Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bürgerfragestunde

Von einem Bürger wurde angefragt, ob der Turnus der Bürgerfragestunde beibehalten werde, da dies nach der Gemeindeordnung wohl anders vorgegeben sei. Bürgermeister Winter wies darauf hin, dass er dies überprüfen werde und dann die Bürgerfragestunden ggf. anpassen wird.
 
TOP 2
Bekanntgaben
a) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

1. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, für die Grundstückspreise in den Gewerbegebieten Unter Lau II in Römerstein-Böhringen und im Eichenried Donnstetten II eine Mischkalkulation durchzuführen.
 
2. Erteilung von drei Sanierungsgenehmigungen in Donnstetten.
 
3. Der Gemeinderat stimmte einer vorzeitigen Ausschreibung von zwei Stellen zu.
 
b) Sonstiges

Bürgermeister Winter gab bekannt, dass am 24.10.2018 ab 14 Uhr der Seniorennachmittag der Gemeinde Römerstein stattfinde und sprach seine Einladung aus.
 
TOP 3
Quartalsbericht Kläranlage RBS Wave

Herr Buchmaier von der RBS Wave informierte den Gemeinderat turnusmäßig über den Fortgang in der Kläranlage Römerstein. Insbesondere informierte er über die durchgeführten Maßnahmen im vergangenen Quartal. So wurde zum Beispiel in einem RÜB eine Pumpe ausgetauscht, die Außenstationen wurden mit einem Saugwagen gereinigt, Grünanlagen wurden gepflegt. Ebenso informierte er das Gremium ausführlich über die Ablaufwerte, die allesamt in einem guten Bereich liegen. Es gab einen Störfall, der jedoch nachvollzogen werden konnte und die Werte liegen im Normbereich. Aus dem Gremium wurde Kritik geäußert, dass die im Kurzbericht zur letzten Gemeinderatssitzung gewählte Formulierung, dass für den zu ersetzenden Rechen während der Betriebszeit „kein Service“ stattgefunden habe, missverständlich sei. Es wäre der Eindruck entstanden, der Rechen wäre nicht gewartet worden.
Bürgermeister Winter entschuldigte sich ausdrücklich für diese Formulierung. Er stellte richtig, dass Pflege und Wartung des Rechens auch in der Vergangenheit stattgefunden habe. Allerdings sei kein offizieller Service über eine Fachfirma erfolgt, die wie vergleichsweise bei einem Kraftfahrzeug in ein Serviceheft eingetragen wurde. Nur auf diesen Umstand wurde in der September-Sitzung hingewiesen.
 
TOP 4
Verbundleitung HB Hengen – HB Böhringen
- Information

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Besch von der Firma Fritzplanung begrüßt werden, der dem Gremium die Leitungsführung der geplanten Trasse darlegte. Herr Besch informierte darüber, dass veschiedene Trassenvarianten untersucht wurden, letztendlich nun eine Trasse vom Hochbehälter Böhringen am Campingplatz vorbei Richtung Hengen geführt werden soll. Insgesamt fallen hier Kosten von rund 3,4 Millionen Euro an. Der Förderantrag für diese Maßnahme wurde bereits gestellt, nunmehr folgen die Grundstücksverhandlungen, Baugrundgutachten, sowie weitere Prüfungen, bevor im Mai die Ausschreibung erfolgen soll. Geplant ist ein Baubeginn im September 2019. Der erste Bauabschnitt soll dann im Juli 2020 fertiggestellt sein. Der Gemeinderat nahm die Planung so zur Kenntnis.
 
TOP 5
Abwasserleitung nach Metzingen
- Kostenübernahme der Untersuchung Kanalnetz Bad Urach

In der letzten Sitzung wurde dem Gemeinderat das Strukturgutachten zur Abwasserableitung vorgestellt. Darin wurde auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass es im Bereich der Stadt Bad Urach zu Engpässen im Kanalsystem kommen könnte. Um hier genauere Informationen zu erhalten, ist eine Untersuchung des Kanalsystems nötig.
 
Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens wäre die Stadt Bad Urach bereit gewesen, bei Kostenübernahme eine Untersuchung zu beauftragen, um Vorab die Kosten schon ermitteln zu können. Da jedoch der Bearbeitungszeitraum zu lange war, wurde zum damaligen Zeitpunkt darauf verzichtet.
 
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats, die Ableitung des Abwassers weiter zu verfolgen, ist die Untersuchung nun jedoch nötig.
 
