Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

- Einstellung eines Mitarbeiters im Hauptamt
- Beauftragung der Firma Xquadrat zur Sicherstellung der Hausärzte in Römerstein
- Ermächtigung zur Abgabe eines Kaufangebotes für ein innerörtliches Grundstück
 
b) Sonstiges
 
1. Ehrenbürger Hans Sigel
Bürgermeister Winter gab auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Sigel den Dank an den Gemeinderat für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde sowie für die Gestaltung des Abends weiter.
 
TOP 2
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Bei den Buchen II"
1.) Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
2.) Entwurfsberatung
3.) Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Traub vom Büro Si begrüßt werden. Herr Traub informierte, dass während der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen eingegangen sind, die er dem Gremium vorstellte. Insbesondere wies er darauf hin, dass bei den Schuppenanlagen viele Vorarbeiten geleistet werden mussten. Zum Beispiel mussten sämtliche leerstehende Schuppen aufgenommen werden, ebenso mussten die Interessenten einen Nachweis für 1ha Fläche vorlegen. Zudem fand eine Standortalternativenprüfung mit 11 potentiellen Standorten statt. Da erhebliche Bedenken vom Regierungspräsidium sowie vom Regionalverband zur Ausweisung von Schuppenanlagen in Grünzügen bestehen, wurde des Weiteren eine Zweckbestimmung für die künftige Nutzung aufgenommen, so dass künftig ausdrücklich hinausragende Nutzungen außerhalb von landwirtschaftlicher Nutzung wie z. B. Wohnwägen, Wohnmobilen, Lagerung von Holz unzulässig sind und auch künftig vermehrt überprüft werden. Dies wird zudem auch in den Kauf- und Pachtverträgen Niederschlag finden.
 
Nach ausführlicher Beratung konnte folgender einstimmiger Beschluss gefasst werden:
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öfftl. Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
2.) Der Entwurf des Bebauungsplans 'Bei den Buchen II' mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 20.09.2018, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim an der Teck, gebilligt.
3.) Der Entwurf des Bebauungsplans 'Bei den Buchen II' mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung sind nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung und Anhörung fristgerecht zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
TOP 3
23. Flächennutzungsplanänderung
I. Beschluss zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach
II. Vorentwurfsberatung
III. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 
Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Bei den Buchen II“ ist erforderlich, da der bislang gültige Flächennutzungsplan in diesem Bereich Fläche für Landwirtschaft ausweist und die Planung damit nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt wird.
 
Der Gemeinderat hat deshalb dem Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft einstimmig vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben und nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
1.) Für den im Lageplan vom 24.01.2019 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  die 23. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
2.) Der Vorentwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Fassung vom 24.01.2019, gefertigt von den SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG gebilligt.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 1 i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
4.) Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
TOP 4
Bebauungsplan "Klingenweg Grundwiesen – 7. Änderung" Römerstein-Zainingen
1.) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen
2.) Satzungsbeschluss
 

Der Bebauungsplan Klingenweg/Grundwiesen ist öffentlich ausgelegen, dabei gingen eine Stellungnahme vom Landratsamt ein, die jedoch keine weitere Auslegung nach sich zieht, so dass der Bebauungsplan als Satzung verabschiedet werden konnte (siehe öffentliche Bekanntmachung).
 
