Römerstein
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Ortsnachricht
Sinkende Inzidenz im Landkreis Reutlingen - mögliche Auswirkungen ab Montag, 31. Mai 2021
Die Inzidenz im Landkreis Reutlingen ist weiterhin sinkend und liegt gemäß RKI heute (27. Mai 2021) bei 48,4. Damit ist die Inzidenz bereits zwei Tage in Folge unter dem Schwellenwert 50.
Sofern die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschreitet, sind gem. § 21 Abs. 5 CoronaVO weitere Lockerungen vorgesehen.
Setzt sich die positive Entwicklung so fort, könnte im Landkreis Reutlingen am Sonntag, 30.05.2021 die 50-er Schwelle an fünf Tagen in Folge unterschritten werden. In diesem Fall würde das Landratsamt Reutlingen dies am Sonntag, 30.05.2021 bekanntgeben, sodass die neue Rechtslage ab Montag, 31.05.2021 in Kraft treten würde.
Nach Feststellung der Unterschreitung des Schwellenwertes 50 treten dann insbesondere folgende Änderungen in Kraft:
· Lockerungen der Kontaktbeschränkungen: maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis zählen nicht mit.
· Öffnung kultureller Einrichtungen: der Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist abweichend von § 15 Absatz 1 Nummern 2, 3 und 7 allgemein gestattet
· Der gesamte Einzelhandel sowie Märkte dürfen öffnen:
· keine Terminbuchung mehr erforderlich
· keine Datenerhebung mehr erforderlich
· kein negativer Schnelltest / Impfdokumentation / Nachweis über Genesung mehr erforderlich
· Verbot von Rabattaktionen bleibt bestehen
· Maskenpflicht bleibt bestehen
· die maximale Anzahl an Kunden in geschlossenen Räume wird gelockert, § 16 Abs. 2 CoronaVO
Die Unterschreitung der Inzidenz von 50 wirkt sich nicht auf die Öffnungsstufen aus. Diese müssen weiterhin bei sinkender Inzidenz im 14 Tage-Rhythmus durchlaufen werden. Der Landkreis bleibt somit vorerst in Öffnungsstufe 1. Sollte die sinkende Inzidenz anhalten, kann die Öffnungsstufe 2 frühestens für den 05.06.2021 aktiviert werden. Das Landratsamt wird in diesem Fall wieder eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen und über die dann geltende Lage informieren.