Römersteinturm

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2019
 
TOP1
Bekanntgaben
a)    In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse:
 
1. Ablehnung eines Antrages auf Erwerb eines Gewerbebauplatzes.
 
2. Sonstiges: Keine Angelegenheiten
 
 
TOP2
Bürgerfragestunde
 
Es wurde keine Anfrage aus der Bürgerschaft gestellt.
 
 
TOP3
Waldrechnung
 
Zu diesem Tagesordnungsunkt konnte Herr Genkinger begrüßt werden, der die Waldrechnung erläuterte. Insgesamt wurden 3.059,51 Festmeter Holz eingeschlagen. Davon waren 73,8 % planmäßig, 26,2 % waren zufällige Nutzung. Davon 592 Festmester durch Pilzschäden (Eschetriebsterben), 76,9 Festmeter durch Borkenkäfer und 33,52 Festmeter durch Sturm. Insgesamt wurden 2.500 Stück Pflanzungen vorgenommen. Für das nächste Waldwirtschaftsjahr wurde der Betriebsplan aufgestellt. Dabei wird mit einem Überschuss von rund 39.000,00 €
gerechnet. Der Gemeinderat nahm die Waldrechung  zur Kenntnis und stimmte dem Bewirtschaftungsplan 2020 einstimmig zu.
 
 
TOP4
Forstneuordnung
 
Wie bereits schon einmal in den Gremien diskutiert, wird eine Neuorganisation durch das Bundeskartellamt und die damit verbundene Entscheidung des Landes, eine Anstalt des öffentlichen Rechts für die Bewirtschaftung des Staatswaldes zu gründen, notwendig. Der Landkreis hat mittlerweile für die Kommunen ein Angebot für die Beförsterung und den Holzverkauf unterbreitet, dem der Kreistag zugestimmt hat. Berücksichtigt wurden dabei auch die Fördersätze des Landes (Mehrbelastungsausgleich), die dann in Abzug gebracht werden. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Forstbeiträge steigen dadurch immens. Allerdings sieht die Gemeinde keine andere Chance, ansonsten müsste die Gemeinde einen eigenen Förster einstellen, dazu ist die Waldfläche jedoch zu klein.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig der Vereinbarung mit dem Landkreis Reutlingen für die Beförsterung und dem Holzverkauf mit den vorgelegten Vertragsbedingungen zugestimmt.
 
 
TOP5
Brennholzpreise
 
Die Brennholzpreise für den Verkaufszeitraum 2019/2020 wurden einstimmig wie folgt festgesetzt:
 
a) Anschlagspreis für Versteigerung des Polterholzes: 61,00 € pro Festmeter
 
b) Schicht- oder Beigholz auf 80,00 € pro Raummeter (nach vorheriger Bestellung auf 10 Raummeter pro Haushalt)
 
 
TOP6
Vorstellung Fremdwasserkonzeption
 
Im Bereich des Einzugsgebiets RÜB Tiefental in Donnstetten sind zeitweise erhebliche Fremdwassereintritte zu verzeichnen. Dies führt u.a. dazu, dass das RÜB die anfallenden Abwassermengen nicht komplett zum RÜB Eichenried und weiter auf die Kläranlage nach Böhringen pumpen kann und ein Teil des Abwassers über die Sickerstelle versickert werden muss.
 
Bislang lagen hierzu noch keine Messdaten vor, sodass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom13.12.2019 das Büro IGM Messen entsprechend beauftragt hat.
 
Mit Hilfe eines entsprechenden Messprogramms, wurden in 2 Phasen die Menge und Schwerpunkte des Fremdwassereintritts bestimmt.
 
Herr Kuckluck vom Büro SI Ingenieure führte im Gremium die Messergebnisse auf. Insgesamt konnten vier maßgebliche Bereiche mit erheblichem Fremdwasser lokalisiert werden (1. Alter Randsammler Süd-Ost, 2. Kanalhaltungen unterhalb der Westerheimer Straße, 3. Mörikestraße – Bergstraße, 4. Randsammler Ost, (von Unter Wegen)).
 
In den nächsten Jahren muss die Gemeinde Teile sanieren bzw. umbauen, um den Fremdwassereintritt im Bereich Tiefental zu senken. Die Umsetzung wird in den Folgejahren Schritt für Schritt erfolgen.
 
 
TOP 7
Vorstellung allgemeiner Kanalisationsplan Donnstetten (AKP Donnstetten)
 
Der letzte Kanalisationsplan für den Ortsteil Donnstetten wurde im Jahr 1991 durch das Ingenieurbüro Bischof erstellt. In der Regel sollte der AKP alle 5 Jahre aktualisiert werden. Die Gemeinde Römerstein hat daher, um ihre Pflichten gemäß Wassergesetz und Eigenkontrollverordnung nachzukommen, das Büro SI Ingenieure beauftragt diesen Plan zu überrechnen. Diese Berechnung dient dem Nachweis der hydraulischen Nachweisfähigkeit des Entwässerungsnetzes. Herr Kuckluck vom Büro SI erläuterte dem Gremium die Berechnungen, die als Grundlage für den AKP dienen. Bei den Berechnungen zeigen sich einige Problembereiche, die in der Sitzung erläutert und Lösungen angezeigt wurden. Die Folge ist, dass in den nächsten Jahren einige Sanierungs-und Baumaßnahmen erforderlich werden, um Überstau-Stellen zu vermeiden. Der Gemeinderat nahm den AKP einstimmig zur Kenntnis. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden in die Haushalts- und Finanzplanung folgender Jahre aufgenommen.
 