TOP 5
Einbringung Haushalt 2019

 
Das Haushaltsvolumen beträgt insgesamt 16.372.000 €, dies bedeutet eine Steigerung von 13,24 % gegenüber dem Vorjahr. Von dem Gesamtvolumen entfallen 11.328.000 € auf den Verwaltungshaushalt und 5.044.000 € auf den Vermögenshaushalt. Im Haushaltsplan wird eine Schuldenaufnahme aufgrund der vielen Projekte von rund 2,8 Mio prognostiziert. Auch soll eine Rücklagenentnahme von 922.000 € erfolgen, so dass nur unwesentliche Mittel über der gesetzlichen Mindestrücklage zur Verfügung stehen. Die Steigerung des Volumens des Verwaltungshaushaltes konnte auf höhere Zuweisungen aus dem FAG zurückgeführt werden. Insgesamt stehen dadurch 1,3 Mio € mehr an Mitteln aus dem FAG zur Verfügung. Dies ist vor allem auf das gute Gewerbesteuerjahr 2016 zurückzuführen. Dennoch sind auch größere Ausgabenblöcke wie der Ansatz für Personalausgaben sowie für die Ausgaben der Grundstücke und Gebäude gestiegen. Niederschlag findet natürlich auch der Einstieg in die Straßen- und Feldwegsanierung. In diesem Haushaltsjahr sind für diesen Bereich bereits 510.000 € Ausgaben eingestellt.
Nach wie vor geht die Gemeinde in diesem Haushaltsjahr von einem guten Gewerbesteueraufkommen aus, so dass rund 1,9 Mio € veranschlagt wurden. Im kommenden Haushaltshalbjahr stehen viele Großprojekte im Vermögenshaushalt wie zum Beispiel allen voran die Erschließung von zwei Gewerbegebieten Unter Lau in Böhringen und Eichenried in Donnstetten, die mit rund 2,1 Mio € zu Buche schlagen werden. Es werden weiter große Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung notwendig werden. Insbesondere Sanierung Regenüberlaufbecken und Sickerstelle, die auch aus Umweltgründen nicht mehr in Folgejahre verschoben werden können. Auch sollen die Kanäle saniert werden. Ein weiteres Großprojekt wird die Prüfung des Umschlusses der Kläranlage auf die Kläranlage Metzingen sein. Derzeit erfolgen weitere Untersuchungen. Sollte es wirtschaftlich sein, erfolgt ein Umschluss auf die Kläranlage Metzingen. Ansonsten werden die veranschlagten Kosten für die Sanierung der Kläranlage aufgewendet werden. In der Gesamtschau führte Bürgermeister Winter aus, dass tatsächlich die Gesamtverschuldung im Auge behalten werden muss. Die Verwaltung prüfe deshalb auch, ob eine Auslagerung von den Gewerbegebieten möglich wäre, ebenso ob evtl. Eigenbetriebe wie zum Beispiel beim Breitbandausbau gebildet werden könnten. Dennoch muss gesehen werden, dass Gegenwerte geschaffen werden, die auch zukunftsweisend sind.
 
Der Gemeinderat nahm den Haushaltsplan, der bereits nichtöffentlich vorberaten wurde, zur Kenntnis. In der nächsten Sitzung wird der Beschluss und die Haushaltssatzung gefasst werden.
 
TOP 6
Beschlussfassung und Sachstandsbericht zur Umstellung auf das Neue kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020

 
Wurde abgesetzt.
 
TOP 7
Teilnahme an der 18. Bündelausschreibung der GT-Service für den Strombezug 2020-2022
 

Mit Beschluss vom 17.12.2015 hat die Gemeinde Römerstein an der 15. Bündelausschreibung der GT Service teilgenommen. Nachdem bereits im November 2017 ein Anbieter gekündigt hat, haben nun auch die beiden anderen Lieferanten zum 31.12.2019 gekündigt. Hiervon sind ca. 46 Abnahmestellen betroffen.
 
Neu bei dieser Bündelausschreibung ist, dass mit der Teilnahmeerklärung der Teilnehmer zugleich ein stets widerrufliches Dauerbeauftragungsverhältnis mit der Gt-service GmbH eingeht. Hierfür erhält die Gt-service GmbH ein jährliches Teilnahmeentgelt in Höhe von 6,80 €/Jahr und Abnahmestelle, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wird das Auftragsverhältnis nicht gekündigt, so nimmt man automatisch an der nächsten Bündelausschreibung Strom teil. Die Kündigungsfrist beträgt 13 Monate zum Ende der Laufzeit des jeweils ausgeschriebenen Lieferzeitraums.
 
Eine weitere Neuerung ist, dass Lieferverträge nicht mehr verlängert werden können, sondern automatisch nach 3 Jahren enden. Bisher betrug die Laufzeit 2 Jahre und es bestanden Verlängerungsmöglichkeiten auf bis zu 5 Jahre Gesamtlaufzeit.
 
