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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat
Kurzbericht zur Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2021


Vor der Sitzung wurde eine Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen ehemaligen Gemeinderatsmitglied und Vorsitzender des Gutachterausschusses Horst Gekeler eingelegt.
 
TOP 1
a) Bekanntgaben
In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

 
1. Verkauf eines Gewerbebauplatzes im Baugebiet „Unter Lau II“
2. Zustimmung zu einer Sanierungsmaßnahme in Böhringen
3. Zustimmung zu einer Weitergewährung der Teilzeitbeschäftigung sowie zur Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung
4. Einstellung eines neuen Bauhofmitarbeiters
 
b) Sonstiges

 
Gemeinschaftsschule Böhringen
 
Herr Bürgermeister Winter verwies auf die Homepage der Gemeinschaftsschule. Dort wurde ein Imagefilm mit Vorstellung der Schule eingestellt, der überaus positive Resonanz findet.
 
TOP 2
Abwasserleitung Metzingen
1. Vergabe EMSR-Technik

 
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission haben 8 Firmen ein Angebot eingereicht:
 
Eggs Elektroanlagen GmbH: 477.846,50 € (brutto)
Bieter 2: 478.003,76 € (brutto)
Bieter 3: 491.839,44 € (brutto)
Bieter 4: 554.841,31 € (brutto)
Bieter 5: 587.860,00 € (brutto)
Bieter 6: 593.392,05 € (brutto)
Bieter 7: 697.897,09 € (brutto)
Bieter 8: 714.186,71 € (brutto)
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
Unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkten wird die Firma Eggs Elektroanlagen GmbH mit den Nebenangeboten 1 bis 4 und 7 mit einer Angebotssumme von 401.551,68 € netto (477.846,50 € brutto) beauftragt.
 
2. Vergabe Verfahrenstechnische Anlagen
 
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission haben 9 Firmen ein Angebot eingereicht: 
 
W & A Technologie GmbH: 228.570,98 € (brutto)
Bieter 2: 230.762,44 € (brutto)
Bieter 3: 253.100,51 € (brutto)
Bieter 4: 284.782,15 € (brutto)
Bieter 5: 300.359,11 € (brutto)
Bieter 6: 303.536,25 € (brutto)
Bieter 7: 316.794,14 € (brutto)
Bieter 8: 326.555,78 € (brutto)
Bieter 9: 325.962,44 € (brutto)
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
Der Firma W&A Technologie GmbH wird zum Angebotspreis von 192.076,45 € netto (228.570,98 € brutto) der Auftrag erteilt.
 
Im Anschluss an die Vergabe informierte Herr Kuckluck über den Stand der Baumaßnahme. Insbesondere informierte er, dass derzeit noch auf der Gemarkung Bad Urach gearbeitet werde, der Steilhang zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnte und lediglich 5 Kontrollschächte noch zu setzen sind. Ebenfalls auf der Gemarkung Bad Urach im Bereich „Schützenhaus“ wird die Unterquerung der Elsach erfolgen, allerdings sind dort derzeit sehr hohe Grundwasserbestände vorhanden. Die Arbeiten gehen gut und zügig voran, sodass diese wohl mit den Arbeiten auf der Ebene Richtung B28 und entlang der B28 erfolgen können.
 
TOP 3
Sanierung Wasserleitung Kirchbergstraße, Römerstein-Zainingen

 
Der Gemeinderat hat in der Dezember-Sitzung beschlossen, die Wasserleitung in der Kirchbergstraße in einem ersten Bauabschnitt zu sanieren. Ende Januar war genau an der Grenze vor dem Gebäude „Kirchbergstraße 4“ ein neuer Rohrbruch aufgetreten. Dies hat die Verwaltung veranlasst, zu prüfen, ob es nicht Sinn machen würde, die Sanierung zu erweitern, um weitere Rohrbrüche zu minimieren. In diesem Bereich liegt zudem ein Kanal, der bei der Überrechnung des allgemeinen Kanalisationsproblemes zu Überstau-Problemen führt, der in diesem Zusammenhang mit saniert werden sollte. Die geschätzten Kosten für diesen weiteren Bauabschnitt belaufen sich auf rund 65.000 €, die durch andere Projekteinsparungen bzw. Verschiebungen im Haushalt finanziert werden kann.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Erweiterung des Bauabschnitts I umzusetzen. Die Ausführungen werden als Folgeauftrag an die Firmen Gansloser und Dorfner entsprechend des Angebots von Bauabschnitt I vergeben. Die überplanmäßigen Kosten werden an anderer eingespart bzw. andere Projekte werden geschoben.
 
