Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


  
TOP 1
Bekanntgaben
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Festlegung der Standorte für ein öffentliches WLAN-Netz, sowie Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung weiterer Schritte.
  
b) Sonstiges
Keine Bekanntgaben
 
TOP 2
Quartalsbericht Kläranlage
- mündlicher Vortrag
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Buchmaier von der RBS-Wave begrüßt werden. Herr Buchmaier von der RBS-Wave informierte über das vergangene Quartal, insbesondere wurde die Gebläsekontrolle durchgeführt, neue Schleifringkörper eingeführt und die Laborgeräte überprüft. Größere Probleme bei der Führung der Anlage sind in diesem Quartal keine aufgetreten. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
  
TOP 3
Abwasseranschluss nach Metzingen
- Umsetzungsbeschluss
- Vergabe Ingenieurleistungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Schmid vom Ingenieurbüro Jedele und Partner sowie Herr Kuckluck vom Büro SI Beratende Ingenieure GmbH & Co KG begrüßt werden.
 
Im Jahr 2018 wurde Jedele und Partner mit der Erstellung eines Strukturgutachtens beauftragt.
Darin wurde geprüft, ob der Umschluss – und damit die Abwasserableitung nach Metzingen - oder der Erhalt der Kläranlage Römerstein die wirtschaftlichere und ökologischere Zukunftsvariante darstellt.
Die Prüfung ergab, dass die Mitbehandlung des Römersteiner Abwassers in der Kläranlage des Abwasserverbandes Ermstal in Metzingen durch einen Anschluss an das Kanalnetz in Bad Urach die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
 
Insbesondere wegen der ökologischen Aspekte (Vermeidung der Einleitung des
Abwassers in den Karst und das Wasserschutzgebiet in Römerstein) favorisierten auch das
Landratsamt und das Regierungspräsidium diese Variante.
Der Gemeinderat in Römerstein beschloss eine weitere Prüfung der Umschluss-Variante in
der Sitzung am 20.09.2018. Daraufhin wurde Kontakt zur Stadt Bad Urach und zum Abwasserverband Ermstal aufgenommen. Mit der unteren Naturschutzbehörde wurden erste Abstimmungen getätigt. Die Durchlässigkeit der Kanalisation wird derzeit vom Büro Fritz Planung überprüft und etwaige Kosten für eine Durchleitung definiert. Hierzu werden auch
praktische hydraulische Versuche durchgeführt. Der Abwasserverband Ermstal hat bereits im November 2018 eine grundsätzliche Zustimmung für die Aufnahme des Abwassers signalisiert. Eine entsprechende Absichtserklärung soll in Kürze abgegeben werden.
 
Vertreter des Regierungspräsidiums sowie des Landratsamts wurden in einer gemeinsamen Besprechung am 22.02.2019 über den Sachstand informiert. Dabei wurde signalisiert, dass von einer Pflicht zur Schmutzfrachtsimulation für das Ortsnetz in Bad Urach zur wasserrechtlichen Genehmigung voraussichtlich abgesehen wird. Für die Durchleitung des Abwassers durch das Kanalnetz der Stadt Bad Urach ist nach Abstimmung mit den Behörden am 22.02.2019 ein praktischer hydraulischer Versuch ausreichend.
Eine Schmutzfrachtsimulation wird erst mit der nächsten wasserrechtlichen Genehmigung
der Regenüberlaufbecken in Bad Urach 2027 notwendig.
 
Vorausgesetzt wird eine Überwachung der Entlastungen im Kanalnetz. Gewünscht ist zudem die Umnutzung eines Beckens der Kläranlage Römerstein als Rückhaltevolumen für Regenwasser.
 
Durchleitungsrechte und Verkauf von Grundstücken
 
Die im Strukturgutachten vorgesehene Trasse führt durch das Gemeindegebiet Römerstein
und das Stadtgebiet Bad Urach.
Dabei folgt die Trasse zunächst der Bundesstraße und dann
einem Rad-/Wanderweg. Entlang des Weges werden private und kommunale Grundstücke gekreuzt.
Die Durchleitungsreche oder der Erwerb der Grundstücke ist frühestmöglich zu klären.
Die Kosten zum Erwerb der Durchleitungsrechte sind abhängig von den Eigentümerverhältnissen entlang des Trassenverlaufs. Diese sind im ersten Schritt zu ermitteln. Dies wird zügig angegangen, sollte der Gemeinderat den Beschluss zur Ableitung nach Metzingen fassen.
 
