Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
1. Die Veräußerung des "Lammplatzes" in Zainingen zum Bau eines Mehrfamilienhauses wurde bekanntgegeben.
2. Der Gemeinderat hat beschlossen, Herrn Bürgermeister a. D. Hans Sigel die Ehrenbürgerwürde zu verleihen.

b) Sonstiges
Keine

TOP 2
Wechsel im Gemeinderat:

a) Ausscheiden von Gemeinderätin Gabriele Hagmeyer
Gemeinderätin Gabriele Hagmeyer hat ihr Ausscheiden beim Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen beantragt.
Bürgermeister Winter würdigte ihre Verdienste. Frau Hagmeyer war von 2009 bis heute Gemeinderatsmitglied, zudem war sie langjährige Stellvertreterin der Gemeinde im Partnerschaftskomitee, in der Diakoniestation, in verschiedenen Bauausschüssen wie Turnhalle Böhringen oder Zainingen, sowie Kindergarten und Werkrealschule Vordere Alb. Seit 2014 war sie zweite Stellvertreterin des Bürgermeisters.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Ausscheiden zu.

b) Nachrücken von Herrn Christian Class
Nach § 31 Abs.2 der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass wenn eine Person im Laufe der Amtszeit austritt, die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nachrückt. Dieses Verfahren ist im Kommunalwahlgesetz geregelt. Bei der Listenwahl im Gemeinderat galt Verhältniswahl. Hier gilt nach § 26 Kommunalwahlgesetz, dass Bewerber auf die kein Sitz entfällt, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen als Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlages gelten.
Frau Gabriele Hagmeyer ist auf der "Freie Bürgerliste Römerstein" eingetragen gewesen. Auf dieser Liste wurde als Ersatzbewerber vom Gemeindewahlausschuss Herr Christian Class, Breitensteinstr. 13, 72587 Römerstein, festgestellt. Herr Christian Class rückt somit in den Gemeinderat.

c) Feststellung von Hinderungsgründen und Verpflichtung
Hinderungsgründe wurden bei Herrn Class keine festgestellt, so dass Herr Class von Bürgermeister Winter verpflichtet wurde.

TOP 3
Nachwahlen aufgrund eines Ausscheidens im Gemeinderat

Aus den unter TOP 2 dargelegten Gründen mussten verschiedene Wahlen stattfinden. Folgende Nachwahlen wurden durchgeführt:
a) Stellvertreter des Bürgermeisters
Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wurde Manfred Reichle bei einer Enthaltung gewählt.
b) Stellvertreter in dem gemeinsamen Ausschuss der Diakoniestation "Oberes Emstal - Alb gGmbh"
Bei einer Enthaltung wurde Christian Class in den gemeinsamen Ausschuss der Diakoniestation gewählt.
c) Vertreter des Gemeinderats in das Partnerschafskomitee Römerstein
Bei einer Enthaltung wurde Herr Thomas Deuble als Vertreter in das Partnerschaftskomitee gewählt.

TOP 4
Fremdwasser-Reduzierungskonzept

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Heinz vom Landratsamt Reutlingen, sowie Herr Kuckluck vom Büro Si begrüßt werden.
In der Sitzung vom 19.04.2018 wurde ein Gutachten zur Reduzierung des Fremdwassereintritts in den öffentlichen Kanal abgelehnt. Aus diesem Grunde hat Herr Heinz vom Landratsamt Reutlingen darum gebeten, dieses Thema dem Gemeinderat zu erläutern.
Wie er feststellen konnte, gibt es wohl schon über einen längeren Zeitraum zeitweise einen erheblichen Fremdwasserabfluss im Zulauf des Regenüberlaufbeckens Tiefental in Donnstetten. Im Vergleich zu anderen Ortsteilen ist dieser überdimensional. Die Gemeinde ist derzeit daran die Wassererlaubnisse beim Landratsamt zu beantragen, für die Regenüberlaufbecken gibt es kein Wasserrecht. Die Kläranlage ist derzeit rechnerisch an der Obergrenze der Belastbarkeit angelangt, so dass auf jeden Fall versucht werden sollte, Fremdwasser aus dem Abwasser herauszubekommen. Teilweise zeige sich bereits im Bereich Donnstetten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, dass hier Fremdwasser in hohem Maße in die Abwasserleitungen eingetragen werden. Die Konzeptionserstellung wäre mit 50 % förderfähig, daher wird vom Landratsamt eine solche Untersuchung vorgeschlagen.
Im Gemeinderat wurde diskutiert, ob dieses Gutachten Sinn mache. Die Auffassung wurde im Gremium gesehen, dass durch die Eigenkontrollverordnung bereits die Schächte gesichtet wurden. Von Herrn Heinz, wie auch von Herrn Kuckluck wurde jedoch betont, dass der Fremdwasserabfluss nicht nur durch kaputte Schächte, sondern auch durch Straßeneinläufe, Drainagen und so weiter erfolgen kann und gerade dies untersucht werden sollte.
Das Gremium nahm die Information zur Kenntnis, eine Beschlussfassung wird dann in der nächsten Sitzung erfolgen.

