Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben

a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Folgender Beschluss wurde aus der letzten Sitzung bekannt gegeben:
Die Ablehnung einer Anfrage einer Firma, zur Ansiedlung von Einzelhandel (Drogerie und Lebensmittelmarkt)
b) Sonstiges
Keine Bekanntgaben
 
TOP 2
Bauvorhaben Gemeinschaftsschule Vordere Alb
- Vergabe

 Für das Bauvorhaben „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ sind weitere Vergaben notwendig. Die Submission hierzu hat am 18.05.2018 im Rathaus in Römerstein-Böhringen stattgefunden.
 Folgende Gewerke wurden öffentlich ausgeschrieben: 

1.1 Möblierung Fachräume HTW und Technik
Mit Angebotseröffnung ist 1 Angebot eingegangen. Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Weba GmbH, Oberzent-Beerfelden, zum Angebotspreis von 73.492,90 € vergeben.

1.2 Schreinerarbeiten 1 - Glastrennwände
Mit Angebotseröffnung ist 1 Angebot eingegangen. Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Wolf, Laichingen, zum Angebotspreis von 27.717,48 € vergeben.

1.3 Schreinerarbeiten 2 - Möbel
Mit Angebotseröffnung sind 5 Angebote eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Angebote wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Wolf, Laichingen, zum Angebotspreis von 32.556,02 € vergeben.

Medienausstattung 
Hinsichtlich der Medienausstattung stellt sich die Frage, ob die Klassenzimmer mit sog. Whiteboards, d.h. interaktive mit dem Computer verbundene Tafeln, ausgestattet werden sollen. Diese könnten dann die konventionellen Tafeln ersetzen. Am Standort Hülben, wo die Klassen 5 und 6 der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden, hat man bereits Erfahrungen mit Whiteboards gesammelt. Die Whiteboards bieten in diesem Bereich gute Einsatzmöglichkeiten, die Technik ist doch auch kostenintensiv.
 
Aus der Lehrerschaft in Böhringen wurde der Wunsch geäußert, in den Klassenstufen 7 bis 10 auch weiterhin auf eine Kombination aus konventionellen Tafeln und Beamern zurück greifen zu können. Dies sei aus pädagogischer Sicht sinnvoll.
Allerdings ist es hier notwendig, die Tafeln in den Klassenzimmern zu versetzen, sodass eine feste Projektionsfläche für die an der Decke angebrachten Beamer entsteht. Außerdem gibt es so die Möglichkeit, Beamer und Tafel parallel zu nutzen.
Hierzu wurde der Hersteller der in der Schule genutzten Tafeln, die Fa. Hofmann, Garmisch-Partenkirchen, angefragt.
 
Weitere angefragte Anbieter haben kein Angebot abgegeben. Dennoch ist das Angebot der Fa. Hofmann als wirtschaftlich anzusehen, da für den Angebotspreis sämtliche Klassenzimmer (Bestand) wie oben beschrieben umgerüstet werden.
Für die 2 neu gebauten Klassenräume ist die genannte Ausstattung neu anzuschaffen. Auch diese Kosten sind in dem vorgelegten Angebot enthalten.
 
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Hofmann, Garmisch-Partenkirchen, zum Angebotspreis von 19.237,54 € vergeben.

Schließanlage 
Für den Neubauteil der Schule sowie für den umgebauten Teil des Bestandsgebäudes, ist die Schließanlage zu erweitern. Hierzu wurde ein Angebot der Fa. Metallbau Füllemann, Römerstein, eingeholt. Die Fa. Füllemann hat bereits die Bestandsschließanlage gefertigt.
 
Alternativ hat die Verwaltung überlegt, die Schule komplett mit einem elektronischen Schließsystem auszustatten. Hierbei würden die konventionellen Schlüssel durch Plastikchips ersetzt. Vorteil hierbei wäre, dass zum einen einer bestimmbaren Personengruppe Berechtigungen für gewisse Bereiche erteilt werden können, zum anderen muss bei Verlust eines „Schlüssels“ (Plastikchip) nicht die komplette Schließanlage getauscht werden. Hierfür genügt es, eine entsprechende Programmierung der jeweiligen Schlüssel vorzunehmen.
Sollte sich der Gemeinderat für die elektronische Schließanlage entscheiden, könnte diese Variante sukzessive in weiteren Gebäuden eingesetzt werden (beispielsweise die Hallen). Die benötigte Software würde für die Schule einmalig angeschafft, stünde dann aber für weitere Schließanlagen (in anderen Gebäuden) zur Verfügung.
 
