Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat
Kurzbericht der Sitzung vom 20.05.2021


TOP 1

Bekanntgaben

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

·         Umverlegung eines Kanals in Römerstein-Zainingen

·         Zustimmung eines Sanierungsvertrags in Römerstein-Böhringen

·         Bildung eines Fahrzeugausschusses „Bauhof“

·         Einstellung Hausmeister GMS Römerstein-Böhringen

·         Erteilung Sanierungsgenehmigungen in Römerstein-Böhringen und Römerstein-Donnstetten

TOP 2

Erdkabelverlegung Umspannwerk Donnstetten

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Dr. Acker-Widmaier von der Firma Megawatt begrüßt werden.

Die Firma Megawatt Gesellschaft für Windenergie mgH, Stuttgart, hat eine Genehmigung zum Betrieb von 3 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Hohenstadt. Der Netzanschluss erfolgt beim Umspannwerkt Donnstetten. Zur Herstellung des Netzanschlusses ist beabsichtigt, eine Erdverkabelung zu verlegen. Hierzu werden auch Grundstücke der Gemeinde Römerstein genutzt. Die Trasse verläuft auf Donnstetter Markung und ist insgesamt 2 km lang.

Der Gemeinderat hat der Trassenführung zugestimmt und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages.

TOP 3

EnBW Vernetzt – Beteiligung der Gemeinde Römerstein

Zu diesem Tagesordnungpunkt konnte Herr Dangel von der EnBW begrüßt werden.

Im Rahmen des Beteiligungsprogramms „EnBW vernetzt“ erhalten Kommunen die Gelegenheit, sich an der Netze BW GmbH, einer Tochtergesellschaft der EnBW, zu beteiligen. Der Mindestbetrag der Beteiligung liegt bei 200.000 EUR, der Höchstbetrag errechnet sich aus Einwohnerzahl und Stromverbrauch. Für Römerstein ist dies ein Betrag i. H. v. 1.299.859 EUR. Die Einlage ist bis zum 30.06.2021 zu leisten und hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Das angelegte Kapital wird mit 3,6% vor Steuern verzinst.

Die Verwaltung möchte aufgrund der attraktiven Verzinsung dieses Angebot gerne nutzen und sich mit der maximal möglichen Summe beteiligen. Finanziert werden soll diese Beteiligung zu 100% mit einem Kredit, der zu 0% Zins zur Verfügung gestellt wird. Das Darlehen steht am Ende der Laufzeit wieder zur Verfügung und kann dann komplett getilgt werden. Auf diese Weise entstehen keine Tilgungsbelastungen in den laufenden Haushalten der Gemeinde.

Bislang haben 116 Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit der Beteiligung an der NetzeBW GmBH genutzt, darunter auch Städte und Gemeinden im Kreis Reutlingen.

Angesichts der über den üblichen Marktkonditionen liegenden Verzinsung, hat die Verwaltung empfohlen, dass sich die Gemeinde mit dem max. möglichen Betrag an der Netze BW GmbH beteiligt.

Folgender einstimmiger Beschluss konnte gefasst werden:

Die Gemeinde Römerstein beteiligt sich mit dem max. möglichen Betrag von 1.299.859 EUR an der Netze BW GmbH. Der zu diesem Zweck erforderlichen Kreditaufnahme wird zugestimmt.

TOP 4

Wohngebietsentwicklung Gemeinde Römerstein – weiteres Vorgehen

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Traub vom Büro SI Ingenieure begrüßt werden.

Bürgermeister Winter erläuterte, dass die Gemeinde sehr bestrebt sei, für alle 3 Ortsteile attraktive Wohnbauplätze zu schaffen, dies jedoch in der Vergangenheit unter anderem an den Eigentümergesprächen gescheitert sei.

Herr Traub stellte anhand einer Präsentation die Pläne für die 3 Ortsteile vor.

Die Vorschläge zur weiteren Wohngebietsentwicklung wurden vom Gremium einstimmig begrüßt und zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Eigentümern in Kontakt zu treten.

Ziel ist es, die Wohngebietsentwicklung in Böhringen, Donnstetten und Zainingen voranzubringen und rasch neue Wohngebiete erschließen zu können.

TOP 5a)

Umbau Wohnhaus, Ausbau Scheune, Einbau einer 2-Zimmer-Wohnung, Schlattstaller Weg 1, Flst. Nr. 5014/3, 72587 Römerstein-Strohweiler

Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst: Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

TOP 5b)

Errichtung einer Außenanlage, hier: Aufschüttung, Sperberseck 9, Flst. Nr. 5481,

Römerstein-Böhringen

Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst: Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

TOP 5c)

Neubau eines Einfamilienhauses für den Betriebsleiter mit 2 Einliegerwohnungen für

Auszubildende, Elbeweg 30, Flst. Nr. 727/1, Römerstein-Böhringen

Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes sowie anderer Fachstellen liegen zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vor.

Nach längerer Diskussion konnte man sich bei einer Enthaltung und 4 Gegenstimmen auf folgenden Beschluss einigen: Der Bauantrag wird vorbehaltlich der Stellungnahmen der Fachbehörden zugestimmt. Der Bauausführung als Walmdach wird nicht zugestimmt. Das Gebäude ist dann mit einem Satteldach auszuführen.

TOP 5d)

Erstellung einer Doppelgarage mit darüber liegender Terrasse, Westerheimer Straße 4, Flst. Nr. 8279, 72587 Römerstein-Donnstetten

Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst:

Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt. Der Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt

TOP 5e)

Wohnhausumbau, Umnutzung Stall und Scheune zu Wohnraum und Garagen, Dachaufstockung, Flst. Nr. 8263, Römerstraße 19, 72587 Römerstein-Donnstetten

Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst:

Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Der Überschreitung der Traufhöhe mit 0,35 m im Bereich der Aufstockung der Garage wird zugestimmt.

TOP 5f)

Sonstige Bauangelegenheiten

Die seit der letzten Sitzung genehmigten Bauvorhaben wurden dem Gremium bekannt gegeben.

TOP 6

Vergabekriterien Schuppenanlagen mündlicher Bericht

Bürgermeister Winter erläuterte die Vergabekriterien des Regionalverbands und betonte, dass ein einheitliches Vorgehen der 3 Ortsteile bei der Anwendung der Vergabekriterien wichtig sei.

Hier wird in der nächsten Sitzungsrunde auch mit den Ortschaftsräten beraten.

TOP 7

Sonstiges

Ortsvorsteher Markus Class stellte den Antrag, zu prüfen, ob man in die Satzung einpflegen könne, dass Sitzungen auch per Videokonferenz möglich seien und dementsprechend gefasste Beschlüsse rechtskräftig seien.

Bürgermeister Winter gab zu bedenken, dass dennoch für die Öffentlichkeit die Sitzung in einem öffentlichen Raum zugänglich gemacht werden müsse. Inwieweit es dann noch sinnvoll ist, die Sitzung virtuell durchzuführen, sei zu hinterfragen. Gleichwohl wird die Verwaltung das Thema aufbereiten.