Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben

a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
1. Erteilung einer Sanierungsgenehmigung in Donnstetten.
2. Keine Veräußerung des Grundstücks Flst. 4782 in Donnstetten an ein auswärtiges Ehepaar.
b) Sonstiges
1. Jahresrückblick
In seinem Rückblick auf das Jahr 2017 informierte Bürgermeister Winter, dass 12 öffentliche Sitzungen mit insgesamt 23,25 Stunden und 12 nichtöffentliche Sitzung mit insgesamt 11,75 Stunden stattgefunden haben. Insgesamt hat die Verwaltung hierzu 114 Drucksachen erarbeitet, im Jahr 2016 waren es 128.
 
Bürgermeister Winter bedankte sich beim Gemeinderat für das vergangene Jahr und die gute Zusammenarbeit.
 
2. Neujahrsempfang
Bürgermeister Winter sprach die Einladung zum Neujahrsempfang am 14.01.2018 um 10.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Zainingen aus.
 
TOP 2
Bürgerfragestunde

1. Wohnbauplätze
Von einem Bürger wurde angefragt, wie viele Wohnbauplätze es aktuell noch in Zainingen gäbe. Bürgermeister Winter antwortete hierauf, dass es noch einen gemeindeeigenen Wohnbauplatz in Zainingen gibt.
 
Der Bürger fragte noch an, ob eine Ausweitung der Wohnbauplätze in Zainingen angedacht sei. Bürgermeister Winter antwortete hierauf, dass der Gedanke, weitere Wohnbauplätze in ganz Römerstein, selbstverständlich auch in Zainingen, da sei. Hierzu würde im Frühjahr eine Klausur des Gemeinderats stattfinden, in der dies besprochen werde.
 
TOP 3
Kalkulation der Abwassergebühren 2018

Nachdem die Kosten für den Bereich der Abwasserbeseitigung feststehen, hat die Verwaltung die Abwassergebühren neu kalkuliert. Für eine kostendeckende Gebühr ist eine Anhebung der Schmutzwassergebühren um 0,10 €/m³ und eine Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,03 €/m² nötig.
In 2018 wird erstmals der Betrieb der Kläranlage durch eine Fremdfirma erfolgen. Die Kosten steigen um ca. 15.000 € Bei einem Abwasseraufkommen von 160.000 m³ bzw. 360.000 m² bedeutet dies eine Steigerung der Gebühr um 0,05 €/m³ Schmutzwasser und 0,01 €/m² Niederschlagswasser, die aus der Vergabe der Betriebsführung rührt. Es muss dabei allerdings beachtet werden, dass die Kosten für Aus- und Fortbildung, der Haltung von Fahrzeugen und der Dienstkleidung, die bei eigenem Personal zusätzlich anfallen nicht berücksichtigt sind. Außerdem fallen weitere Kosten bei der Fremdfirma für die Betreuung durch einen Ingenieur und einen Gewässerschutzbeauftragten an. In dieser Betreuung wird u.a. die Optimierung des Schlammmanagements oder auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei Neuanschaffungen abgedeckt. Des Weiteren fallen noch kosten für einen Gewässerschutzbeauftragten an. Die Gemeinde ist verpflichtet, einen solchen vorzuhalten, weshalb diese Kosten sowieso angefallen wären, hätte die Gemeinde einen Gewässerschutzbeauftragen eingeschaltet.
 
Weitere Kosten, die für die Steigerung der Gebühr verantwortlich sind, sind Kosten für Ingenieursleistungen, die regelmäßig anfallen. So wurden die Sickerstellen untersucht bzw. werden im Zuge der Planungen für neue Gewerbegebiete Untersuchungen zur Schmutzfracht notwendig. Auch soll ein Strukturgutachten erstellt werden, ob eine Ableitung der gemeindlichen Abwässer an eine andere Kläranlage wirtschaftlich sinnvoll ist.
 
Für die Sanierung der Schäden an den Kanälen, welche im Rahmen der Eigenkontrollverordnung festgestellt wurden, fallen Investitionskosten an, die über die Abschreibungen ebenfalls in die Kalkulation einfließen.
 
Die Gemeinde hat bei der Abwasserbeseitigung im Jahr 2015 eine Unterdeckung von 51.303,20 € und in 2016 eine Überdeckung von 9.563,31 € erwirtschaftet. Die Unterdeckung sollte bis 2020, die Überdeckung muss bis 2021 ausgeglichen werden. Die Verwaltung hat sich entschieden, in die Kalkulation 2018 die Überdeckung aus 2016 komplett und die Unterdeckung aus 2015 in Höhe der Überdeckung einzustellen. Somit sollte bis 2020 die restliche Unterdeckung i.H.v. 41.739,89 € noch ausgeglichen werden.
 
