Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat


TOP 1
a) Bekanntgaben
In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
 
1. Erteilung von zwei Sanierungsgenehmigungen in Römerstein-Böhringen.
2. Zustimmung zu einem Sanierungsvertrag in Römerstein-Böhringen
3. Zustimmung zum Verkauf eines Gewerbebauplatzes im Gewerbegebiet Unter Lau I.
 
b) Sonstiges
 
Keine Bekanntgaben.
 
TOP 2
Wassernetzberechnung
 
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Römerstein umfasst rund 40 km Wasserleitungen und über 570 Hydrantenschächte. Die Ortschaften Böhringen, Donnstetten und Strohweiler waren hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, insbesondere bei der Löschwasserbereitstellung, zu untersuchen. Hierzu wurde SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG beauftragt. Die Ortschaft Zainingen wurde bereits in der Vergangenheit untersucht. Auch hier muss noch eine weitere Umsetzung erfolgen. In der Salzstraße wurde hierzu bereits ein Löschwassertank umgesetzt. Weitere Maßnahmen stehen hier auch noch aus.
Das Rohrleitungssystem der Ortschaften wurde mittels Sichtung und Vermessung eines jeden Hydranteschachtes erfasst. Als Ergebnis konnten Leitungsverläufe, -materialien und -nennweiten ermittelt werden. Die Daten aus dem Leitungskataster wurden in ein Modellnetz überführt und um berechnungsrelevante Sachdaten erweitert. Die tatsächlich vorliegende hydraulische Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes wurde anhand von Vergleichsmessungen mit anschließender Kalibrierung des Modells ermittelt.
Durch den Vergleich der verzeichneten Druckmesswerte mit den Berechnungsergebnissen, konnten die Plausibilität des Netzes überprüft und real vorliegende hydraulische Einschränkungen lokalisiert werden (wie z.B. geschlossene Absperrarmaturen oder Inkrustationen).
Auf Grundlage der so ermittelten hydraulischen Leistungsfähigkeit konnten die von der DVGW geforderten Nachweise für die Lastfälle Ruhedruck, Spitzenlast, Stagnation und Löschwasser durchgeführt werden. Schwachstellen wurden ausgewiesen. Die Berechnung erfolgte für die bestehende Bebauung, aber auch für geplante Erweiterungsflächen (Wohn- und Gewerbegebiete).
Eine daraus resultierende Maßnahme, analog in Zainingen, ist die Notwendigkeit eines Löschwassertanks im Baugebiet Eichenried. Da dies dort wegen der derzeit noch vorhandenen Firmen schneller und günstiger umgesetzt werden könnte und dort auch wegen der bestehenden und neu geplanten Maßnahme dringend umgesetzt werden muss, wird die sofortige Umsetzung vorgeschlagen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 77.000 €.
Weitere Maßnahmen müssen in Bälde ebenfalls umgesetzt werden.
 
Der Gemeinderat nahm die Wassernetzberechnung mit den Ergebnissen wird zur Kenntnis genommen und erteilte einstimmig die Zustimmung zur Umsetzung des Löschwassertanks in Donnstetten.
 
TOP 3
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2018
a) Bebauungsplan "Hinter den Wiesen“ in Römerstein-Böhringen
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 21.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hinter den Wiesen“ aufzustellen.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung war die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) nach § 4 BauNVO für die städtebauliche Entwicklung von einer ergänzenden Wohnbebauung am Ortsrand.
 
Auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfs wurden die ersten Sondierungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Im Verlauf der Veranstaltung wurde insbesondere auf den hochwertigen Streuobstbestand, realisierten Ausgleichsmaßnahmen von Seiten der Grundstückseigentümer hingewiesen. In nachfolgender Gemeinderatssitzung wurde dann die Lärmproblematik thematisiert, wie die Nähe zur Gemeindehalle und die erst vor wenigen Jahren hergestellte Heizzentrale der NER als auch der Verkehrslärm der L252.
Eine Umsetzung der Wohnbauflächen wäre durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen zwar umsetzbar, würde aber die Grundstückseigentümer wirtschaftlich belasten.
 
Die Lage und die unmittelbar angrenzenden Nutzungen würden eine Entwicklung des Gebietes erschweren und wären nur mit gewisser Kostenbewältigung umsetzbar. Da von einer weiteren Entwicklung abgesehen werden soll, ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss vom 21.11.2019 des Bebauungsplans „Hinter den Wiesen“ aufzuheben.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
1.)    Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.11.2019
2.)    Für den im Lageplan vom 12.11.2020 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Hinter den Wiesen" aufgehoben.
3.)    Der Aufhebungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht (siehe öffentliche Bekanntmachungen).
 
b) Bebauungsplan "Braike“ in Römerstein-Donnstetten
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Braike“ aufzustellen.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung war die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) nach § 4 BauNVO für die städtebauliche Entwicklung von einer ergänzenden Wohnbebauung am Ortsrand.
 
Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes kann aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden.
 
