Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
a) Bekanntgaben

In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
 
Keine.
 
b) Sonstiges
 Gemeindefreundschaft mit Bennewitz
 
Bürgermeister Winter informierte darüber, dass vor der Sitzung die Urkunde für die Gemeindef reundschaft mir der Gemeinde Bennewitz offiziell begründet wurde. Bürgermeister Laqua war in der Sitzung anwesend und dankte dem Gremium dafür.
 
 
Kindergartensanierung
 
Bürgermeister Winter informierte, dass der alte Kindergarten saniert wurde und dort ab November eine Gruppe mit 20 Kindern im  Ganztagesbetrieb beginnen wird.
 
TOP 2
Sanierungsgebiet Ortsmitte 2 Böhringen
Sachstand und Weiteres Vorgehen

 
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07.04.2014 wurde die Gemeinde Römerstein mit der Maßnahme „Ortsmitte Böhringen 2“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum wurde bis zum 30.04.2023 festgelegt.
 
Insgesamt wurde ein Förderrahmen in Höhe von 2.416.667 € bewilligt. Dies entspricht Finanzhilfen von Bund und Land (60 %) in Höhe von 1.450.000 € und einem Eigenanteil der Gemeinde (40 %) in Höhe von 966.667 €.
 
Für den Kindergarten in Böhringen stehen weitere Finanzhilfen in Höhe von 192.000 € aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier (SIQ)“ zur Verfügung.
 
Nach mittlerweile fast sieben Jahren der Sanierungsdurchführung wurden durch private Eigentümer im Sanierungsgebiet bereits 15 Modernisierungsmaßnahmen und 2 Abbrüche mit anschließendem Neubau zu Wohnzwecken durchgeführt.
 
Insgesamt wurden für private Maßnahmen vertragliche Vereinbarungen über knapp 350.000 € an Zuschüssen abgeschlossen. 60 % der Kosten werden von Bund und Land bezuschusst, 40 % trägt die Gemeinde als Eigenanteil. Alleine im Rahmen der privaten Maßnahmen wurden etwa 2.500.000 € an Investitionen getätigt.
 
Es ist davon auszugehen, dass jeder eingesetzte Euro an Finanzhilfen in Römerstein eine Folgeinvestition von durchschnittlich acht Euro bewirkt. Dies kommt überwiegend lokalen Handwerksunternehmen zu Gute.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig den neuen Fördergrundsätzen zugstimmt.
 
Fördergrundsätze für private Maßnahmen
(siehe Öffentliche Bekanntmachung)
 
TOP 3
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Rathaus und Umgebung – 3. Änderung“
1. Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangenen
    Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss

 
Der Bebauungsplan Rathaus und Umgebung ist in der Zeit vom 07.08.2020 bis 07.09.2020 öffentlich ausgelegen. Dabei wurden die Träger öffentlicher Belange angehört. Ebenso lag der Plan zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Dabei sind Stellungnahmen eingegangen über die beraten und Beschluss gefasst werden sollte. Der Ortschaftsrat hat mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass die Baugrenze im Raisenweg des Flst. Nr. 455/1 an die Baugrenze des Grundstückes 450/4 angepasst werden sollte. Der Antrag wurde dem Gremium zur Abstimmung gegeben. Dieser wurde bei 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Nachfolgender Beschluss wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich gefasst:
 
1.)   Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Abwägungsübersicht.
2.)   Der Bebauungsplan "Rathaus und Umgebung – 3. Änderung" vom 15.10.2020 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
        Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3.)   Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 15.10.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
        Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht (siehe Öffentliche Bekanntmachung).

TOP 4
Bauangelegenheiten
a) Sonstiges

 
Keine.
 
b) Bekanntgabe der genehmigten Bauvorhaben
 
Die genehmigten Bauangelegenheiten wurden dem Gremium zur Kenntnis gegeben.
 
 TOP 5
Sonstiges

 
Aus der Mitte des Gremiums wurde aufgrund der Berichterstattung in der Presse klargestellt, dass er den Beschluss der Verwaltung als Mindestvorschlag unterstützt habe. Seine Enthaltung galt dem vorgehenden Tagesordnungspunkt.