TOP 4
Abschlussberichte von verschiedenen Baumaßnahmen

 
Dem Gemeinderat wurden Abschlussberichte zu folgenden Baumaßnahmen vorgelegt:
 
a)      Aglishardter Straße - Überflutungsschutz
b)      Jakob-Schoell-Straße - Kanalsanierung
c)      Salzstraße – Wasser- und Abwasseranschluss
d)      Gewerbegebiet Eichenried II und Löschwassertank Donnstetten
e)      Gewerbegebiet Unter Lau II
f)       Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung
g)      Baugebietsentwicklung nach § 13b BauGB
 
Der Gemeinderat hat die Abschlussberichte einstimmig zur Kenntnis genommen.
 
TOP 5
Kostenbeteiligung VHS

 
Die Gemeinde Römerstein ist Mitglied der Biosphären-Volkshochschule Bad Urach-Münsingen. Die Volkhochschule ist auf die Mitgliedsgemeinden zugekommen, da die Kostenbeteiligung der Mitglieder nicht mehr für die Kostendeckung auskömmlich ist. Ebenso haben coronabedingte Mindereinnahmen die finanzielle Situation der VHS verschärft.
 
Die Mitgliedskommunen haben einen Vorschlag erarbeitet, um hier gegenzusteuern und den Fortbestand der VHS Bad Urach-Münsingen zu gewährleisten. So soll auf eine Stellenbesetzung verzichtet werden, um hier 30.000 EUR / jährlich einsparen zu können.
 
Im Gremium wurden Bedenken zu der Erhöhung gesehen. Insbesondere war dem Gremium fraglich, ob überhaupt ein so großes Angebot in Römerstein gibt und wieviel Bürger überhaupt das Angebot nutzen. Hier wurde sehr kontrovers diskutiert. Nach langer Diskussion konnte jedoch folgender Beschluss bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen gefasst werden:
 
1.)   Der Erhöhung des kommunalen Beitrags zur VHS Bad Urach-Münsingen auf jährlich 1,62 EUR je Einwohner wird zugestimmt.
2.)   Der einmaligen Zahlung eines Betrags von 1 EUR / je Einwohner (somit 4.060 EUR) zur Abmilderung der coronabedingten finanziellen Einbußen der VHS Bad Urach-Müsingen wird zugestimmt.
 
TOP 6
Bebauungsplan "Eichenried - Neuaufstellung, 6. Änderung"
I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes i.V.m. § 13a BauGB
II. Entwurfsberatung
III. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 
Die Änderung des Bebauungsplanes hat zum Ziel die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage zu ermöglichen bzw. dort die Firstrichtung zu ändern. Der Gemeinderat konnte hier folgenden einstimmigen Beschluss fassen:
 
1.)   Für den im Bebauungsplanentwurf vom 18.02.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Eichenried – Neuaufstellung, 6. Änderung" aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
2.)   Der Entwurf des Bebauungsplans "Eichenried – Neuaufstellung, 6. Änderung" mit Begründung wird in der Fassung vom 18.02.2021, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.
3.)   Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
(Siehe Öffentliche Bekanntmachung.)
 
TOP 7 Bebauungsplan „Reibstall II“
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reibstall II“ und der örtlichen Bauvorschriften

 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den großen Bedarf an Schuppen für landwirtschaftliche Geräte nachzukommen. Deshalb konnte folgender Beschluss einstimmig gefasst werden:
1.)   Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Reibstall II" aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
2.)   Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Reibstall II“ aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
 
TOP 8
22. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach für den Bereich Römerstein, Ausweisung einer Sonderbaufläche für Nahwärmeversorgung in Römerstein-Böhringen
1. Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen
2. Feststellungsbeschluss