Die Gesamtkosten betragen bei 46 Abnahmestellen insgesamt 372,23 €/Jahr. Auf die Gesamtlaufzeit gerechnet sind dies 1.116,69 €. Vergleicht man diese Kosten mit der letzten Ausschreibung und gleicht die Laufzeit und die Abnahmestellen an, so ist diese Art der Ausschreibung rd. 200 € günstiger, als bisher. Die Verwaltung schlägt außerdem, wie bei den letzten beiden Bündelausschreibungen auch, wieder die Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote vor.
 
Die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt durch die GT-Service und ist für die Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Stromabnahme beim erfolgreichen Bieter. Die Beauftragung der GT-Service muss bis 28.02.2019 erfolgen.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die die Gemeinde sich an der 18. Bündelausschreibung für den Strombezug 2020-2022 für Ökostrom ohne Neuanlagenquote durch die GT-Service-Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg beteiligt und bevollmächtigt diese zur Auftragsvergabe.
 
TOP 8
Bericht Wasserrohrbruch Strohweiler
- mündlicher Bericht
 

Bürgermeister Winter informierte über den Wasserrohrbruch in Strohweiler. Am Neujahrsabend war ein Kellerbrand in Strohweiler zu verzeichnen, ebenfalls wurde mitgeteilt, dass in Strohweiler ein Wassermangel bestehe. Am 2. Januar wurde, wie bei solchen Dingen üblich, die Ortung nach einem Leck vorgenommen. Zuerst wurde akustisch gesucht, dies ist ein durchaus übliches Verfahren. Bei der Leitung handelt es sich um eine alte Leitung. Bei der Ortung werden mit Schiebern Teile abgeriegelt, allerdings waren diese wohl nicht dicht, so dass eine akustische Leckortung schwierig war. Danach wurde eine Fachfirma beauftragt, die ebenfalls mit der Ortung Probleme hatte. Nachmittags war man der Auffassung, dass das Wasser nach Strohweiler gedrosselt ankommt, was sich jedoch gegen Abend für nicht richtig erwies, so dass Bürgermeister Winter die Feuerwehr beauftagte, eine Wasserversorgungsleitung nach Strohweiler zu legen. Dabei waren alle drei Abteilungen sowie ein Schlauchwagen von Münsingen, ebenso die Feuerwehren Grabenstetten und Schopfloch im Einsatz. Zu Beginn waren rund 70 Personen der Feuerwehr, Wassermeister und Bauhof beteiligt. Geortet werden konnte das Leck letztendlich durch eine Drohne. Es wurde bereits vor dem Leck eine Rückwärtsversorgung der Gemeinde Grabenstetten über den Hochbehälter Erkenbrechtsweiler vorgenommen, der auch an das Landeswasserversorgungsnetz angeschlossen werden kann. Der Zweckverband wird in einer der nächsten Sitzungen über weitere Maßnahmen beraten, um Verbesserungen in dem Bereich vozusehen. Bürgermeister Winter dankte ausdrücklich der Feuerwehr, den Mitarbeitern des Bauhofs und Wassermeisters, die unermüdlich hier im Einsatz waren. Auch bedankte er sich bei dem DRK für die Versorgung und die große Solidarität der Gewerbetreibenden und aus der Bürgerschaft.
 
TOP 9
Bauangelegenheiten
a) Neubau Wohnhaus mit Garage, Flst. 5853, An der Schießmauer 6, Römerstein Böhringen

 
Der Ortschaftsrat hatte hier keine Sitzung und hatte nur ein Meinungsbild abgefragt, deshalb wurde die Angelegenheit im Gemeinderat beraten. Aus der Mitte der Gremiums wurde ein Antrag gestellt dem Bauvorhaben sowie der Befreiung bei der garage zuzustimmen, dem wurde so mehrheitlich zugestimmt.
 
b)  Anbau Einfamilienhaus mit Neubau Garage, Flst. 51/10,  Kirchbergstraße 7, Römerstein Zaininge
n
 
Der Ortschaftsrat hat der Befreiung für das Walmdach nicht zugestimmt. Nach ausführlicher Diskussion nahm der Gemeinderat dies so zur Kenntnis.
 
c) Sonstige Bauangelegenheiten
 
Keine
 
d) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben

 
Wurden zur Kenntnis gegeben.
 
