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Ortsnachricht

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Reutlingen
zur Feststellung der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Tagen


Gemäß § 21 Abs. 5 und Abs. 9 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz BW (LVG), stellt das Gesundheitsamt des Landratsamts Reutlingen fest, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner am 30.05.2021 im Landkreis Reutlingen an fünf Tagen in Folge unterschritten wurde.

Die Regelungen des § 21 Abs. 5 CoronaVO treten somit zum 31.05.2021 in Kraft.

Reutlingen, den 30.05.2021
gez. Dr. Ulrich Fiedler
Landrat