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Ortsnachricht

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Obere Gasse/Höllöcher - 3. Änderung"
Aufstellung des Bebauungsplans

Öffentliche Auslegung gem. §3 (2) BauGB i.V.m § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach    § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Änderungsbebauungsplan „Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einzel- und Doppelhäusern mit Garagen sowie eines Mehrfamilienhauses mit Garagen, Tiefgaragen und Nebengebäuden auf den Grundstücken (Flurstück Nr. 37, 36/2, 63/4, 63/3 und Teile der Flurstück Nr. 58, 35/1, 63/2, 296/11, 296/10, 60/1) nördlich der Ulmer Straße zu ermöglichen.

Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll des Weiteren das Baufenster auf dem Flurstück Nr. 63/4 bezüglich der geplanten Abwasserkanalführung angepasst und verkleinert werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht für das Flurstück 63/2 ein zu knapp bemessenes Baufenster vor. Geplant ist jedoch ein Baukörper, welcher weiter in den nördlichen Bereich des Grundstücks rein ragt, um eine adäquate Ausnutzung des Grundstückes für die Unterbringung von Mehrfamilienhäusern zu erzielen.

Für die Flurstücke 37 und 36/2 sieht der rechtskräftige Bebauungsplan eine Fläche für Spielanlagen vor. Geplant ist an dieser Stelle ein Bauplatz für Einzel- und Doppelhäuser.

Das Flurstück 58 dient derzeit als Fläche für Ver- und Entsorgung. Der bestehende Spielplatz wird in südlicher Richtung auf Teile des Flurstück Nr. 58 verschoben und somit vergrößert. Durch die Verschiebung des Spielplatzes in südlicher Richtung erfolgt eine Gewinnung eines Bauplatzes in prädestinierter Lage und in diesem Zuge eine Nachverdichtung.

Entsprechend dem Wunsch des Bauherren wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, die bestehenden Baufenster der Planung angepasst, der bestehende Spielplatz versetzt, Leitungsrechte für die geplante Abwasserkanalführung sowie Garagenfenster und Tiefgaragen festgesetzt. Des Weiteren werden die zulässigen Trauf- und Firsthöhen sowie die GRZ geringfügig erhöht.

Durch die Bebauungsplanänderung sollen gleichzeitig durch die Änderungen die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften vereinheitlicht werden.

In diesem Zusammenhang wurde von der Gemeinde bereits im Jahr 2002 ein Mustertext als Grundlage für die Bebauungspläne erarbeitet. Auf Grund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren, durch gesetzliche Änderungen, Anregungen von Beteiligten und den Erfordernissen in der Praxis wurde es erforderlich die Mustertexte zu überarbeiten. Nach eingehenden Beratungen der Mustertexte wurden die Änderungen im Jahr 2010 in die Bebauungspläne integriert.

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" sollen nun die Änderungen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich, diesen Änderungs-Bebauungsplan aufzustellen.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 22.04.2021 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt

vom 10.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021

im Rathaus Römerstein, Albstraße 2, Zimmer 102

öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag bis Freitag:    08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag:                    16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt: (siehe unten).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Römerstein, den 29.04.2021

gez. Winter, Bürgermeister

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Download der Unterlagen:

Lageplan

Legende

Kopf

Textteil

Begründung