Nach eingehender Beratung im Gemeinderat wurde mehrheitlich beschlossen, ein elektronisches Schließsystem auszuschreiben und in der nächsten Sitzung zu vergeben.
 
Schlosserarbeiten 
Für die notwendigen Schlosserarbeiten im Bestandsgebäude (Fluchttreppe, Brandschutztüren), liegt ein Angebot der Fa. Metallbau Füllemann vor. Aufgrund der Tatsache, dass die Fa. Füllemann bereits vergleichbare Schlosserarbeiten im Bestand gefertigt hat (Brandschutztüren, Fluchttreppe Café Chai) hat der ausführende Architekt die Vergabe an den selben Handwerker empfohlen. Hierdurch kann eine Einheitlichkeit gewährleistet werden. Außerdem wird von zeitlichen Vorteilen ausgegangen.
 
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Metallbau Füllemann, Römerstein, zu vergeben, zum Angebotspreis von 23.735,74 € vergeben.

Ausstattung Maschinenraum 
Für die Ausstattung des im Neubauteil befindlichen Maschinenraums wurden mit der Schule die erforderlichen Geräte abgestimmt. Maßgabe war, dass noch verwendbare Geräte auch weiterhin Verwendung finden. Dennoch sind Neuanschaffungen notwendig.
Hierzu wurden entsprechende Angebote eingeholt. Im Einzelnen soll beschafft werden:
 
Kantenschleifmaschine      
Hobelmaschine                  
Mobiles Absauggerät         
Absaugeinrichtung             
Kreissäge                            
Aufgrund der vorliegenden Angebote wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma. Miller, Aichstetten, für insgesamt 18.796,30 € vergeben.
 
TOP 3
Bebauungsplan „Bei den Buchen II“
a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
b) Entwurfsberatung
c) Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Bei den Buchen II“ wird das Ziel verfolgt, eine wirtschaftliche Erschließung der geplanten Schuppenanlage zu ermöglichen und dem örtlichen Bedarf an land- und forstwirtschaftlichen Geräteschuppen nachzukommen. Zum Schutz der Landschaft (Verhinderung von verstreuten Einzelschuppen) sollen diese Schuppen am Standort "Bei den Buchen II" konzentriert werden. Hierzu ist es erforderlich, diesen Bebauungsplan aufzustellen.
 
Einige Bürger zeigten in der Vergangenheit großes Interesse an der Errichtung einer Gemeinschaftsschuppenanlage, da sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unter die Privilegierung gem. § 35 BauGB fallen und dadurch keine Schuppen im Außenbereich erstellen dürfen. Für die Interessenten (insbesondere auch bei Nebenerwerbslandwirten) ist somit eine Errichtung von landwirtschaftlichen Geräteschuppen nur auf einem durch die Gemeinde ausgewiesenen Standort und auf Grundlage eines Bebauungsplanes möglich.
Es ist zu beobachten, dass die Zahl der Vollerwerbslandwirte sinkt und die Zahl derer, die ihre zum Teil ererbten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Nebenerwerb oder als Freizeitbeschäftigung bewirtschaften, steigt.
 
Gleichzeitig ändert sich mit Rückgang der Vollerwerbslandwirte auch das innerörtliche Bauverhalten. Innerörtliche Hofstellen, Scheunen und Schuppen werden zu Wohnzwecken umgenutzt oder weichen zugunsten von Wohnhäusern. Somit entsteht großer Platzbedarf für die Unterbringung der selbst bei kleineren Grundflächen erforderlichen Geräte.
 
Im Vorfeld wurde eine Untersuchung durchgeführt, in welcher die möglichen Standorte in Donnstetten hinsichtlich planungsrelevanter Kriterien wie Bindungen aus formellen Planungen, Schutzgebiete, Ortsnähe und auch die Erschließung untersucht wurden.
Aufgrund der Tatsache, dass der Standort „Bei den Buchen II“ den genannten Kriterien der Standortalternativprüfung am besten entspricht, soll nun die Realisierung an diesem Standort weiterverfolgt werden.
 
