Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben

a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
1. Zustimmung zu einem Sanierungsvertrag in Donnstetten 
2. Zustimmung zur Ernennung eines Ehrenmitgliedes der Feuerwehr 
3. Zustimmung zur Vorstellung der Büros für ein Strukturgutachten der Kläranlage
b) Sonstiges
Keine

TOP 2
Gewerbegebiet „Unter Lau II“, Römerstein-Böhringen
- Vergabe Baugrundgutachten

Als Grundlage für die Planung der Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets Unter Lau wurde das Leistungsverzeichnis Baugrundgutachten beschränkt unter drei Unternehmen ausgeschrieben. Zum Stichtag der Submission lagen zwei Angebote vor

Angebot 1: Henke und Partner ≙ 100 %
Angebot 2: Bieter 2 16.145,59 € ≙ 100,5 %

Die Vergabe der Arbeiten erfolgte einstimmig an das Unternehmen Henke und Partner GmbH, Ingenieurbüro für Geotechnik, Stuttgart (NL Kirchheim) zum Angebotspreis von 16.057,59 € brutto.

TOP 3
Bebauungsplan „Friedhofweg – 3. Änderung“, Römerstein-Donnstetten
a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in Verbindung mit § 13 BauGB
b) Entwurfsbeschluss
c) Auslegungsbeschluss

Durch die Bebauungsplanänderung sollen die Bebauungsmöglichkeiten und die Ausnutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden. Im Weiteren sollen durch die Änderungen die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften vereinheitlicht werden. Auslöser dieser Änderung ist ein aktuelles Baugesuch im Friedhofweg, dem der Gemeinderat in der Sitzung vom 14.12.2017 eine Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt hat.

In einer Klausurtagung im März 2015 hat sich der Gemeinderat zusammen mit den jeweiligen Ortschaftsräten über Musterfestsetzungen in Bebauungsplänen befasst und Leitsätze aufgestellt.

Nach diesen Leitsätzen, welche als Grundlage für die konkrete Überarbeitung der Mustertexte für Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften gelten soll, wurden neue Mustertexte entworfen, die auch hier Maßgabe für die Änderungen sein soll.

Es handelt sich bei der Bebauungsplanänderung um eine Änderung, welche im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Auf der Grundlage des Entwurfs kann daher direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen.

Bei einer Enthaltung wurde folgender Beschluss gefasst:
1.) Für den im Lageplan vom 17.03.1983 dargestellten Bereich des Bebauungsplanes „Friedhofweg“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Friedhofweg – 3. Änderung" aufgestellt. Es wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

2.) Der Entwurf des Bebauungsplans "Friedhofweg – 3. Änderung" mit Begründung wird in der Fassung vom 25.01.2018, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.

TOP 4
Bebauungsplan „Hinter-Höfen-Straße/Brenntengasse“, Römerstein-Böhringen
a) Beratung und Abwägung über die während der öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
b) Erneute Entwurfsberatung
c) Beschluss über die erneute Auslegung mit Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Verbindung mit § 13a BauGB

Sicherung und Weiterentwicklung des Ortsbildes geschaffen werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Umsetzung der Sanierungsziele.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte bereits im Mai 2015, Grundlage hierzu war die Abgrenzung des Geltungsbereichs mit einer Größe von 6,4 ha. Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde der Geltungsbereich im Süden erweitert, um unbeplante Restflächen zu vermeiden. Der Geltungsbereich umfasst seitdem eine Fläche von 6,6 ha.
 
Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde für die Bereiche entlang der B28 und der L 252 ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Ergebnisse sind eingearbeitet und werden in der Sitzung noch erläutert. Im Bebauungsplan wurden entsprechend dem Gutachten Lärmpegelbereiche eingezeichnet. Außerdem wurde für die Mischgebietsfläche zusätzlich zu der Festlegung einer Grundflächenzahl (GRZ) auch die Größe der Grundfläche (GR) je Gebäude festgesetzt. Hierdurch wird eine – rein theoretisch und rein rechtlich zulässige – Ansammlung mehrerer Einzelhandelsmärkte mit 800 m² Verkaufsfläche und deren negativen raumordnerischen Auswirkungen vollständig ausgeschlossen.
 
