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Ortsnachricht

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Reibstall II"
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 18.02.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Reibstall" einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Reibstall II" gebilligt.

Der am 20.02.1992 in Kraft getretene Bebauungsplan „Reibstall“ sieht innerhalb des Geltungsbereichs neun Schuppenfelder (Baufenster) mit jeweils zwei bis sechs Einheiten vor. Mittlerweile sind alle Felder bebaut.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reibstall II“ wird das Ziel verfolgt, dem großen örtlichen Bedarf an landwirtschaftlichen Geräteschuppen nachzukommen. Hierbei soll ergänzend und in direktem Anschluss an die bestehenden neun Schuppenfelder, bis zu fünf weitere Schuppenfelder angegliedert werden, da im Teilort Zainingen nach wie vor ein großer Bedarf an landwirtschaftlichen Geräteschuppen besteht. Insbesondere deshalb, da viele Interessenten nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unter die Privilegierung gem. § 35 BauGB fallen. Es ist zu beobachten, dass die Zahl der Vollerwerbslandwirte sinkt und die Zahl derer, die ihre zum Teil ererbten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Nebenerwerb oder als Freizeitbeschäftigung bewirtschaften, steigt.

Gleichzeitig ändert sich das innerörtliche Bauverhalten. Innerörtliche Hofstellen, Scheunen und Schuppen werden zu Wohnzwecken umgenutzt oder weichen zugunsten von Wohnhäusern. Somit entsteht großer Platzbedarf für die Unterbringung der selbst bei kleineren Grundflächen erforderlichen Geräte.

Im Weiteren soll das Ziel verfolgt werden, die planungsrechtlich gesicherte SO-Fläche besser zu nutzen und in ihrer Bebauung maximal zu verdichten. So kann einer weiteren Flächeninanspruchnahme nachhaltig entgegengewirkt werden.

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Reibstall II" werden die Ziele der Gemeindeentwicklung planungsrechtlich fortgeführt und das erforderliche Bebauungsplanverfahren formal auf den Weg gebracht.

Für den Planbereich ist der Lageplan der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 22.04.2021 maßgebend. Er ist nachstehend unmaßstäblich abgebildet.

Gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt

vom 10.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021

im Rathaus Römerstein-Böhringen, Albstraße 2, Zimmer 102

öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten/Sprechzeiten:

Montag bis Freitag:   8.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag:                   16.00 bis 18.30 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt: (siehe unten)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Römerstein, den 29.04.2021

gez. Matthias Winter, Bürgermeister

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Download der Unterlagen:

Lageplan

Legende

Kopf

Textteil

Begründung