Folgende Beschlüsse konnten einstimmig gefasst werden:
 
Für den im Bebauungsplanvorentwurf vom 21.06.2018 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Bei den Buchen II" aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Für den im Bebauungsplanvorentwurf vom 21.06.2018 dargestellten Bereich wird gemäß § 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Bei den Buchen II" aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Bei den Buchen II" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 21.06.2018, gefertigt von den SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 1 i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht. 
 
TOP 4
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 hat die Gemeinde Römerstein eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzustellen und an das Amtsgericht zu übersenden (für die Jugendschöffen werden die Listen durch den Jugendhilfeausschuss vom Landkreis aufgestellt). Die Gemeinde Römerstein hat 3 Schöffen vorzuschlagen.
 
Aufgaben der Schöffen:
Während einer Hauptverhandlung üben die Schöffen ehrenamtlich das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus, wie die Richter beim Amtsgericht (sofern es keine gesetzl. Ausnahme hiervon gibt).
 
Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste:
Alle Bevölkerungsgruppen sollen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass die Person für das Schöffenamt geeignet ist (Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung). In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind.
 
Folgende Personen können nicht zum Schöffen berufen werden und sind daher auch für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ungeeignet:
- die bei Beginn der Amtsperiode am 1.1.2019 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 1.1.2019 vollenden
- die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
- die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
die in Vermögensverfall geraten sindSofern vorherzusehen ist, dass sie die Berufung ablehnen, sollen folgende Personen ebenfalls nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:
- die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben
- die bereits als ehrenamtlicher Richter tätig sind
- die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollenden werden
- die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet
- die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aneinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und deren letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert 

Weiteres Verfahren: Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist wesentlicher Gesichtspunkt, dass der Gemeinderat durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet. Es ist richtig und sinnvoll, wenn Personen nur dann vorgeschlagen werden, wenn sie mit der Aufnahme einverstanden sind und wenn keine Hinderungsgründe oder Ablehnungsgründe vorliegen.
 
Daher hat die Gemeinde einen entsprechenden Aufruf im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
 
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die 2/3-Mehrheit im Gemeinderat notwendig, mindestens ist jedoch die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die letztgenannte Mindestzahl von Stimmen muss somit in all den Fällen (mindestens) gegeben sein in denen die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden niedriger ist. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Sollte sich aus den Reihen des Gemeinderats kein Widerspruch erheben, ist eine offene Wahl (per Handzeichen) en bloc möglich. Andernfalls ist zu jedem vorgeschlagenen Bewerber ein getrennter Wahlgang mit Stimmzetteln durchzuführen.
 
Die vom Gemeinderat beschlossene Liste ist eine Woche lang öffentlich auszulegen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Danach wird die Liste dem Amtsgericht übersandt.
 
Vorschlagsliste:
Über die vorgeschlagenen Personen muss die Liste Angaben über Familiennamen, Geburtsname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort mit Angabe des Landkreises und des Staates, Beruf und Anschrift enthalten.
Folgende Personen haben sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste Beworben (alphabetische Reihenfolge):
 
- Donth, Michael, Alte Str. 38/1, Rö-Zainingen, Bundestagsabgeordneter
- Eggert, Jochen, Limburgstr. 10, Rö-Böhringen, WEG-Verwalter
- Lamparter, Horst, Raisenweg 20, Rö-Böhringen, Industriekaufmann
- Wörz, Giesela, Panoramastr., Rö-Zainingen, Hausfrau 
Aus den Reihen des Gemeinderat wurden keine weiteren Vorschläge gemacht.
 
Es wurde einstimmig beschlossen, die in der Sitzung zu wählenden Personen zur Schöffenwahl vorzuschlagen.
 
TOP 5
Geplante Verordnung des Regierungspräsidium Tübingen zur Festlegung
der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)
- Anhörung

Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung zu erlassen.
 
Anlass hierfür ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie welche - zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie - Grundlage für die Errichtung des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000 ist. Innerhalb dieses Schutzgebietsnetzes sollen durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe bewahrt werden.
 