 
TOP 8
Wassernetzberechnung/Prognose Zainingen
 
Die Berechnungen des Bestandes der Wasserversorgung wurden dem Gemeinderat bereits 2018 vorgestellt. Als Folge daraus war zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung sowie Versorgung der Baugebiete mit entsprechendem Druck als Ergebnis festgestellt worden, dass eine Druckerhöhungsanlage errichtet werden muss. Den Beschluss zur Planung und Ausschreibung hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung gefasst. Die Umsetzung erfolgt im nächsten Jahr von Februar bis April 2020.
 
Zwischenzeitlich wurde eine "Prognoseberechnung" für die Wassernetzversorgung durchgeführt, in der sämtliche mögliche Bebauungen im Ortsteil Zainingen einbezogen wurden.
Hier gibt es verschiedene Varianten, um die Probleme zu lösen. Eine Entscheidung, welche Variante gewählt wird, ist derzeit noch nicht erforderlich, sollte jedoch in die Finanzplanung mit aufgenommen werden.
 
Die Prognoserechnung sowie die Lösungen wurde zur Kenntnis genommen.
 
 
TOP 9
Ortsflurbereinigung Donnstetten/Kanaluntersuchung
 
Mit Vertretern des Flurbereinigungsamtes, der Verwaltung und dem Büro SI hat ein Gesprächstermin stattgefunden.
 
Die Flurbereinigung hat mitgeteilt, dass sie bis auf einen Bereich die Grenzen endgültig festgelegt haben.
 
Die öffentlichen Wege sind gesichert und abgemarkt, so dass der Ausbau erfolgen könnte.
 
Da die Wege nun öffentlich werden, muss im nächsten Jahr geprüft werden, ob die vorhandenen Leitungen noch passen und welchen Zustand diese haben. Erst nach diesen Grundlagenermittlungen kann eine Entwurfsplanung erstellt werden.
 
Der Ausbau der Verkehrsflächen wird mit 500,00 € /lfm von der Flurbereinigung gefördert. Mit dem Übergang der öffentlichen Flächen gehen enthaltene Leistungen in das Eigentum der Gemeinde über. Eine Förderung zur Sanierung gibt es nicht. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Leitungen sanierungsbedürftig sind. Diese wurden bisher von der Eigenkontrollverordnung nicht erfasst, da diese privaten Leitungen waren. Mit den Eigentümern wird hier noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, insbesondere dann, wenn Leitungen teilweise noch weiterhin auf privater Fläche liegen.
 
Da die Flurbereinigung die Wegeherstellung bis 2021 abrechnen sollte, wären die Baumaßnahmen in 2020 zu planen und 2021 umzusetzen.
 
Der Gemeinderat beauftragte das Büro SI einstimmig die Grundlagenermittlung durchzuführen und das Ergebnis im Gremium vorzustellen.
 
 
TOP 10
Gewerbegebiet „Eichenried II“, zusätzliche Kanalsanierung in offener Bauweise
 
Herr Kuckluck vom Büro SI führte aus, dass im Zuge der Ausschreibung für die Erschließung des Gewerbegebiets „Eichenried II“ in Donnstetten eine Vorabsichtung der Kanalschäden aus der Eigenkontrollverordnung bei der Auslassleitung beim Regenüberlaufbecken im Eichenried zur Sickerstelle durchgeführt wurde. Dabei wurde festgelegt, dass der Schaden aufgrund der Durchdringung mit einem Wasserstau nicht von innen zu sanieren ist und im Zuge der Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets in offener Bauweise mitsaniert werden muss. Dieser Teil der Kanalsanierungen wurde bereits in der Vergabesumme an die Firma Gansloser, die das Gewerbegebiet „Eichenried“ erschließt, erteilt. Im Zuge der Ausschreibungsarbeiten zur Kanalsanierung 2019 wurden auch die Schäden auf den Halterungen der Auslassleitung Regenüberlaufbecken Sickerstelle nochmals näher betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund einer durchgehenden Leitung dieser Schaden nicht in geschlossener Bauweise sanierbar ist und deshalb im Zuge der Erschließung ebenfalls durch die Firma Gansloser in offener Bauweise saniert werden sollte.
 
Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt mit der Firma Gansloser den Nachtrag zu vereinbarten. Den überplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt.
 