TOP 10
EU-Förderung für öffentliches WLAN
- mündlicher Bericht
 

Bürgermeister Winter informierte, dass die Verwaltung an einer Ausschreibung teilgenommen habe. Zum Zuge sei neben Römerstein ebenfalls die Stadt Münsingen und Reutlingen gekommen. In der nächsten Sitzung werden dem Gremium Vorschläge unterbreitet, wo ein öffentliches WLAN-Netz aufgebaut werden soll. Im Gremium wurde dies insgesamt begrüßt, allerdings wurde auch vorgetragen, dass sich leider im Bereich des Backbone-Netzes zu wenig tue. Bürgermeister Winter informierte, dass er hier mit komm.pakt.net in Verbindung stehe. Hier wird sich evtl. in der März-Sitzung weitere Beschlüsse ergeben, da im Februar Gespräche hierzu erfolgen sollen.
 
TOP 11
Neuorganisation der Forstverwaltung     
Gründung eines Zweckverbands „Körperschaftliches Forstamt Landkreis Reutlingen“

 
Wurde abgesetzt.
 
TOP 12
Bestellung zur Standesbeamtin

 
Durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin Ende 2017, sowie durch die Umorganisation bei der Gemeindeverwaltung ist es erforderlich geworden das Standesamt neu zu besetzen. Bei der Organisationsuntersuchung durch die Firma Heyder und Partner wurde als Ergebnis festgestellt, dass ein Bürgeramt eingerichtet werden soll, in dem das Meldeamt und das Standesamt zusammengelegt werden. Aus diesem Grunde wurde Frau Nägele zur Standesbeamtin ausgebildet.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, Frau Nägele zum 01.02.2019 zur Standesbeamtin der Gemeinde Römerstein zu bestellen.
 
TOP 13
Annahme von Spenden

 
Bei der Gemeinde sind 8 Spenden in Höhe von insgesamt 1.825,00 € eingegangen.
 
Die Spenden wurden so einstimmig angenommen.
 
TOP 14
Kommunalwahlen am 26.05.2019
- Bildung eines Gemeindewahlausschusses

 
Am 26.05.2019 finden die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinde- und Ortschaftsrat) zusammen mit der Europawahl statt.
 
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet der Gemeindewahlausschuss die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
 
Nach § 11 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
 
Nach jetzigem Stand ist der Bürgermeister Wahlbewerber, sodass ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu wählen sind.
Folgende Personen wurden einstimmig in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
 
Vorsitzende: Franziska Netz, Römerstein -Böhringen
Stellvertreter: Sascha Enßlin, Laichingen
 
1. Beisitzer: Ingrid Nägele: Römerstein –Donnstetten
2. Beisitzer: Nathalie Götz, Römerstein –Böhringen
 
Stellvertretende Beisitzer:
1. Ingrid Bauder, Bad Urach
2. Werner Kächele, Römerstein -Böhringen
 
TOP 15
Sonstiges, Anfragen

 
1. Grund- und Hundesteuer

Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, was denn bei der Gemeindeverwaltung hier nicht richtig laufe, da Bürger auf Gemeinderäte zugekommen sind, da bereits im Vorjahr gemeldete Daten nicht geändert wurden. Bürgermeister Winter sicherte zu, dem nachzugehen und in der nächsten Sitzung zu berichten.
 
2. Winterdienst
Aus der Mitte des Gremiums wurde bemängelt, dass der Winterdienst leider nicht problemlos durch den Bauhof ausgeführt werden konnte, da zu viele Autos auf der Straße geparkt werden. Ebenfalls konnte festgestellt werden, dass immer wieder Personen Schnee von ihren privaten Flächen oder vom Gehwegbereich auf die Straße werfen, was so auch hier den Winterdienst erschwere. Im Mitteilungsblatt sollte hierzu ein Aufruf erfolgen. Ausdrücklich wurde der Winterdienst des Bauhofes gelobt. Es kommen immer wieder Beschwerden beim Bürgermeisteramt an, die Verwaltung und der Bauhof sind bemüht den Beschwerden nachzugehen und wo möglich eine Verbesserung zu verschaffen.
 
3. Dank an Bauhof
Dem Bauhof wurde ausdrücklich Dank dafür gezollt, dass nach den erhöhten Schneefällen der Schnee aus dem Ort gebracht wurde, da im Vergleich zu anderen Ortschaften ein Durchkommen problemloser möglich sei.