Vergabe an das Planungsbüro
 
Ab einer Honorarsumme für Planungsleistungen in Höhe von 221.000 € netto ist vom Gesetzgeber für die Vergabe von Planungsleistungen die Durchführung eines VgV-Verfahrens gemäß der Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.04.2016 verbindlich.
Aus dem Strukturgutachten ergibt sich ein Kostenrahmen für den Umschluss und Rückbau der
Kläranlage Römerstein von rund 5.000.000 € brutto inkl. Nebenkosten.
Daraus kann ein Planungshonorar von rund 200.000 € netto abgeleitet werden. Dieses Planungshonorar liegt knapp unterhalb der Schwellengrenze.
Der im Strukturgutachten angegebene Kostenrahmen für die Überleitung unterliegt der üblichen Genauigkeit für eine vorvertragliche Kostenschätzung.
Für die Vergabe an ein Planungsbüro nach VgV müsste mit einem Zeitraum von mindestens einem halben Jahr gerechnet werden. Da man hier aufgrund des Schwellenwerts nicht der VgV unterliegt, kann eine Vergabe in kürzerer Zeit erfolgen.
 
Förderung nach Förderrichtlinien Wasserwirtschaft
 
Für die Förderung kann jeweils bis zum 01.10. jeden Jahres ein Förderantrag an die untere
Wasserbehörde gestellt werden. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium.
 
Voraussetzung:
 
Für die Antragsstellung ist für gewöhnlich die Vorlage der Genehmigungsplanung erforderlich.
 
Die Vergabe an einen Planer, Bodenuntersuchungen und der Erwerb von Grundstücken gelten nicht als Vorhabensbeginn und sind somit nicht förderschädlich.
 
Es wird mit einer Förderung i. H. v. 40% - 60% der förderfähigen Kosten gerechnet. Zu berücksichtigen ist, dass der Fördergeber bei der Vergleichsbetrachtung „Sanierung eigene Kläranlage oder Umschluss nach Metzingen“ nur die wirtschaftlichste Variante fördern wird.
 
Umweltschutztechnische Belange
 
Nach Umweltverträglichkeitsprüfgesetz ist eine standortbezogene Vorprüfung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage von 2 bis 10 km zur Beförderung von Wasser mit Überschreitung der Gemeindegrenzen nicht erforderlich. Es ist jedoch zu prüfen, ob der Artenschutz auf der vorgesehenen Trasse betroffen ist.
 
Trassenführung / Baugrund
 
Die Trassenführung kann noch während der Planungsleistungen durch die Ergebnisse aus
Baugrunduntersuchungen, vorhandener Strom-, Wasser-, Gas- und Glasfaserleitungen,
Kampfmittelfreigabe, besonders schützenswerter Biotope und der Gewässer-/Hochwasser und Grundwassersituation entlang der Trasse verändert werden.
Während Hochwasser und Grundwasser nach ersten Abschätzungen keine bzw. untergeordnete Probleme (im Bereich der Anbindung an das Bad Uracher Kanalnetz) darstellen, muss das Vorhandensein von Leitungen auf der Stecke im Vorab geprüft werden.
Nach Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde sind die Biotope während der Bauphase auszusparen.
Bei fehlenden Durchleitungsrechten kann es ebenfalls zu Änderungen des Trassenverlaufs
kommen.
Für die Ermittlung der Anzahl und der Orte der Bohrpunkte für die geologische Baugrunduntersuchung ist eine Grundlagenermittlung notwendig. Diese erfolgt durch den Geologen in Abstimmung mit dem Planer. Eine vorgezogene grobmaschige Baugrunduntersuchung kann dazu führen, dass sich aus dem Planungsfortschritt heraus noch der Bedarf an Nachprüfungen ergibt.
Es wird vorgeschlagen, das geologische Übersichtsgutachten an das Büro Henke & Partner anhand der Wettbewerbspreise aus dem GE Unter Lau II zu vergeben.
 