Soll ein höherer Betrag für den Ausgleich der Unterdeckung aus 2015 eingestellt werden, würde dies für die Gebühren bedeuten, dass pro 10.000 € mehr an Ausgleich die Schmutzwassergebühr um rd. 9,4 Cent und die Niederschlagswassergebühr um rd. 1,4 Cent ansteigt. Dem Gemeinderat bleibt die Entscheidung frei, entgegen dem Verwaltungsvorschlag einen höheren Ausgleich der Unterdeckung in die Abwassergebühr 2018 einzuplanen.
 
Der Gemeinderat stimmte der beiliegenden Kalkulation bei der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und der nötigen Satzungsänderung bei einer Enthaltung zu. (s. öff. Bekanntmachung)
 
TOP 4
Kalkulation der Wassergebühren 2018

Die Wassergebühren wurden zuletzt in 2015 für die Jahre 2016 und 2017 kalkuliert. Für 2018 müssen die Gebühren somit neu kalkuliert werden. Künftig ist vorgesehen, die Gebühren, entsprechend den Abwassergebühren, jährlich zu kalkulieren.

Laut § 14 Abs. 1 KAG dürfen wirtschaftliche Unternehmen einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Um eine Konzessionsabgabe i.H.v. ca. 10.000 € zu erwirtschaften, müsste ein Gewinn von rd. 35.000 € jährlich erwirtschaftet werden. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies auch für diesen Kalkulationszeitraum nicht angebracht, da die Gebühr sonst auf 2,05 €/m³ steigen würde (+ 5,13%). Deshalb hat sich die Verwaltung, entschieden, lediglich 18.000 € als Gewinnzuschlag in die Kalkulation einzustellen. Somit ist der Anstieg der Gebühr auf 1,97 €/m³ moderat (+ 1,03 %). Ein geringer Ertrag sollte dennoch für Gemeindehaushalt erwirtschaftet werden können.
 
Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren wurden nicht in die Kalkulation eingestellt. Zwar wurde in 2016 eine Unterdeckung ausgewiesen, durch den 2-jährigen Kalkulationszeitraum steht das Ergebnis allerdings erst nach Abschluss des Jahres 2017 fest. Eine Aussage, ob im Kalkulationszeitraum insgesamt eine Über- oder Unterdeckung erwirtschaftet wurde, kann deshalb auch erst im Laufe des Jahres 2018 getroffen werden. Dieses Ergebnis kann dann in der Kalkulation der Gebühren für 2019 berücksichtigt werden. Allerdings ist die Gemeinde bei wirtschaftlichen Unternehmen nicht verpflichtet, Über- und Unterdeckungen auszugleichen.
 
Der drastische Anstieg der Gebühr begründet sich auch aus dem Anstieg der Kosten, v.a. dem Anstieg der Umlage an den Zweckverband. In der letzten Kalkulation wurde noch davon ausgegangen, dass in 2017 die Marke von 1,00 €/m³ erreicht wird. Diese Marke wird nun allerdings erst im Plan 2018 des Zweckverbands erreicht. Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Umlage in den kommenden Jahren noch weiter steigen wird, da der Zweckverband große Investitionen in seine teilweise in die Jahre gekommenen Anlagen tätigt um diese zu erneuern bzw. zu ersetzen. Durch diese Investitionen wird allerdings auch die Versorgungssicherheit der Verbandsgemeinden verbessert und die Wasserversorgung der Gemeinden über Jahre hinaus gesichert.
 
Der Gemeinderat stimmte der Kalkulation und der nötigen Satzungsänderung einstimmig zu. (s. öff. Bekanntmachung)
 
TOP 5
Ablöse Pfarrbesoldung Zainingen

Aufgrund eines alten Vertrages zwischen Kirche und Gemeinde ist die Gemeinde verpflichtet sogenannte Pfarrbesoldungsleistungen der Gemeinde Römerstein für den Ortsteil Zainingen zu erstatten. Mittlerweile ist nur noch das Pfarrbesoldungsholz abzurechnen. Aus dem Vertrag leitet sich folgender Anspruch ab:
 
Berechnet wird die Besoldungsleistung dahingehend, dass die Gemeinde die Kosten für das Holz zzgl. der Beifuhrkosten und abzgl. des Hauerlohns an die Kirche zu erstatten hat. Übersteigt der Hauerlohn die Kosten für das Holz, erfolgt keine Verrechnung der „Verluste“, eine Erstattung der Kosten für das Holz zzgl. Beifuhrkosten erfolgt ebenfalls nicht.
 
