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Ortsnachricht

Im Landkreis Reutlingen tritt die Corona-Notbremse in Kraft


Seit drei Tagen in Folge liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen über 100. Das bedeutet, dass die seit Anfang März geltenden Lockerungen ab 23. März 2021 wieder zurückgenommen werden müssen und damit die Corona-Notbremse in Kraft trifft.

Seit Freitag, 19. März 2021 und somit seit drei Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen wieder über dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Zuletzt lag die Inzidenz bei 122,3. Nach wie vor liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor, dies bedeutet, dass sich das Virus flächendeckend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbuchsgeschehen in verschiedenen Umgebungen und Zusammenhängen ausgebreitet hat.

Somit gelten im Landkreis Reutlingen ab Dienstag, 23. März automatisch die vom Land ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen Einschränkungen und es greift die Corona-Notbremse.

Unter anderem gilt folgendes:

-       Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen,
        Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
-       Im Einzelhandel darf kein „Click+Meet“ mehr angeboten werden, nur noch    

        „Click+Collect“ ist möglich.
-       Körpernahe Dienstleistungen, wie  Kosmetik-, Nagel-, Massage-,
        Tattoo- und Piercingstudios müssen wieder schließen.
-       Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten
        schließen.
-       Beim Sport gelten Einschränkungen. Insbesondere ist die Nutzung von
        Sportanlagen für den Amateur- und Freizeit-Individualsport nicht mehr erlaubt.

Sinkt die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 100, treten die Verschärfungen wieder automatisch außer Kraft.