Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat
Kurzbericht der Sitzung vom 22.04.2021


TOP 1

Bekanntgaben

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

·         Zustimmung zu zwei Sanierungsgenehmigungen in Donnstetten

·         Zustimmung zu einem Sanierungsvertrag in Böhringen und Donnstettena

·         Verkauf eines Gewerbebauplatzes in Böhringen und Donnstetten

TOP 2

Vorstellung Medienentwicklungsplan Grundschule mündlicher Bericht

Die Grundschule Römerstein hat den Medienentwicklungsplan für die Grundschule erarbeitet. Frau Hägele sowie Frau Pflumm und Herr Hohhäusel konnten zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt werden. Der Medienentwicklungsplan wurde in Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum erarbeitet und Angebote wurden zusammen mit einer IT-Firma sowie einer örtlichen Elektrofirma erstellt. Die erste Umsetzungsphase wäre in den Sommerferien geplant. Vorrangig müsste zunächst in den alten Räumlichkeiten die Infrastruktut geschaffen werden. Diese Kosten würden sich geschätzt auf rund 64.000 € belaufen. Im Weiteren sollten dann Geräte angeschafft werden, ebenso digitale Tafeln. Die Kosten für diese Geräte belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf 153.000 €.

Im Gremium war man sich einig, dass man den Medienentwicklungsplan so schnell wie möglich umsetzen sollte. Durch den Digitalpakt werden rund 40.000 € vom Land bezuschusst.

TOP 3

Erdkabelverlegung Umspannwerk Donnstetten

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen und vertagt.

TOP 4

Bebauungsplan „Eichenried – Neuaufstellung, 6. Änderung“

1.) Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

2.) Satzungsbeschluss

Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine erneute Auslegung erforderlich gemacht hätten, deshalb konnte der Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen werde (siehe Öffentliche Bekanntmachungen).

TOP 5a)

Bebauungsplan "Obere Gasse/Höllöcher - 3. Änderung"

I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 13a BauGB

II. Entwurfsberatung

III. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Bebauungsplanänderung hat zum Ziel die planrechtlichen Voraussetzungen für Einzel-und Doppelhäuser mit Garagen sowie eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Nebengebäuden zu ermöglichen. In diesem Zuge muss in einem Teil eine Abwasserkanalführung angepasst werden, um diese rezufinanzieren sollten neue Baufenster beim Spielplatz geschaffen werden und in diesem Zuge der Spielplatz umverlegt werden. Folgender einstimmiger Beschluss konnte gefasst werden:

1.)   Für den im Bebauungsplanentwurf vom 22.04.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt.

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

2.)   Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2021 dargestellten Bereich wird gem. §74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" aufgestellt

       Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

3.)   Der Entwurf des Bebauungsplans „Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 22.04.2021, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt.

4.)   Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

        Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht. (Siehe Öffentliche Bekanntmachungen).

TOP 5b)

Kanalverlegung

Im Rahmen eines Bauvorhabens wurde festgestellt, dass durch das Baugrundstück Kanäle verlaufen, die nun umverlegt werden sollten. Verschieden Varianten standen hier zur Diskussion, die dem Gremium auch vorgestellt wurden. Als Finanzierung für das Projekt werden neue Baugrundstücke geschaffen werden. Ebenso erfolgt eine Kostenbeteiligung des Investors. Die Zeitachse ist sehr kritisch. Aus diesem Grund sollte zeitnah eine Vergabe erfolgen. Nach Vorstellung der Planung konnte folgender einstimmiger Beschluss gefasst werden: Die vorgestellte Variante 3 wird umgesetzt. Ziel ist, die Umsetzung bis KW 37 fertig gestellt zu haben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung in die Wege zu leiten und die Arbeiten an den günstigsten Bieter zu vergeben. Die Refinanzierung erfolgt durch die Schaffung neuer Bauplätze am bestehenden Spielplatz, sowie einer Beteiligung der Investoren der Ulmer Straße 19. Die vertragliche Ausgestaltung für die Kanalverlegung bei dem Flst. Nr. 63/4 hat so zu erfolgen, dass keine Schadensersatzforderungen durch die Gemeinde zu leisten sind.

TOP 6

Bebauungsplan "Reibstall II"

I. Vorentwurfsberatung

II. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Dem Gemeinderat wurde die Planung vorgestellt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass im Gegensatz beim Bebauungsplan „Erlach“ hier ein normales Bebauungsplanverfahren erfolgen muss, da hier ein Flächennutzungsplan aber noch kein Bebauungsplan vorhanden ist. Hier wurde vorgetragen, dass in den planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen werden sollte, dass das Abwasser zuerst in den Löschwassertank aufgenommen, dann erst versickert wird. Des Weiteren soll die Fassadengestaltung auch vom alten Bebauungsplan möglichst noch angepasst werden. Ebenso sollte klar sein, dass Photovoltaik zugelassen werden sollte. Weiterhin sollte das Regierungspräsidium aufgefordert werden, die Vergabekriterien mitzuteilen.

Im Gremium wurde diskutiert, dass die Art der baulichen Nutzung besser definiert werden sollte und nicht mit Negativvorgaben. Ausdrücklich wurde betont, dass eine Schuppennutzung nicht für Oldtimer, Gewerbe oder Unterstellung von Campingwägen zulässig sein darf. Nach Auffassung des Gremiums sollte die Holzaufbereitung zulässig sein sollte, wobei hier ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass dies eine Festsetzung sei, die vom Landratsamt erfolgte und man damit rechnen müsse, dass diese wieder herausgenommen werden muss. Mit der Einschränkung eine positive Formulierung für die Art der baulichen Nutzung zu finden, wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

1.)       Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Reibstall II" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 22.04.2021, gefertigt von den SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG gebilligt.

2.)       Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

3.)       Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.

TOP 7

Bauangelegenheiten

a) Neubau Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten und Carport, Albstr. 12, Flst. Nr. 59,

Römerstein-Böhringen

Das Bauvorhaben wurde ausdrücklich begrüßt. Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst:

Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der 3. Stellplatz ist im Lageplan noch nachzuweisen. Sofern der Baum an der Ecke zum Raisenweg im Rahmen der Baumaßnahme entfernt werden muss, kann dies erfolgen. Eine entsprechende Neupflanzung hat nach dem Neubau in Rücksprache mit der Verwaltung zu erfolgen.

Die Sanierungsgenehmigung wird erteilt.

b) Neubau Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten und Tiefgarage, Albstr. 14, Flst. 59 und 61, Römerstein-Böhringen

Auch dieses Bauvorhaben wurde ausdrücklich begrüßt. Folgender einstimmiger Beschluss konnte gefasst werden:

Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl mit 2,7% wird zugestimmt. Die Sanierungsgenehmigung wird erteilt.

Der Baum vor dem Gebäude ist bei der Baumaßnahme zu schützen und zu erhalten.

c) Wohnhausabbruch der baufälligen Gebäude, Uhlandstr. 71 und 73, Flst. Nr. 8377 in Römerstein-Donnstetten

Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst:

Dem Abbruch wird das Einvernehmen und die Sanierungsgenehmigung der Gemeinde erteilt.

d) Neubau Wohnhaus, Uhlandstr. 71, Flst. 8377, Römerstein-Donnstetten

Auf Antrag aus dem Gremium wurde bei einer Gegenstimme beschlossen, die Sanierungsgenehmigung zu erteilen und dem Bau, wie beantragt zuzustimmen.

e) Sonstige Bauangelegenheiten

Errichtung eines Werbeschildes an der Albstraße, Römerstein-Böhringen.