Stellt man den aktuellen Anspruch der Kirche gegenüber der Gemeinde, so geht die Gemeinde rechnerisch für ca. 10 Jahre in Vorleistung. Preissteigerungen beim Holz und des Hauerlohns sind nicht eingerechnet. Ab dem 10. Jahr würden die Ansprüche dann den Ablösebetrag übersteigen.
Kommt es zu einer Ablösevereinbarung, verbleiben rechnerisch die Gewinne aus dem Holzverkauf ab dem 10. Jahr in der Gemeindekasse.
 
Der Gemeinderat stimmt über die Ablöse einstimmig ab.

TOP 6
Bauangelegenheiten
a) Neubau Überdachung, veränderte Ausführung innerer Ausbau und Umbau, Einbau einer Sanitäranlage und behindertengerechter WC, Schließung der Südfassade, Flst. 1723, Römerstein-Böhringen

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
 
TOP 6
Bauangelegenheiten
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, An der Schießmauer 3, Flst. 5850, Römerstein-Böhringen

Der Ortschaftsrat hat dem Carport die Befreiung eines Stauraums mit lediglich 4,50 m, da dieser zur Straße hin geöffnet ist, einstimmig erteilt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
TOP 6
Bauangelegenheiten
c) Neubau einer Bergehalle mit Garage, Antrag auf Befreiung der Dacheindeckung, Wiesengrund 7, Flst. 1011/2, Römerstein-Donnstetten

Der Antrag auf Befreiung wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
 
TOP 6
Bauangelegenheiten
d) Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Flst. 8160, Uhlandstraße 14, Römerstein-Donnstetten

Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Befreiung hinsichtlich des Stauraumes wurde mit dem Anbau eines elektrischen Garagentores zugestimmt. Ebenfalls wurde der Umbau der Grünanlage auf Kosten des Bauherren zugestimmt. Der Baum muss verpflanzt bzw. neu gepflanzt werden, der Umbau ist mit der Gemeinde abzustimmen.
 
TOP 6
Bauangelegenheiten
e) Abbruch Garagengebäude, Anbau Wohn- und Garagengebäude, Sanierung Bestandsgebäude und Aufbau Dachgaube, Neubau Carport sowie Geräteschuppen, Friedhofweg 5, Flst. 5102, 5107 u. 5108, Römerstein-Donnstetten

Der Ortschaftrat hat die Abgrabung mit mehr als 1,20 m nicht zugestimmt. Ein weiteres Vollgeschoss, nämlich das Untergeschoss ist nicht zulässig. Der Dachaufbau Ansichtsfläche wurde maximal mit 1,60 m zugestimmt. Der Befreiung der Firstrichtung wurde zugestimmt. Hinsichtlich der Dachform des Schuppens, sowie des Dachaufbaues wird eine Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt.

TOP 6
Bauangelegenheiten
f) Sonstige Bauangelegenheiten

Keine
 
TOP 6
Bauangelegenheiten
g) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhabe
n
Wurden zur Kenntnis gegeben.
 
TOP 7
Sonstiges, Anfragen
1. Anhänger Bauhof

Bürgermeister Winter gab bekannt, dass der Anhänger für 2.700 € veräußert werden konnte.
 
2. Veräußerung Radlader
Der Radlader wurde in die Zollauktion zum Verkauf gestellt. Das Höchstangebot liegt derzeit bei 15.600 €. Geschätzt wurde der Radlader auf 11.000 €. Bürgermeister Winter wurde einstimmig ermächtigt, den Radlader an den Höchstbietenden zu veräußern.
 
3. Blitzeis am 14.12. im Landkreis Reutlingen

Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgetragen, dass im Landkreis Reutlingen nicht ausreichend gestreut wurde bzw. man auf das Blitzeis nicht eingestellt war. Man konnte beobachten, dass der Landkreis Esslingen wohl besser darauf eingestellt war. Die Verwaltung wurde darum gebeten, sich mit dem Landratsamt bzw. dem Straßenbauamt in Verbindung zu setzen, da insgesamt der Winterdienst verbesserungswürdig sei.
 
4. Dank
Stellvertretender Bürgermeister Thomas Deuble überbrachte den Dank im Namen des Gremiums an die Verwaltung und den Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
 
5. Ulme in Zainingen
Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Ulme hinter dem Rathaus gepflegt werden sollte. Die Verwaltung lässt dies prüfen.
 
6. Räumen in Zainingen
Es wurde bemängelt, dass weder gesalzen, noch gestreut war. Bürgermeister Winter wird dem nachgehen, allerdings wurde seiner Auffassung nach gut geräumt. Insgesamt gingen auch keine größeren Beschwerden bei der Verwaltung ein.
 
7. Schlagloch hinter dem alten Schulhaus
Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass hinter dem alten Schulhaus ein Schlagloch ist. Die Verwaltung wird dem nachgehen.