Vermessungstechnische Bestandsaufnahme / Bestandsplan
 
Nach Abstimmung und Festlegung der Trassenführung im Zuge der Vorentwurfsplanung sind die Bestandsdaten durch eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme entlang der gesamten Trasse aufzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, die vermessungstechnische Bestandsaufnahme und die Erstellung des Bestandsplans an das Büro SI Beratende Ingenieure anhand der Wettbewerbspreise aus der Trassenplanung der Verbandswasserleitung von Böhringen nach Hengen zu vergeben.
 
 
Zusammenfassung und Empfehlung
 
Die Kläranlage in Römerstein wurde zuletzt im Jahr 1993 ertüchtigt. Ein vom Gemeinderat in Auftrag gegebenes Gutachten sieht hier erheblichen Investitionsbedarf. Momentan wird versucht, die Anlage „auf Sicht“ zu betreiben, d. h., es wird – sofern möglich – auf größere Investitionen verzichtet.
Sollte hier keine Entscheidung fallen, den Umschluss nach Metzingen weiter voran zu treiben, müsste in die Römersteiner Kläranlage kurzfristig investiert werden. Ebenso muss dann damit gerechnet werden, dass die Anlage um eine 4. Reinigungsstufe zu erweitern ist.
 
Hinsichtlich weiterer Baugebietserweiterungen ist es so, dass die Römersteiner Kläranlage momentan noch die Gewerbegebiete „Unter Lau II“ und „Eichenried II“ aufnehmen kann. Weitere Gebiete, z. B. Wohngebiete (egal, ob nach §13b BauGB oder aus dem FNP entwickelt), sind von der Zuleitung auf die Kläranlage her nicht mehr leistbar. Auch diese Kapazitätserhöhung wäre durch den Umschluss nach Metzingen abgedeckt bzw. es müsste kurzfristig, sollte der Umschluss nicht erfolgen, auch in größerem Umfang vor Ort in die Leistungsfähigkeit der Römersteiner Kläranlage investiert werden.
 
Bislang haben die hydraulischen Tests erwiesen, dass das Wasser nicht ohne weiteres durch Bad Urach durchgeht (Engstelle RÜB Festhalle). Hier sind dementsprechend Maßnahmen umzusetzen, diese werden zwar als im Hinblick auf das Gesamtvolumen der Investitionen als untergeordnet eingeschätzt, eine genaue Kostenermittlung muss jedoch noch vorgenommen werden.
Im Strukturgutachten des Büros Jedele und Partner sind 1,5 Millionen EUR für Investitionen dieser Art vorgesehen. Selbst wenn dieser Betrag ausgeschöpft würde (was nicht zu erwarten ist), wäre ein Umschluss nach Metzingen immer noch wirtschaftlich.
 
Trotz dieser Unsicherheit wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Umschluss und damit die Ableitung des Römersteiner Abwassers auf die Kläranlage nach Metzingen deutlich wirtschaftlicher ist, als in die örtliche Abwasserbehandlung zu investieren.
 
Um hier keine Zeit zu verlieren - und damit Gefahr zu laufen, dass aufgrund altersbedingtem Verschleiß weiter in die örtliche Kläranlage investiert werden muss – hat die Verwaltung 3 Ingenieurbüros für die Genehmigungsplanung angefragt. Maßgabe war es, dass diese Planung rechtzeitig fertig gestellt wird, sodass der Förderantrag noch in diesem Jahr, also
spätestens am 1. Oktober 2019, gestellt werden kann. Somit könnte ein Bewilligungsbescheid zum Frühjahr 2020 vorliegen und entsprechend dann die Maßnahme vorangebracht werden. Sollte der Gemeinderat zunächst abwarten wollen, bis die Betrachtungen für das Netz in Bad Urach abschließend vorliegen, ist der Termin in diesem Jahr nicht mehr zu halten, so dass eine Antragsstellung erst zum 1. Oktober 2020 möglich wäre.
 
Von den 3 angefragten Büros war einzig das Büro SI Beratende Ingenieure in der Lage, eine fristgerechte Planung (Antragsstellung 1.10.19) zuzusagen.
 
Ausgehend von anrechenbaren Kosten i. H. v. 3 Mio. EUR netto ergibt sich bei Honorarzone 1 Mindestsatz, ein Vollhonorar von rd. 138.000 EUR netto.
 
