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Ortsnachricht

CoronaVO Absonderung


CoronaVo Absonderung
Die Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis Reutlingen liegt auf hohem Niveau. Zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus weisen wir Sie nochmal ausdrücklich zur Einhaltung der Corona-Regelungen und zur Eigenverantwortung hin. Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet. Einzelne Kontrollen halten wir uns vor.
Am 28.11.2020 trat die neue CoronaVO Absonderungen in Kraft. 
Die CoronaVO Absonderung beschleunigt das Vorgehen bei Isolationspflichten und enthält auch klare Anforderungen an diese. Aufgrund Ihres Rechtscharakters gilt sie unmittelbar. So müssen sich nach § 3 Krankheitsverdächtige unverzüglich in Absonderung begeben. Positiv getestete Personen, die sich nicht bereits nach Absatz 1 in Absonderung befinden, müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben. Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person müssen sich auf Grund ihrer Stellung direkt absondern und müssen nicht mehr vom Gesundheitsamt als Kontaktperson Kategorie I informiert werden. Einzelverfügungen sind somit seit Samstag 28.11.2020 nicht mehr erforderlich. Betroffene Personen erhalten jedoch nachträglich eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde über den Zeitraum der Quarantäne, welche für etwaige Entschädigungsanträge oder Nachweise beim Arbeitgeber notwendig ist.
Gemeindeverwaltung

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