Die Stadt Bad Urach hat bei einem Ingenieurbüro um ein Angebot gebeten. Die Kosten der Untersuchung belaufen sich auf 14.994,00 € (brutto).
 
Der Gemeinderat hat bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung der Kostenübernahme für die Untersuchung zugestimmt.
 
 
TOP 6
Bauangelegenheiten
a) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben

Zur Kenntnis
b) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine
 
TOP 7
Bebauungsplan Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse in Römerstein-Böhringen
- Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen
Bauvorschriften gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a BauGB, Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Weiterentwicklung des Ortsbildes geschaffen werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Umsetzung der Sanierungsziele.
 
Frau Grünenwald von citiplan erläuterte den Entwurf. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde für die Bereiche entlang der B28 und der L 252 ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Ergebnisse wurden nun eingearbeitet.
 
Im Bebauungsplan wurden entsprechend dem Gutachten Lärmpegelbereiche eingezeichnet. Außerdem wurde für die Mischgebietsfläche zusätzlich zu der Festlegung einer Grundflächenzahl auch die Größe der Grundfläche je Gebäude festgesetzt.
 
Für den Bereich der Streuobstwiese gingen zahlreiche Stellungnahmen der Bürger ein.
Darin wurde darum gebeten, die Fläche nicht als Grünfläche festzusetzen, da Sie dadurch sowohl einen finanziellen Nachteil als auch einen Verlust möglicher Nachverdichtung befürchten.
Dies wurde in Gesprächen geregelt und eine Festsetzung gefunden.
 
Darüber hinaus wurden im Zuge der weiteren Bearbeitung die Baugrenzen besser an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
 
Nach ausführlicher Beratung konnte bei einer Enthaltung folgender Beschluss gefasst werden:
 
1. Die zum Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden wie in den Anlagen vom 12.01.2018 aufgeführt, behandelt.
 
2. Für den im Lageplan vom 12.01.2018 dargestellten Bereich wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Hinter-Höfen-Straße / Brenntengasse“ erneut auszulegen, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden entsprechend beteiligt. Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
 
3. Der erneute Auslegungsbeschluss des Gemeinderates wird öffentlich bekannt gemacht.
 
TOP 8
Vergabe Zaunarbeiten Spielplätze „Hölloch“ und „Unter Wegen“

Im Rahmen der Spielplatzbegehungen wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass zur Gefahrenabwehr die Spielplätze eingezäunt werden sollten. Die Verwaltung hat deshalb in Absprache mit dem Bauhof die beiden dringendsten Spielplätze benannt und hierfür Angebote von örtlichen Firmen eingeholt.
 
Die restlichen Spielplätze werden ebenfalls noch umzäunt. Hierfür werden Mittel in der Haushaltsplanung vorgesehen.
 
Bei der Ausschreibung gingen folgende Angebote ein:
 
Hummel u. Keppler                            11.515,27 €                100,00 %
Bieter 2                                               11.781,00 €                102,31 %
Bieter 3                                               12.354,01 €                107,28 %
 
Es wurde einstimmig beschlossen, die Zaunarbeiten für die Spielplätze Hölloch und Unter Wegen an die Firma Hummel u. Keppler, Römerstein, zum Angebotspreis von 11.515,27 € (brutto) zu vergeben.
 
TOP 9
Sonstiges

1. Fremdwasserreduzierung
Im Gremium wurde angefragt, ob der abgesetzte Tagespunkt aus der letzten Sitzung „Fremdwasserreduzierung“ in die nächsten Sitzung kommen wird. Bürgermeister Winter informierte darüber, dass dies im November auf der Tagesordnung stehe, da hierzu ein Sachbearbeiter vom Landratsamt mit anwesend sein wird.
 
2. 30er-Zone
Von einem Gemeinderat wurde vorgetragen, dass er darauf angesprochen wurde, warum in Böhringen bzw. in Römerstein keine 30er-Zonen bestehen und er dies auch für sehr sinnvoll erachte. Bürgermeister Winter informierte darüber, dass in der gesamten Gemeinde Römerstein grundsätzlich das Vorfahrtsgebot von Seitenstraßen „rechts vor links“ gelte, allerdings der Gemeinderat auch die Möglichkeit habe, dies vorzuschlagen. Beachtet werden müsste dabei nur, dass Zonen möglich wären, so dass es rechtlich schwierig ist, nur einige Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 zu reduzieren. Nach ausführlicher Diskussion einigte man sich darauf, dass die Gemeindeverwaltung die Rahmenbedingungen aufarbeitet und dem Gremium zeitnah vorstellt.