 
Es handelt sich um eine Vorberatung. Die abschließende Beratung erfolgt durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage 4 (Abwägungsübersicht)
2.) Die 22. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 18.02.2021, gefertigt von den SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG festgestellt.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt die erforderliche Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen.
4.) Der Wirksamkeit der 22. Flächennutzungsplanänderung wird ortsüblich bekannt gemacht.
5.) Die Beschlüsse nach oben Nr. 1 bis Nr. 4 werden dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
 
TOP 9
23. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach für den Bereich Römerstein, Ausweisung eines Sondergebiets für Schuppen für land- und
forstwirtschaftliche Geräte und Maschinen „Bei den Buchen“ in Römerstein-Donnstetten
1. Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
2. Entwurfsberatung
3. Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 
Es handelt sich um eine Vorberatung. Die abschließende Beratung erfolgt durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öfftl. Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
2.) Der Entwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Fassung vom 18.02.2021, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim an der Teck, gebilligt.
3.) Der Entwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung und Anhörung fristgerecht zu benachrichtigen.
4.) Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
5.) Die Beschlüsse nach oben Nr. 1 bis Nr. 4 werden dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
 
TOP 10
24. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach für den Bereich Römerstein, Umwandlung von Flächen im Bereich "Unter Lau II" und Häckselplatz in Römerstein-Böhringen
1. Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
2. Entwurfsberatung
3. Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 
Es handelt sich um eine Vorberatung. Die abschließende Beratung erfolgt durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öfftl. Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
2.) Der Entwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Fassung vom 18.02.2021, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim an der Teck, gebilligt.
3.) Der Entwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung und Anhörung fristgerecht zu benachrichtigen.
4.) Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
5.) Die Beschlüsse nach oben Nr. 1 bis Nr. 4 werden dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
 
TOP 11
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach für den Bereich Römerstein, Umwandlung einer Fläche im Bereich „Eichenried II“ in Römerstein-Donnstetten
1. Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
2. Entwurfsberatung
3. Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 
Es handelt sich um eine Vorberatung. Die abschließende Beratung erfolgt durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
 
Folgender Beschluss konnte einstimmig gefasst werden:
 
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öfftl. Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
2.) Der Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Fassung vom 18.02.2021, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim an der Teck, gebilligt.
3.) Der Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung und Anhörung fristgerecht zu benachrichtigen.
4.) Die Beschlüsse nach oben Nr. 1 bis Nr. 4 werden dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
 
TOP 12 Bauangelegenheiten
a) Umbau des Dachgeschosses zur Ferienwohnung und Umnutzung im Erdgeschoss, Flst. Nr. 727/1, Elbeweg 30, Römerstein-Böhringen

 
Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.
 
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz, Flst. Nr. 2051/3, Jeremias-Höslin-Straße 10, 72587 Römerstein-Böhringen
 
Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen einstimmig nicht erteilt
 
c) Neubau eines Schuppens, Braike 10, Flst. 413, Römerstein-Böhringen                    
 
Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.
 
d) Neubau 2-Familienwohnhaus; Umnutzung und Ausbau der Scheune zu Wohnraum und Garagen, Feldstetter Str. 3, Flst. 8285 in Römerstein-Donnstetten

 
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Die Sanierungsgenehmigung wurde erteilt.
 
e) Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage, Flst. Nr. 3688, Finkenweg 1, Römerstein-Donnstetten
 
Der Ortschaftsrat hat das Einvernehmen nicht erteilt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
f) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 1008/7, Römerstraße 22/1, Römerstein-Donnstetten
 
Der Bebauungsplanänderung zu diesem Vorhaben wurde unter TOP 6 zugestimmt. Der Befreiung zur Abweichung der Dachform bei der Garage aufgrund Abstandsvorschriften wurde ebenfalls zugestimmt. Die Sanierungsgenehmigung wurde erteilt.
 
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
g) Neubau Wohnhaus mit Garage und PKW-Stellplätzen, Kirchstraße 22/3, Flst. 369/2 in Römerstein-Zainingen
 
Hier wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan nicht geändert wird. Die Stellplätze müssen hier geändert werden. Der Ortschaftsrat hat dies so beschlossen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Allerdings wurde in der Sitzung bekannt gegeben, dass eine Umplanung erfolgt.
 
h) Bekanntgabe der genehmigten Bauvorhaben zur Kenntnis
 
i) Sonstige Bauangelegenheiten

 
Keine.
 
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Keine Anfragen.