Bis zum Zuschussantrag sind nur die Leistungsphasen 1-4 (bis zur Genehmigungsplanung) erforderlich. Dies wird (bei vollem Leistungsbild) zu einem Pauschalbetrag von 73.500 EUR netto angeboten. Zzgl. MwSt. ergibt sich ein Betrag i. H. v. 87.465 EUR brutto.
 
Hinzu kommen das Geologische Übersichtsgutachten durch das Büro Henke & Partner, welches auf rd. 8.000 EUR geschätzt wird sowie die vermessungstechnische Bestandsaufnahme, wofür bei einer Länge von ca. 8 km ein Honorar von ca. 21.000 EUR zzgl. MwSt. einzuplanen ist.
 
Nach Zustimmung des Gemeinderats wird wie folgt weitergeplant:
 
Trassenabstimmung bis Mitte Mai 2019
 
Mai / Juni 2019 Vermessungstechnische Bestandsaufnahme und Verhandlungen mit Eigentümern wg. Leitungsrechten
 
Geologische Übersichtsuntersuchungen bis Juni 2019
 
Vorentwurf bis Juli, Vorstellung in der GR-Sitzung am 25.07.2019
 
Entwurf bis Sept., Vorstellung in der GR-Sitzung am 26.09.2019
 
Einreichung Zuschussantrag bis 30.09.2019
 
 
Nach allen vorliegenden Informationen hat sich an der Grundaussage des Strukturgutachtens, so wie es bereits im Gemeinderat vorgestellt wurde, nichts geändert. Im Vergleich zur Sanierung des Bestandes, stellt die Ableitung des Römersteiner Abwassers nach Metzingen die wirtschaftlichere Variante dar. Berücksichtigt man die in Aussicht gestellte Förderung sowie die erforderlichen Erweiterungen (4. Reinigungsstufe, Erhöhung des Zuflusses zur Kläranlage), verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit noch weiter zu Gunsten des Umschlusses.
Weitere, begünstigende Faktoren wie Betriebsführung oder Entsorgung Klärschlamm sind bei diesen Überlegungen noch nicht einmal berücksichtigt.
 
Im Gremium führte Herr Schmid noch einmal das Gutachten aus. Ebenso führte Herr Kuckluck weitere Informationen zu der Schmutzfrachtberechnung sowie der allgemeinen Kanalisationsplanung aus. Im Anschluss daran konnten die Gemeinderäte Ihre Fragen stellen, die auch Herr Schmid entsprechend beantworten konnte.
 
Nach ausführlicher und langer Beratung wurden bei 9 Für- und 4 Gegenstimmen folgende Beschlüsse gefasst.:
 
Der Ableitung des Römersteiner Abwassers auf die Kläranlage nach Metzingen und dem dafür erforderlichen Umschluss wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
 
Ein entsprechender Förderantrag soll noch in diesem Jahr gestellt werden. Das Büro SI Beratende Ingenieure GmbH u. Co. KG, Weilheim/Teck, wird mit der fristgerechten Erstellung der Genehmigungsplanung beauftragt.
 
TOP 4
Baubeschluss zur Straßensanierung
Zu diesem Tagesordnungpunkt konnte Herr Weber vom Büro SI begrüßt werden, der dem Gremium erläuterte, dass die Gemeinde Römerstein den Zustand ihres Straßennetzes durch die eagle eye Technologie GmbH erheben hat lassen.
 
Dem Gemeinderat wurde dies bereits auch in einer Sitzung von der Firma eagle eye so vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden die von eagle eye bewerteten Straßen vom Büro Si Ingenieure GmbH u. Co. KG gesichtet und ausgewertet. Nun liegen die ersten Bereiche vor, die saniert werden sollten.
 
Die Straßensanierung würde mit dem Budget für dieses Jahr komplett in Zainingen erfolgen, dabei kämen folgende Straßen gemäß beiliegendem Lageplan zur Sanierung:
 
- Alte Straße
- Grundwiesen
- Panoramastraße
- Salzstraße
- Viehtrieb
 
Das Büro SI hat gemäß beigefügter Aufstellung eine Kostenschätzung durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf brutto 335.000 €.
 