 
TOP 11
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter den Wiesen“
 
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen § 13b Baugesetzbuch die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Hierbei kann dann in dem Verfahren auf eine frühzeitige Beteiligung sowie auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden. Die Verwaltung hat sich zusammen mit dem Gemeinderat Gedanken gemacht, an welchen Stellen diese Ausweisung erfolgen könnte. Nach Prüfung aller Gebiete ist man in Böhringen auf den Bereich „Hinter den Wiesen“ gelangt, für den nun ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden sollte. Im Gemeinderat wurden allerdings auch Bedenken gegen dieses Gebiet gesehen, was im weiteren Verfahren genau abgeprüft werden sollte. Der Gemeinderat hat deshalb folgenden einstimmigen Beschluss gefasst, den Bebauungsplan aufzustellen (siehe öffentliche Bekanntmachung).
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
 
TOP 12
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Neuaufstellung „Über Berg Höhe – 1. Änderung“
 
1. Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
 
2. Satzungsbeschluss
 
In der öffentlichen Auslegung ist von Anwohnern in der Achalmstraße eine Stellungnahme eigegangen. Hier wird beantragt, dass auch hier eine Dachneigung von 0°bis 30°möglich sein sollte. Im Gemeinderat wurde der Antrag gestellt, dieser Stellungnahme entgegen dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen. Der Antrag wurde mehrheitlich so beschlossen, sodass der Satzungsbeschluss nicht erfolgen konnte, sondern der Änderung des Entwurfs erneut beschlossen wurde. Der Bebauungsplan wird nun mit dieser Änderung erneut öffentlich ausgelegt werden (siehe öffentliche Bekanntmachung). Aufgrund der Änderung konnte kein Satzungsbeschluss erfolgen.
 
 
TOP 13
Bauangelegenheiten
 
Dem Gremium wurden die genehmigten Bauvorhaben im Umlauf bekannt gegeben.
 
 
TOP 14
Feuerwehrbedarfsplan
 
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr.
 
Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan gibt keine Standards vor. Diese Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde.
 
In dem Feuerwehrbedarfsplan werden u.a. folgende Punkte analysiert:
 
Die Gemeindeverwaltung hat insgesamt drei Angebote angefordert. Davon gingen zwei Angebote ein, beim Dritten erfolgte keine Angebotsabgabe.
 
Folgende Angebote liegen der Gemeindeverwaltung vor:
FirmaAnschrift Preis inkl. Umsatzsteuer
Gtv-RettungsingenieureAm Sonnenhang 23
65329 Hohenstein 5.890,50 Euro
Bieter 2  6.925,80 Euro
 
Den Feuerwehrkommandanten wurden die Angebote zur Prüfung übersandt. Die Kommandanten haben diese durchgesichtet und ihre Empfehlung für die Firma
Gtv-Rettungsingenieure ausgesprochen.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Firma Gtv-Rettungsingenieure für die Realisierung des Feuerwehrbedarfsplanes zum Angebotspreis von 5.890,50 € zu beauftragen.
 
 
TOP15
Gemeindepartnerschaft Bennewitz
 
Die Gemeinde Römerstein pflegt mit der sächsischen Gemeinde Bennewitz seit 1991 eine lose freundschaftliche Beziehung. Nun hat beim letzten Besuch der Bügermeister Laqua die offizielle Bitt um die Begründung einer offiziellen Verbindung zwischen Römerstein und Bennewitz. Begründet wird dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des 30-jährigen Jubiläums der Wiedervereinigung. Von der Verwaltung wurde deshalb vorgeschlagen eine Gemeindefreundschaft zu begründen. Die Unterzeichnung einer dementsprechenden Vereinbarung soll im Jahr 2020 in geeigneter Form stattfinden. Der Gemeinderat hat diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt.
 
 
 
 
 
TOP 16
Sonstiges
 
1. Termine „Eichenried II“
Aus dem Gemeinderat wurde angefragt, ob die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen wären und wie es denn nun weitergehen würde. Bürgermeister Winter informierte, dass die Grundstücksverhandlungen sich etwas in die Länge gezogen haben, allerdings nun erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Im Dezember soll der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgen. Die Bewerber können sich für die Plätze bereits bewerben, sodass eine Vergabe bereits im Dezember erfolgen kann. Die Umsetzung und Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt im Frühjahr 2020. Dementsprechend könnten die Bauherren bereits parallel planen.
 
2. Baugenehmigungen
 
Aus dem Gremium wurde die Bitte an die Verwaltung herangetragen, genehmigte Bauvorhaben dem Ortschaftsrat ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung wird der Bitte folgen.
 
3. Begrüßungsschild „Alb-Donau-Kreis“
 
Vom Gremium wurde darauf hingewiesen, dass Richtung Westerheim ein Begrüßungsschild des Alb-Donau-Kreises stehe. Es sollte doch weitergegeben werden, ob im umgekehrten Fall ebenfalls ein Begrüßungsschild für den Landkreis aufgestellt werden könne. Bürgermeister Winter wird dies entsprechend weitergeben.