Für den Bereich der Streuobstwiese gingen zahlreiche Stellungnahmen der Bürger ein. Die Einwänder haben darum gebeten, die Fläche nicht als Grünfläche festzusetzen, da Sie dadurch sowohl einen finanziellen Nachteil als auch einen Verlust möglicher Nachverdichtung befürchten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Fläche allerdings um einen „Außenbereich im Innenbereich“, der außerdem in der vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet als wichtiger innerörtlicher Grünbereich eingestuft wurde. Wie bereits in ähnlichen Fällen erläutert, ist eine ungeordnete Nachverdichtung über private Zufahrten politisch nicht gewünscht. Sollte in Zukunft eine konkrete Bestrebung der Eigentümer bestehen, die Grundstücke einer Bebauung zuzuführen, ist die Gemeinde bereit, das im Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung wäre hierbei jedoch: Zustimmung aller Eigentümer und ein Umlegungsverfahren mit allen Konsequenzen. Eine Änderung der Fläche (von Streuobstwiese zu Mischgebietsfläche) erfolgte lediglich für einen Teil des Flst. 274, um die Eigentümer entlang der Aglishardter Straße gleich zu behandeln.
 
Darüber hinaus wurden im Zuge der weiteren Bearbeitung die Baugrenzen besser an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Grundgedanke ist, die Gebäude an die Straße zu stellen und rückwärtige Grünbereiche zu ermöglichen bzw. zu schützen. Entsprechend wurden entlang der Straße Baustreifen eingetragen, während in den rückwärtigen Bereichen vor allem Freiflächen gesichert wurden. Diese und weitere einzelne Änderungen in der Planzeichnung und im Textteil (vor allem Ergänzung der Hinweise, Leitungsrecht, Versickerung von Niederschlagswasser, Stellung baulicher Anlagen, Klarstellung zu Vermeidungsmaßnahme 4) führen dazu, dass der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden muss.
 
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1.) Die zum Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden wie in den Anlagen vom 12.01.2018 und den beschlossenen Änderungen aufgeführt, behandelt.
 
2.) Für den im Lageplan vom 25.01.2018 dargestellten Bereich wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse“ erneut auszulegen, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden entsprechend beteiligt. Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

3.) Der erneute Auslegungsbeschluss des Gemeinderates wird öffentlich bekannt gemacht.

TOP 5
Strukturgutachten Abwasserbeseitigung
- Vergabe

Nachdem die Gemeinde im letzten Jahr den Sanierungsaufwand an den Abwasserbeseitigungsanlagen durch das Büro Fritz Planung, Bad Urach, hat feststellen lassen, wurde bereits bei der Vorstellung ein Strukturgutachten zur Ableitung des Abwassers in andere Kläranlagen angeregt.
 
Durch den Bau einer Verbundleitung zwischen Hengen und Böhringen durch den ZV Wasserversorgung Vordere Alb, welche im Jahr 2018 geplant und in den Jahren 2019 und 2020 gebaut werden soll, können evtl. noch Synergieeffekte geschaffen werden, welche eine Ableitung nochmals kosteneffizienter gestalten könnte. Denn Zuschüsse für die Abwasserbeseitigung fließen nur für das jeweils wirtschaftlichste Vorgehen.
 
Aus diesem Grund möchte die Verwaltung neben dem bereits erfassten Sanierungsaufwand auch die Ableitung der Abwässer in eine andere Kläranlage prüfen lassen. Im Hintergrund hat die Gemeinde auch, dass bereits angedeutet wurde, dass auch die Gemeinde Römerstein in Zukunft noch eine 4. Reinigungsstufe benötigt. Die Kosten für eine solche Reinigungsstufe sind im Sanierungsgutachten noch nicht enthalten.
 
Die Verwaltung hat bei 3 Büros um die Abgabe eines Angebots für ein Strukturgutachten gebeten. Die Angebote gestalten sich folgendermaßen:
 
Nachdem alle Angebote vorlagen wurde bei allen Bietern abgefragt, ob das vorhandene Sanierungsgutachten berücksichtigt wurde, da hier bereits Daten, die für das Strukturgutachten benötigt werden, erfasst wurden. Bieter 1 räumte aus diesem Grund der Gemeinde noch einen kleinen Rabatt ein, weshalb sich die Angebote nach der Abfrage wie folgend gestalten:

Jedele und Partner: 19.400,00 € ≙ 100,00 %
Bieter 1: 21.836,06 € ≙ 112,56 %
Bieter 3: 22.610,00 € ≙ 116,55 %

Da das Vorhaben förderfähig ist, hat die Gemeinde parallel einen Antrag auf Förderung gestellt. Sollte dieser angenommen werden, ist eine Förderung mit 50% der Gesamtkosten möglich. Da das Vorhaben unter einem gewissen Zeitdruck steht, hat die Gemeinde ebenfalls einen Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt.
 