TOP 5
Vorstellung Ergebnis der Wassernetzberechnung Zainingen
- Löschwasserkonzeption
- Planung für 2019

Herr Kuckluck vom Büro Si erläuterte dem Gremium die Berechnungen der Wassernetzberechnung sowie die Löschwasserkonzeption.
Insgesamt zeigte sich, dass zu wenig Druck besteht. Auch die Löschwasserversorgung ist nicht gesichtert. Als Folge muss in dem Hochbehälter eine Druckerhöhungsanlage eingebaut werden. Ebenso wird es erforderlich sein, neue Hydranten zu bauen.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

TOP 6
Vorstellung Kunstsymposium "the wall"

Wurde von der Tagesordnung genommen.

TOP 7
Bauvorhaben Gemeinschaftsschule Vordere Alb
- Vergabe

Für das Bauvorhaben "Gemeinschaftsschule Vordere Alb" sind für den Bauteil 2 (Bestand) weitere Vergaben notwendig. Die Submission hierzu hat am 25.10.2018 im Rathaus in Römerstein-Böhringen stattgefunden.
Folgende Gewerke wurden öffentlich ausgeschrieben:
1. Estrich
Mit Angebotseröffnung sind 3 Angebote eingegangen.
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma RN, Lichtenstein, zum Angebotspreis von 12.536,45 € (brutto) zu vergeben.

2. Fließen
Mit Angebotseröffnung sind 4 Angebote eingegangen.
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Fix-Bau Bulach, Münsingen, zum Angebotspreis von 20.218,53 € (brutto) zu vergeben.

3. Innentüren
Mit Angebotseröffnung sind 2 Angebote eingegangen.
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig den günstigsten Bieter, die Firma TK Kurz, Römerstein, zum Angebotspreis von 15.048,74 € (brutto) zu vergeben.

4. Malerarbeiten
Mit Angebotseröffnung sind 3 Angebote eingegangen.
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Wahl, Reutlingen, zum Angebotspreis von 35.475,22 € (brutto) zu vergeben.

5. Küche (Mensa)
Mit Angebotseröffnung sind 2 Angebote eingegangen.
Aufgrund des vorliegenden Angebots wurden die Arbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Sauer GmbH & Co. KG; Neu-Ulm, zum Angebotspreis von 56.501,20 € (brutto) zu vergeben.

TOP 8
Forstneuorganisation

Aus kartell- und wettbewerbsrechtlichen Überlegungen verlagert das Land die Bewirtschaftung des Staatswalds auf eine Anstalt öffentlichen Rechts. Gleichzeitig beendet es die institutionelle Förderung der Waldbesitzer zum 1.1.2020. Die Forstverwaltung steht somit vor einem grundlegenden Umbruch.
Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Reutlingen haben sich gemeinsam mit dem Landkreis dafür entschieden, die notwendigen Veränderungen aktiv zu gestalten. Ziel ist es, Forstverwaltung und Waldbewirtschaftung rechtssicher und dauerhaft in die kommunale Selbstverwaltung zu überführen.
Dies wird durch die Gründung eines gemeinschaftlichen Körperschaftlichen Forstamts auf der Basis eines Zweckverbands erreicht. Ein gemeinschaftliches Körperschaftliches Forstamt, an dem sich alle kreisangehörigen Kommunen sowie der Landkreis beteiligen, übernimmt vollständig die Aufgaben der Unteren Forstbehörde und bietet somit die Gewähr dafür, die Beratung und Betreuung der kommunalen und privaten Waldbesitzer in gewohnter Qualität beizubehalten und gleichzeitig die Veränderungen in der Verwaltungsstruktur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Der Gemeinderat stimmte dieser Lösung einstimmig zu und erteilte Bürgermeister Winter das Mandat für eine entsprechende Willensbekundung beim Landkreis.