Gemäß Artikel 4 Absatz 4 FFH-Richtlinie sind die FFH-Gebiete von den Mitgliedstaaten als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg durch gebietsbezogene Bestimmungen des Landesrechts. Das Regierungspräsidium kommt mit dem Erlass einer Rechtsverordnung den europarechtlichen Verpflichtungen nach.
Die im Bereich der FFH-Gebiete bestehenden Schutzgebietsverordnungen bleiben weiterhin gültig.
Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens erhält die Gemeinde Römerstein bis zum 9. Juli 2018 Gelegenheit, zu den geplanten Verordnungen Stellung zu nehmen.Die Sammelverordnungen führen dabei zu keinen zusätzlichen rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen.
 
Das durch das europäische Recht vorgegebene und im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Verbot der erheblichen Beeinträchtigung der FFH-Gebiete (Verschlechterungsverbot nach § 33 BNatSchG) sowie die Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten (§§ 34 u. 36 BNatSchG) ist bereits geltendes Recht. Weitergehende Gebote und Verbote werden nicht in die Verordnung aufgenommen. Die im Bereich der FFH-Gebiete bestehenden Schutzgebietsverordnungen bleiben zudem weiterhin gültig.
 
Wie ausgeführt sollen auch nach der neuen Verordnung die bereits bestehenden FFH-Gebiete unverändert bleiben; lt. Regierungspräsidium kommen keine neuen Flächen hinzu, es sollen aber auch keine Fläche wegfallen. Die geplante Verordnung dient lediglich der Umsetzung europäischen Rechts. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, bei der möglichen Stellungnahme keine Einwände geltend zu machen.
 
Es konnte folgender einstimmiger Beschluss gefasst werden:
 
Die Gemeinde erhebt keine Einwände gegen den Erlass des Regierungspräsidiums, solange hierdurch die Weiterentwicklung der Gemeinde in Bezug auf Landwirtschaft, Gewerbe- u. Wohngebiete nicht beeinträchtigt wird.
 
TOP 6
Bauangelegenheiten

a) Neubau Betriebsgebäude mit Bereitschaftsräumen und Hausmeisterwohnung, Unter Lau 3, Flst. 1686/1, Römerstein-Böhringen

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
 
b) Neubau Abkalbstall, Strohhalle, Dunggrube und Fahrsilo, Grabenstetter Straße 30, Flst. 5619, Römerstein-Strohweiler
 Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Abweichung bei der Dachneigung wird aufgrund der konzeptionell notwendigen Dachbegrünung zugestimmt.
 
c) Neubau Wohnhaus mit Garage, Unter Wegen 34, Flst. 4794 in Römerstein-Donnstetten
Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
 
d) Umnutzung Garage und Teil der Scheune zu Wohnraum, innerer Umbau und Dachaufstockung, Bergstraße 7, Flst. 8044 in Römerstein-Donnstetten
Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
 
e) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine
 
TOP 7
Sonstiges und Anfragen

1. Grundschule Zainingen
Es wurde bemängelt, dass die Rollläden an der Schule seit dem Unwetter noch immer Schäden aufweisen und repariert werden sollten, bevor noch größere Schäden auftreten. BM Winter sicherte zu, sich darum zu kümmern.
 
2. Bau Hochbehälter Zainingen
Aus der Mitte des Gremiums wurde bemängelt, dass am Neubau des Hochbehälters Zainingen auch an Sonntagen gearbeitet wurde. BM Winter sagte zu, dies mit der Bauleitung zu besprechen.
 
3. Weg zum Sportplatz Donnstetten
Aus der Mitte des Gremiums wurde gebeten, den ausgeschwemmten Feldweg zum Sportplatz in Donnstetten vor den Feierlichkeiten zum Jubiläum zu richten. Dies wurde von BM Winter zugesagt.
 
4. Bereich um die Raise/Turnhalle
Es wurde angeregt, den verwahrlosten Bereich um die Raise entsprechend herzurichten. Hier müsste man sich Gedanken machen, wie der Bereich gepflegt werden kann. V.a. sollten der Schopfgalgen und die Pflastersteine betrachtet werden. Auch das Problem mit den Algen sollte in Angriff genommen werden.