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Ortsnachricht

Bebauungsplan "Obere Gasse / Höllöcher - 2. Änderung


Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Obere Gasse/Höllöcher - 2. Änderung"

 
Aufstellung des Bebauungsplans
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 13a BauGB

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.10.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Obere Gasse/Höllöcher – 2. Änderung" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein am 24.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Obere Gasse/Höllöcher – 2. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
 
Der Änderungsbebauungsplan „Obere Gasse/Höllöcher – 2. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Nebengebäuden auf dem Grundstück (Flurstück 62/1, 62/2, 62, 296/11 und Teilstück des Flurstück 63/2) nördlich der Ulmer Straße zu ermöglichen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht für das Flurstück (62/1) ein zu knapp bemessenes Baufenster vor. Geplant ist jedoch ein Baukörper, welcher minimal weiter in den südlichen Bereich des Grundstücks rein ragt, um eine adäquate Ausnutzung des Grundstückes zu erzielen.

Entsprechend dem Wunsch soll das bestehende Baufenster in südlicher Richtung minimal vergrößert sowie das Garagenfenster in östlicher Richtung erweitert werden.

Durch die Bebauungsplanänderung sollen gleichzeitig durch die Änderungen die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften vereinheitlicht werden.
In diesem Zusammenhang wurde von der Gemeinde bereits im Jahr 2002 ein Mustertext als Grundlage für die Bebauungspläne erarbeitet. Auf Grund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren, durch gesetzliche Änderungen, Anregungen von Beteiligten und den Erfordernissen in der Praxis wurde es erforderlich die Mustertexte zu überarbeiten. Nach eingehenden Beratungen der Mustertexte wurden die Änderungen im Jahr 2010 in die Bebauungspläne integriert.

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Obere Gasse/Höllöcher – 2. Änderung" sollen nun die Änderungen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich, diesen Änderungs-Bebauungsplan aufzustellen.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 10.10.2019 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Lageplan vom 24.10.2019
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt vom 08.11.2019 bis einschließlich 09.12.2019 im Rathaus Römerstein, Albstraße 2, Zimmer 102 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag bis Freitag:    08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag:                    16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
eingesehen werden.

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt:
www.roemerstein.de
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
 
Römerstein, den 30.10.2019
 
gez. Winter, Bürgermeister

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Begründung zum Bebauungsplan (Entwurf)
Textteil zum Bebauungsplan (Entwurf)
Bebauungsplan Legende
Bebauungsplan Kopf
Lageplan