Alle Büros sind zur Gemeinderatssitzung eingeladen und erhalten die Möglichkeit, sich dem Gremium vorzustellen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung stellten sich zwei Büros dem Gremium vor.
 
Die Ausarbeitung des Strukturgutachtens zur Abwasserbeseitigung wurde bei drei Enthaltungen an das Büro Jedele und Partner GmbH, Stuttgart, zum Angebotspreis von 19.400 € (brutto) vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt den entsprechenden Förderantrag zu stellen.

TOP 6
Teilnahme an der 17. Bündelausschreibung der GT-Service für den Strombezug 2019-2020

Mit Beschluss vom 17.12.2015 hat die Gemeinde Römerstein an der 15. Bündelausschreibung der GT Service teilgenommen. Die Lieferverträge für Strom haben eine Laufzeit für die Jahre 2017 und 2018 und konnten von Seiten des Lieferanten bis 31.10.2017 zum Vertragsende gekündigt werden. Insgesamt bezieht die Gemeinde von 3 verschiedenen Lieferanten den Strom, wovon einer fristgerecht gekündigt hat. Von dieser Kündigung sind insgesamt 8 Abnahmestellen betroffen.
 
Nach Rücksprache mit dem Gemeindetag hatte die Gemeinde 2 Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit bestand darin, alle Lieferverträge zu kündigen und mit allen Abnahmestellen bei der 17. Bündelausschreibung teilzunehmen. Die zweite Möglichkeit war, lediglich die gekündigten Abnahmestellen in die Bündelausschreibung zu bringen. Bei der zweiten Möglichkeit besteht die Gefahr, dass die beiden anderen Betreiber die Stromlieferverträge zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen und so stets getrennte Laufzeiten der Verträge bestehen. Diese Gefahr wurde sowohl vom Gemeindetag als auch im von der Gemeinde mit Rückblick auf die bisherigen Ausschreibungen als gering angesehen, weshalb die Verwaltung die bestehenden Stromlieferverträge nicht gekündigt hat und dem Gemeinderat lediglich vorschlägt, die vom Lieferanten gekündigten Abnahmestellen in die Ausschreibung zu bringen.
 
Die Kosten für die Ausschreibung belaufen sich auf 16,50 €/Abnahmestelle zzgl. MwSt. Bei 8 Abnahmestellen macht dies insgesamt 132,00 € zzgl. MwSt. also 157,08 €. Die Verwaltung schlägt vor, auch bei dieser Ausschreibung wieder auf Ökostrom ohne Neuanlagenquote, entsprechend der letzten Ausschreibung, zu gehen. Die Mehrkosten gegenüber „herkömmlichen“ Strom belaufen sich lt. Info der GT-Service auf 0-0,2 ct/kWh. Bei den 8 betroffenen Abnahmestellen wären dies max. rd. 130 €.
 
Die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt durch die GT-Service und ist für die Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Stromabnahme beim erfolgreichen Bieter. Die Beauftragung der GT-Service muss bis 28.02.2018 erfolgen.
 
Auf Grund der guten Erfahrungen bei den bisherigen Ausschreibungen empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, mit den gekündigten Abnahmestellen an der Bündelausschreibung für die Jahre 2019-2020 teilzunehmen.
 
Es wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde an der 17. Bündelausschreibung für den Strombezug 2019-2020 für Ökostrom ohne Neuanlagenquote durch die GT-Service-Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg beteiligt und bevollmächtigt diese zur Auftragsvergabe.

TOP 7
Bauangelegenheiten
a) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Sperberseck 9, Flst. 5841, Römerstein-Böhringen

Der Ortschaftsrat hat dem Vorhaben zugestimmt, der Gemeinderat nahm dies so zur Kenntnis. Der Überschreitung der Baugrenze mit der Garage an der Ostseite, mit den Dachvorsprüngen des Gebäudes an der Nord- und Westseite sowie mit dem Balkon und der Treppe auf der Westseite wird zugestimmt. Einer geringfügigen Überbauung des Pflanzgebotes mit der Treppe wird zugestimmt. Der Abweichung von der vorgegebenen Firstrichtung mit 8 Winkelgraden wird zugestimmt. Die Dacheindeckung muss in rot bis rotbraun erfolgen. 
b) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine
c) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

TOP 8
Zweckverband Schulverband Vordere Alb
- Haushaltsplan 2018

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da die Satzung vom Landratsamt noch nicht genehmigt ist. 

TOP 9
Sonstiges, Anfragen

Keine