Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben

a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Folgende Beschlüsse wurden aus der letzten Sitzung bekannt gegeben
1. Erteilung von zwei Sanierungsgenehmigungen
2. Zustimmung zur Änderung des Jagdpachtvertrages Donnstetten Süd-Ost
 
b) Sonstiges

Keine Bekanntgaben

TOP 2
Vorstellung Rahmenplanung Zweckverband Wasserversorgung Vordere Albgruppe

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnten von der Firma Fritz Planung Herr Dr. Leiber und Herr Besch begrüßt werden, die die grundsätzliche Rahmenplanung des Zweckverbandes erläuterten.
 
Die grundsätzliche Rahmenplanung besteht aus dem Jahr 2006 mit Fortschreibung aus dem Jahr 2016. Seit dem Jahr 2015 ist das Pumpwerk Enge in Betrieb, der Hochbehälter ist weitestgehend fertig gestellt. Als weitere Vorausschau wurde erläutert, dass nun eine neue Leitung von Böhringen nach Hengen geplant werde. Insgesamt sollte diese Maßnahme noch mit Zahlen unterlegt und dem Gremium vorgestellt werden.

TOP 3
Vorstellung Backbone-Planung

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Ludwig von Geodata begrüßt werden. Herr Ludwig informierte, dass die Förderanträge zwischenzeitlich gestellt wurden. Dem Gremium wurde die Backbone-Planung vorgestellt. Das Gremium nahm dies so zur Kenntnis.

TOP 4
Bebauungsplan Klingenweg-Grundwiesen, 6. Änderung
1. Entwurfsberatung
2. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Durch die Bebauungsplanänderung sollen die Bebauungsmöglichkeiten und die Ausnutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden. Der Bebauungsplan „Klingenweg – Grundwiesen“ von 1971 erfuhr durch seine letzte und 5. Änderung 1990 eine diffizile Anpassung der örtlichen Bauvorschriften im Hinblick auf die Gestaltung der Dachlandschaften.

Aufgrund von aktuellen Bauanfragen, welche an die Grenzen der getroffenen örtlichen Bauvorschriften im Hinblick auf die Dachaufbauten stoßen, sollen die örtlichen Bauvorschriften geändert werden.

Im Weiteren wurde überprüft inwieweit die sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen sowie auch örtlichen Bauvorschriften angepasst und vereinheitlicht werden können. Hierbei wurde besonders darauf geachtet, dass die Festsetzungen von 1971 mit ihren Änderungen in ihren Grundzügen bestehen bleiben. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass die planungsrechtlichen als auch bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sehr liberal erfolgten und durch die Anpassung an die Musterfestsetzungen in Teilen sogar strenger gefasst wären.

Hierzu ist es erforderlich, diesen Änderungs-Bebauungsplan aufzustellen.
Folgende Beschlüsse konnten einstimmig gefasst werden:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans "Klingenweg Grundwiesen – 6. Änderung" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 03.05.2018, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.

TOP 5
Umstellung Wasseruhren

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Wasserzähler alle 6 Jahre zu tauschen. Damit wird gewährleistet, dass der Wasserverbrauch korrekt ermittelt wird.
 
In 2018 sind insgesamt rd. 600 Zähler der insgesamt rd. 1.600 Zähler in Römerstein auszutauschen. Neben den aktuell im Einsatz befindlichen Zählern, die jährlich manuell abgelesen werden müssen, gibt es mittlerweile auch Möglichkeiten, die Ablesung per Funk durchzuführen. Außerdem kann anstelle von Ringkolben- oder Flügelradzählern nun auch mittels Ultraschall gemessen werden.
 
Die Verwaltung hat von mehreren Anbietern Angebote für die Wasserzähler eingeholt. Dabei wurden sowohl die Preise für die herkömmlichen Messpatronen, sowie auch für die Funkauslesung abgefragt. Allerdings ist es so, dass sich die Angebote der Anbieter sehr unterschiedlich darstellen. Dabei ist vom Kauf aller Einzelteile mit eigenständiger Konfiguration über den Kauf von kompletten Zählern inkl. Einbau bis zum Kauf von Zählern auf 12 Jahre möglich.
 
Zu berücksichtigen ist, dass bei Bieter 2 zum Zeitaufwand des Wechsels durch den Bauhof auch noch Zeitaufwand für die Konfiguration der Funkmodule (ca. 10 min) noch Soft- und Hardwarekosten für Konfiguration und Auslesung i.H.v. max. rd. 2.000 € und bei Bieter 1 und 3 Hardwarekosten mit rd. 800 € hinzukommen.
 
Da im Haushaltsplan 2018 für Wasserzähler lediglich 12.000 € für Wasserzähler bereitgestellt wurden, müssten die überplanmäßigen Mittel bei den Funkvarianten bereitgestellt werden. Ein Umstieg ist auch nur sinnvoll, wenn innerhalb kurzer Zeit (ca. 3 Jahre) alle Zähler umgestellt werden. D.h., dass in den Folgejahren ähnliche Kosten auf die Gemeinde für Wasserzähler entstehen. Dies bedeutet auch, dass das Betriebsergebnis geschmälert wird, da bei Zählern, die in 2017 eingebaut wurden (rd. 400 Stück) auf Laufzeit verzichtet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, die Entwicklung in dem Bereich nochmals abzuwarten und dann vor dem Austausch der Zähler in 2022 oder 2023 erneut über die Thematik zu beraten. Dann würden auch die in 2017 gewechselten rd. 400 Zähler turnusgemäß gewechselt und die Schmälerung des Betriebsergebnisses würde geringer ausfallen.
 
Die Angelegenheit wurde im Gemeinderat ausführlich beraten, allerdings wurde es so gesehen, dass hier zu viele Kosten anfallen und deshalb man bei dem alten System bleiben sollte. Deshalb war man sich einig, dass weiterhin konventionelle Wasserzähler eingebaut werden sollten.

TOP 6
Geplante Verordnung des Regierungspräsidium Tübingen zur Festlegung
der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)
- Anhörung

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

TOP 7
Bauangelegenheiten

a) Erstellung eines Pultdaches auf das bestehende Hackschnitzellager,
    Aglishardt 6, Römerstein-Böhringen

Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen bei zwei Enthaltungen nicht erteilt.

b) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine

c) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Zur Kenntnis.

TOP 8
Sonstiges und Anfragen

 
Dem Gremium wurde vorgetragen, dass aufgrund von Krankheit und Urlaub bzw. zur Stellvertretung die Mitarbeiterin von der Verwaltungsstelle in das Rathaus nach Böhringen geholt wurde, deshalb ist die Verwaltungsstelle mehrfach ohne vorherige Bekanntgabe geschlossen worden. Es wurde darum gebeten, dass dies künftig rechtzeitig ins Mitteilungsblatt gesetzt werde, um die Bürger rechtzeitig zu informieren. Bürgermeister Winter sicherte zu, dies künftig rechtzeitig zu veröffentlichen.