TOP 9
Errichtung einer Konfiskatsammelstelle

Bereits im Jahr 2012 / 2013 hat die Gemeinde zusammen mit den Jägern am Bauhof eine Konfiskatsammelstelle errichtet, damit die Jäger eine ordnungsgemäße Entsorgung der Reste von erlegtem Wild sowie von Wildkörperteilen bzw. auch aufgefundene Tiere an der Bundestraße vor Ort haben. Die bisherige Konfiskatstelle wurde außerhalb am Eingang des Bauhofs angebracht.
Nach Ausbruch der afrikanischen Schweinepest ist es nun so, dass ein größerer Behälter vor Ort aufgestellt werden muss, und zwar mit einer Kühlung. Der bisherige Standort ist dafür ungeeignet, da ein Anfahren dort auch nicht möglich ist.
Nunmehr sollte eine neue Konfiskatstelle errichtet werden, hierzu kann ein Zuschuss vom Land zur Kostenabdeckung abgerufen werden.
Der Gemeinderat stimme einstimmig der Errichtung eines Anbaus für die Konfiskatsammelstelle zu, unter der Voraussetzung, dass der Gemeinde dadurch keine Kosten entstehen und der Zuschuss hierzu ausreichend ist.

TOP 10
Bauangelegenheiten
a) Neubau Wohnhaus mit Garage sowie Abbruch des bestehenden Schuppens, Flst. 5854,
An der Schießmauer 13, Römerstein-Böhringen

Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt, der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
b) Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage, Unter Wegen 13, Flst. Nr. 4774, Römerstein-Donnstetten
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt, der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
c) Aufbau einer Dachgaube am Wohnhaus, Uracher Str. 51, Flst. 2604, Römerstein–Zainingen
Dem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einverständnis der Gemeinde erteilt. Die Befreiung für die Dachgaube wurde erteilt, ebenfalls wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde dazu verpflichtet, den Bebauungsplan Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg entsprechend den Musterfestsetzungen zu ändern.
d) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben
e) Sonstige Bauangelegenheiten
Keine

TOP 11
Bebauungsplan "Klingenweg Grundwiesen – 7. Änderung"
I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes i. V.m. § 13a BauGB
II. Entwurfsberatung
III. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Änderungsbebauungsplan "Klingenweg Grundwiesen – 7. Änderung" hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Doppelgarage auf dem Grundstück (Flurstück 51/10) nördlich der Kirchbergstraße zu ermöglichen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht für das Flurstück (51/10) ein Baufenster vor, hierzu liegt ein schriftlicher Antrag des Bauherren zur Bebauungsplanänderung vor.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan "Klingenweg Grundwiesen" ist auf dem Grundstück ein ausreichend großes Baufenster vorhanden, allerdings ist im östlichen Bereich ein Leitungsrecht für eine Wasserleitung eingezeichnet, sodass hier eine Bebauung nicht möglich ist. Die Gemeindeverwaltung hat zwischenzeitlich die Leitung auch geortet und aufgenommen, diese liegt tatsächlich in diesem Bereich, sodass eine Überbauung nicht möglich ist. Der Eigentümer möchte nun auf dem neu erworbenen Grundstück eine Doppelgarage errichten, die dann ohne Bebauungsplanänderung schwer realisierbar wäre, bzw. gar nicht möglich wäre, weshalb er einen Antrag auf Bebauungsplanänderung zur Erweiterung der Baugrenze nach Westen gestellt hat.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, das Baufenster wie gewünscht zu ändern, da die vorhandene Struktur entlang der Straße "Kirchbergstraße", fortgeführt wird. Auch hinsichtlich der Größe des Baufensters fügt sich das Gebäude in die bestehende Bebauung ein.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1.) Für den im Bebauungsplanentwurf vom 02.11.2018 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Klingenweg Grundwiesen – 7. Änderung" aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3.) Der Entwurf des Bebauungsplans "Klingenweg Grundwiesen – 7. Änderung" und Begründung wird in der Fassung vom 02.11.2018, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
4.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.

TOP 12
Sonstiges
1. Tempo 30

Bürgermeister Winter informierte aufgrund einer Anfrage aus der letzten Sitzung über die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone. Hierfür ist es erforderlich eine Planung vorzulegen, welche Straßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden sollen. Bürgermeister Winter geht davon aus, dass dies nun weiter ggf. durch die Ortschaftsräte oder dem Gemeinderat iniziiert werde.

2. Bauschutt Baustoffe
Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, ob es nicht möglich wäre, eine Einrichtung einer Bauschutt- oder einer Baustoffstelle einzurichten. Die Zuständigkeit der Abfallentsorgung liegt beim Landratsamt. Die Verwaltung wird sich deshalb diesbezüglich mit dem Landratsamt in Verbindung setzen.