Bei der Vorprüfung hat das Büro SI ebenfalls mit dem Wassermeister Rücksprache gehalten. Von dort aus wurde mitgeteilt, dass in den Grundwiesen Wasserhausanschlüsse sowie im Viehtrieb die Wasserhauptleitung zu erneuern wären. Eine grobe Kostenschätzung ergibt Kosten von rund 57.000 € brutto inkl. Nebenkosten. Die Verwaltung sowie das Büro SI haben ebenfalls überlegt, ob es Sinn machen würde, Dünnschichtbeläge, wie vergleichweise in Donnstetten, aufzubringen. Nachdem hier jedoch Grabarbeiten für die Wasserleitungen zu erbringen sind und hier ein Großteil im Gewerbegebiet liegt, in dem ein Dünnschichtbelag schwierig gesehen wird, wird hiervon abgesehen.
 
Die Verwaltung geht zudem davon aus, wenn hier nun die Sanierung stattfindet, insbesondere bei den Grabarbeiten, dass hier Leerrohre für Breitband mit eingezogen werden. Dies wird jedoch so sein, dass dann eine Förderung entfällt. Nichtsdestotrotz sieht es die Verwaltung als unerlässlich an, hier in diesem Bereich dann gleich Leerrohre mit einzuziehen.
 
In der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2018 wurde einstimmig beschlossen, dass für die Straßen- und Feldwegesanierung 2018/19 insgesamt 660.000 € brutto investiert werden. Die Verteilung auf Straßen- und Feldwege ist in Abhängigkeit der weiteren Planung flexibel zu gestalten, soll jedoch maximal 50/50 betragen.
Die Rissesanierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Demnach würden von den
660.000 € nun 335.000 € beansprucht, 50.000 € sind durch Rissesanierung bereits vergeben. Die Kosten liegen im Rahmen.
 
Der Gemeinderat hat bei 1 Enthaltung der vorgestellten Straßensanierung im Ortsteil Zainingen zugestimmt. Das Büro SI wurde mit der Ausschreibung beauftragt.
 
 
 
TOP 5
Baubeschluss befestigte Feldwegsanierung
Wurde von der Tagesordnung genommen.
 
 
TOP 6
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Bei den Buchen II"
1.) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnah-
     men
2.) Satzungsbeschluss
Die zu dem Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen wurden beraten und darüber Beschluss gefasst. Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
1.)   Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Abwägungsübersicht.
2.)   Der Bebauungsplan "Bei den Buchen II" vom 25.04.2019 wird nach § 10 BauGB i.V.m.    § 4 GemO als Satzung beschlossen
        Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3.)   Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 25.04.2019 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen
        Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
 
TOP 7
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg - 5. Änderung"
1.) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnah-
    men
2.) Satzungsbeschluss
Die zu dem Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen wurden beraten und darüber Beschluss gefasst. Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
1.)   Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Abwägungsübersicht.
2.)   Der Bebauungsplan "Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg – 5. Änderung" vom 25.04.2019 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
        Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3.)   Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 25.04.2019 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
        Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
 
TOP 8
Bauangelegenheiten
a) Neubau Wohnhaus mit Dreifachgarage und Nebenanlagen, Brenntengasse 31, Flst. 204, Römerstein-Böhringen
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Überschreitung der Baugrenze auf der Ostseite mit der Garage sowie dem Dachvorsprung wird zugestimmt. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass zu dem Nebengebäude mit 18 ° Dachneigung keine Befreiung erteilt wird, weil es sich um ein selbständiges Nebengebäude handelt. Der Gemenderat nahm diesen Beschluss so zur Kenntnis.
 
b) Umbau Stall/Tenne zu Wohnfläche, Grabenstetter Straße 20, Flst. 5080/1, Römerstein-Strohweiler
Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt.
c) Sonstige Bauanglegenheiten
Keine
 
d) Seit der letzten Sitzung genehmigte Bauvorhaben
Wurden zur Kenntnis gegeben.
 
 
TOP 9 Erddeponie Römerstein
- Änderung der Satzung
Wurde von der Tagesordnung genommen.
 
 
TOP 10
Sonstiges, Anfragen
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, die Jalousien in der Grundschule in Zainingen zu prüfen. Bürgermeister Winter sicherte zu, dies überpfüfen zu lassen.