertagen. Es sollte versucht werden, noch einen weiteren Anbieter zu finden. Dies war in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich dafür gestimmt, die Betriebsführung der Römersteiner Kläranlage ab 01.01.2018 für zunächst ein Jahr an die Firma RBS Wave zu vergeben. Über die Kostenentwicklung soll quartalsweise Bericht erstattet werden. Der Gemeinderat möchte dann im Sommer 2018 über die Verlängerung des Vertrages entscheiden.
TOP 7
Unbefestigte Feldwege
Im Rahmen der Straßenkonzeptionierung wurde festgelegt, dass Straßen und befestigte Feldwege untersucht werden sollen, damit für diese eine Priorisierung für die Abarbeitung des Sanierungsbedarfs vorgenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Haushaltssperre für die Feldwegesanierung erlassen. Punktuelle Reparaturarbeiten sollten weiterhin möglich sein. Unbefestigte Feldwege sind in o. g. Konzeption nicht berücksichtigt. In Bereichen wo dies sinnvoll möglich war, wurden die unbefestigten Wege in der Vergangenheit im Rahmen der Waldwegeunterhaltung mit instandgesetzt. Von Seiten der Landwirtschaft wurde immer wieder die Instandsetzung der unbefestigten Feldwege als notwendig angesprochen. Dabei wurde auch nochmals bekräftigt, dass die Landwirte bereit sind, hierbei mitzuarbeiten (diese Zusage wurde bereits gegeben, als über die Beibehaltung der Besamungskosten beraten wurde). Im Sommer fand eine Begehung vor Ort statt. Dabei wurde vereinbart, dass in jedem Ortsteil unbefestigte Feldwege identifiziert werden, deren Sanierung aus Sicht der Landwirtschaft am dringlichsten ist. Die Arbeiten können, witterungsbedingt, noch im Jahr 2017 ausgeführt werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die Sanierung von unbefestigten Feldwegen im Jahr 2017 einen Betrag i. H. v. 30.000 EUR zur Verfügung zu stellen.
TOP 8
Beschaffung eines Anhängers für den Bauhof
Bei einem 16 Jahre alten Anhänger des Bauhofs, steht in diesem Jahr noch die TÜV-Untersuchung an. Um diese erfolgreich bestehen zu können, fallen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten an. Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, einen neuen Anhänger zu beschaffen und hierzu 3 Angebote eingeholt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass der Anhänger etwas niederer ist, sodass die Bürgerschaft in Donnstetten und Zainingen leichter das Grüngut anliefern kann.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Römerstein als Ersatz für den vorhandenen Anhänger von der Firma Leo Möslein GmbH, Schwebheim den angebotenen Hänger zum Preis von 15.351,00 € erwirbt. Dies ist das wirtschaftlichste Angebot.
TOP 9
Ablöse Pfarrbesoldung
Aufgrund eines alten Vertrages zwischen Kirche und Gemeinde ist die Gemeinde verpflichtet sogenannte Pfarrbesoldungsleistungen der Gemeinde Römerstein für den Ortsteil Zainingen zu erstatten. Mittlerweile ist nur noch das Pfarrbesoldungsholz abzurechnen.
Berechnet wird die Besoldungsleistung dahingehend, dass die Gemeinde die Kosten für das Holz zzgl. der Beifuhrkosten und abzgl. des Hauerlohns an die Kirche zu erstatten hat.
Im August 2017 ist die Kirche an die Gemeinde herangetreten und hat u.a. die Möglichkeit dargelegt, die Besoldungsleistungen abzulösen.
Die Verwaltung schlägt vor, mit der Kirche eine Ablösevereinbarung über die Besoldungsleistungen zu treffen und dies in den Haushalt 2018 einzuplanen. Gemäß den von der Kirche vorgelegten Berechnungen, würden die Holzgewinne dann ab dem 10. Jahr in der Gemeindekasse verbleiben.
Aus den Reihen des Gemeinderats kam die Frage auf, ob der Ablösebetrag anteilig zurückgezahlt werde, sollte die örtliche Kirchengemeinde mit anderen Kirchengemeinden vor Ablauf dieser 10 Jahre zusammengelegt werden.
Da diese Frage seitens der Verwaltung nicht sicher beantwortet werden konnte und da es bei diesem Thema keine Eile gibt, wurde die Verwaltung mit der Klärung beauftragt. Das Thema soll in einer der nächsten Sitzungen nochmals auf die Tagesordnung genommen werden.
TOP 10
Bauangelegenheiten
a) Umbau und Erweiterung des Sozialbereichs, Eichenried 5, Flst. 1110,
Römerstein-Donnstetten.
Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze auf der Westseite am Eingangsvorbau sowie der Glasfassade wird eine Befreiung erteilt.
b) Neubau einer Bergehalle mit Garage, geänderte Planung, Wiesengrund 7, Flst. 1011/2, Römerstein-Donnstetten
Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Überschreitung der Baugrenze auf der Westseite wird zugestimmt. Der Abweichung von der Firstrichtung wird ebenfalls zugestimmt.
c) Neubau einer Stahlbeton-Fertiggarage, Raiffeisenstraße 4, Flst. 8189,
Römerstein-Donnstetten
Der Errichtung der Garage außerhalb des Baufensters wird nicht zugestimmt.
Neubau 2-Familienhaus mit 3 gedeckten Stellplätzen und Nebenräumen, Geländeaufschüttung, Klingenweg 12, Flst. 50/2, Römerstein-Zaingen. Die Gemeinde stimmt den weitergehenden Befreiungen im Hinblick auf die Traufhöhenüberschreitung, Größe der Dachgaube sowie der Abweichung vom Satteldach nicht zu. Über die ursprüngliche Baugenehmigung aus dem Jahr 2010 hinaus, werden keine weiteren Befreiungen erteilt. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Standfestigkeit. Der Bauherr sollte aufgefordert werden, eine gutachterliche Überprüfung vornehmen zu lassen.
TOP 11
Sonstiges, Anfragen
1. NER
Bürgermeister Winter teilt mit, dass die Abnahme für den zweiten Bauabschnitt des Nahwärmenetzes der Neuen Energie Römerstein erfolgt ist. Bis auf wenige Bereiche, in den geringfügig nachgebessert werden muss, wurden die Arbeiten gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Energiegenossenschaft ausgeführt.
2. Winterdienst
Auf Antrag aus den Reihen des Gemeinderats hat das Gremium mehrheitlich beschlossen, dass ab der Wintersaison 2018/2019 der Winterdienst nicht mehr mit Split, sondern ausschließlich mit Salz ausgeführt wird.