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Ortsnachricht

Bebauungsplan Neuaufstellung "Über Berg Höhe - 1. Änderung"


Öffentliche Bekanntmachung
 
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Neuaufstellung Über Berg Höhe – 1. Änderung"
 Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 13a BauGB
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 21.11.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Neuaufstellung Über Berg Höhe – 1. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neuaufstellung Über Berg Höhe“ gebilligt und den Beschluss gefasst den Bebauungsplan öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 10.10.2019 bis einschließlich 11.11.2019.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden nach Abwägung durch den Gemeinderat in Plan, Text und Begründung eingearbeitet. Insbesondere wurde die GBH und Dachneigung im Bereich „WR3“ entsprechend den Anregungen der Anwohner des WR3 in der Achalmstraße angepasst.

Durch die Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt. Somit ist es erforderlich den Bebauungsplan „Neuaufstellung Über Berg Höhe – 1. Änderung“ erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 22.11.2019 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Lageplan vom 22.11.2019
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt
vom 06.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020
im Rathaus Böhringen, Albstraße 2
öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag bis Freitag:      8.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag:                    16.00 bis 18.30 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt:
www.roemerstein.de
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese Stellen wurden im Textteil und im zeichnerischen Teil entsprechend farblich markiert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
 
 
Römerstein, den 28.11.2019
gez. Matthias Winter, Bürgermeister

Anlagen