Somit ist es erforderlich den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 des Bebauungsplans „Braike“ aufzuheben.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
1.)    Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2018
2.)    Für den im Lageplan vom 12.11.2020 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Braike" aufgehoben.
3.)    Der Aufhebungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht (siehe öffentliche Bekanntmachungen).
 
c) Bebauungsplan "Münsinger Straße" in Römerstein-Zainingen
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Münsinger Straße“ aufzustellen.
 
Ziel der Bebauungsplanaufstellung war die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) nach § 4 BauNVO für die städtebauliche Entwicklung von einer ergänzenden Wohnbebauung am Ortsrand.
 
Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes kann aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden.
 
Somit ist es erforderlich den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 des Bebauungsplans „Münsinger Straße“ aufzuheben.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
1.) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2018
2.) Für den im Lageplan vom 12.11.2020 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauG der Bebauungsplan "Münsinger Straße" aufgehoben.
3.) Der Aufhebungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht (siehe öffentliche Bekanntmachungen).
 
TOP 4
Bauangelegenheiten
a) Neubau Wohnhaus mit Werkstatt und Doppelgarage, Hinter-Höfen-Straße 34, Flst. Nr. 200/4, Römerstein-Böhringen
 
Der Ortschaftsrat hat der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachvorsprung der Garage und der nordöstlichen Gebäudeecke sowie der Abweichung von der Hauptfirstrichtung um maximal 10° zugestimmt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
b) Neubau eines 30,23 m hohen Schleuderbetonmastes (Funkturm) mit 2 Plattformen 
sowie Outdoor-Technik auf Fundamentplatten, Flst 680/1, Römerstein-Böhringen
 
An dem bestehenden Betriebsgebäude auf Kriegsberg soll ein 30,23 m hoher Mast zur Funkübertragung errichtet werden. Mit den Betreibern wurde Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass der Mast nach den Richtlinien der Bundesnetzagentur gebaut werde. Die Standortfrage definiert der Anbieter (hier Telekom) nach deren Bedürfnissen. Man darf davon ausgehen, dass das Bauvorhaben bzw. der Standort auf die Planung der Telekom hinsichtlich der Netzabdeckung optimal angepasst ist.
 
Hinsichtlich des Baugebiets wird der Bestand berücksichtigt bzw. das was konkret / unmittelbar geplant ist. Die Flächennutzungsplanflächen werden wohl nicht miteinbezogen.
 
Ausdrücklich wurde aber gesagt, dass der Mast künftigen Entwicklungen nicht im Wege stehen wird; sollte der Abstand zu künftigen Wohngebieten nicht passen, werden die Abstände angepasst (durch Erhöhung oder Versetzung des Masts). Am Funkmast bzw. wegen fehlenden Abständen wird eine Gebietserweiterung nach deren Aussage nicht scheitern.
 
Bei zwei Gegenstimmen konnte folgender Beschluss gefasst werden:
 
Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Die Gemeinde weist ausdrücklich auf die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Baugebietsfläche hin. Eine künftige Erweiterung mit Wohnbebauung darf durch mögliche fehlende Abstände des Funkmasts nicht eingeschränkt werden. Die fehlende Standortbescheinigung ist noch vorzulegen.
 
c) Sonstige Bauangelegenheiten
 
Keine.
 
d) Genehmigte Bauangelegenheiten
 
Die seit der letzten Sitzung genehmigten Bauangelegenheiten wurden dem Gremium bekannt gegeben.
 
TOP 5
Festlegung Brennholzpreise der Gemeinde Römerstein
 
Die kommunale Verkaufsstelle des Landratsamtes Reutlingen hat wie jedes Jahr eine Empfehlung für die Festlegung der Brennholzpreise übersandt. Aufgrund der Corona-Situation wird es zu keiner Holzversteigerung kommen. Interessierte werden gebeten, die Anzahl der Festmeter sowie die Art des Abtransports über ein Formular der Gemeinde mitzuteilen. Der Forst richtet dann die entsprechenden Mengen an geeigneten Abholplätzen ein. Die Bezahlung kann dann in bar, auf Rechnung oder per Abbuchung erfolgen. Nach Erhalt des Geldes wird den Käufern eine Karte sowie eine Abholnachricht ausgehändigt. Der Brennholzpreis für den Verkauf für den Zeitraum 2021 wurde einstimmig wie folgt festgesetzt:
 
Polterholz: 63 € je Festmeter
Schicht- oder Beigholz: 80 € je Raummeter (begrenzt auf 10 Raummeter pro Haushalt).
 
TOP 6
Sonstiges
 
1. 5G - Mast in Römerstein-Zainingen
 
Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, ob in Zainingen ein Mast mit 5G ausgestattet wurde. Die Verwaltung konnte dies nicht beantworten, wird dies aber prüfen.
 
2. Schulbus Grundschule
 
Aus der Mitte des Gremiums wurde mitgeteilt, dass Klagen laut wurden, dass der Schulbus der Grundschule sehr voll sei. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es hier Möglichkeiten vom Landratsamt gäbe, Fahrten im Rahmen der Corona-Pandemie aufzustocken, allerdings nur ab einer bestimmten Personenzahl. Es wurde zugesichert, auch dies noch einmal zu überprüfen.