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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2020
 
TOP 1
a) Bekanntgaben
In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Erteilung von fünf Sanierungsgenehmigungen in Römerstein-Böhringen,
 
Absage für den Antrag auf Erwerb eines Gewerbebauplatzes
 
b) Sonstiges
Keine Bekanntgaben.
 
TOP 1.1
Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung „Wolkenland“ in Römerstein-Böhringen - Neufestlegung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2020/2021
 
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich in enger Abstimmung sehr intensiv in den letzten Wochen mit der Frage befasst, in welcher Weise eine Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen kann und haben sich, angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage für eine Empfehlung für das Kindergartenjahr 2021 ausgesprochen. Diese Empfehlung sieht vor, die Elternbeiträge um pauschal 1,9 % zu erhöhen.
 
Laut der Landesverbände bleibt diese moderate Erhöhung bewusst hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurück, um die Eltern angesichts der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Die Landesverbände schreiben ausdrücklich, dass angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand (wie auch der Kirchen) geboten ist, die ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 % der Elternbeiträge anstreben.
 
Im Kindergarten „Wolkenland“ ist es so, dass der Kostendeckungsgrad 2017 bei 8,7 % und 2018 bei 11,16 % lag. Über 2019 liegen derzeit keine Zahlen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kostendeckung weit unter 20 % liegt.
 
Angesichts der prekären Haushaltssituation der Gemeinde, ist auch hier ein erhöhter Kostendeckungsgrad anzustreben, zumal Investitionen für eine neue Gruppe getätigt und Personaleinstellungen erforderlich wurden. Deshalb sieht sich die Verwaltung veranlasst, zum ersten Mal einen abweichenden Vorschlag zu den Landessätzen zu unterbreiten. Es wird vorgeschlagen, anstelle von 1,9 % auf 2,5 % zu erhöhen.
 
Mit den Kirchen wurde dieses Vorgehen abgestimmt. Beide Kirchen würden einer Erhöhung mit 2,5 % mitgehen.
 
Der Erhöhung der Kindergartengebühren um 2,5 % wurde einstimmig zugestimmt.
 
TOP 2
Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung - 3. Änderung“
1.) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 13 a BauGB
2.) Entwurfsberatung
3.) Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2BauGB
 
Mit der vorliegenden 3. Änderung sollen der Ursprungsplan und alle bisherigen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet und so ein einheitlicher und vollständiger Gesamtplan geschaffen werden.
Durch die Bebauungsplanänderung sollen die Bebauungsmöglichkeiten und die Ausnutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden. Ausgelöst durch ein geplantes Bauvorhaben an der Alb- und Burgstraße sollen auf dem Grundstück Flst. Nr. 461/1 die Baufenster geringfügig angepasst sowie die Firstrichtung geändert werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, da die vorhandene Struktur entlang des Raisenwegs und der Burgstraße fortgeführt wird.
Aus genannten Gründen ist es erforderlich, diese Änderung durchzuführen.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Auf der Grundlage des Entwurfs kann daher direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Unterlagen hierzu sind:
- Bebauungsplanentwurf vom 23.07.2020
- Textteil und Begründung vom 23.07.2020
 
Dem Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung - 3. Änderung“ wurde einstimmig zugestimmt.
 
TOP 3
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bildere West – 4. Änderung“                           
1.) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangenen
     Stellungnahmen
2.) Satzungsbeschluss
 
Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden ggf. in Plan, Text und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss.
 
Dem Bebauungsplan „Bildere West – 4. Änderung“ wurde einstimmig zugestimmt.
 
TOP 4
Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Flst. 2070/4, Hinter-Höfen-Straße 25/1, Römerstein-Böhringen
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt, der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
b) Anbau einer Überdachung an bestehenden Schuppen für land-und forstwirtschaftliche Geräte und Maschinen
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Die Sanierungsgenehmigung wurde erteilt.
 
c) Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage, Stellplätzen, Flst. Nr. 3679/1, Im Anger 6, Römerstein-Donnstetten
 
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
d) Errichtung einer Lager- und Fertigungshalle, Bürogebäude, Flst. Nr. 7282/7, Eichenried, Römerstein-Donnstetten
Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben bei einer Enthaltung zugestimmt.
 
e) Umbau des landwirtschaftlichen Gebäudeteils, Flst. 272/4, Alte Straße 25/1 in Römerstein-Zainingen
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
TOP 5
Benennung Mitglieder gemeinsamer Gutachterausschuss
 
Die Gemeinde Römerstein ist dem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Münsingen beigetreten. In diesen Ausschuss kann die Gemeinde zwei Vertreter entsenden. In geheimer Wahl wurden Frau Kathrin Mutschler aus Römerstein-Zainingen sowie Herr Jürgen Tröster aus Römerstein-Böhringen vom Gemeinderat mehrheitlich gewählt. Beide waren im bisherigen Gutachterausschuss vertreten.
 
TOP 6
Sonstiges
 
1. Schächte reinigen
Aus dem Gremium wurde angeregt, dass die Schächte, welche coronabedingt nicht gereinigt wurden, überprüft und gereinigt werden sollten.
 
2. Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die nicht funktionierende Ampel in Donnstetten hingewiesen. Dies wurde bereits mit dem Landrats abgestimmt. Die Ampel müsste zwischenzeitlich wieder funktionieren.
 
3. Verwüstung Grillstelle Schachen
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, dass für die Grillstellen doch künftig Anmeldungen erforderlich sein sollen. Die Verwaltung informierte darüber, dass dies bisher bereits erfolgte, allerdings die Beschädigungen von Personen herrühren, die sich leider nicht anmelden. Die Schäden werden vorerst nicht behoben. Sollte hier irgendjemand etwas gesehen haben, wird um Mithilfe gebeten.