Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Reutlingen
zur Feststellung der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Tagen (Öffnungsstufe 3)


Gemäß § 21 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 9 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) in Verbindung mit§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz BW (LVG), stellt das Gesundheitsamt des Landratsamts Reutlingen fest, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner am 30.05.2021 im Landkreis Reutlingen an fünf Tagen in Folge unterschritten wurde.In den Fällen des § 21 Abs. 5 Satzes 1 CoronaVO kommt gemäß § 21 Abs. 5 Satz 3 CoronaVO ab dem Inkrafttreten nach Abs.9und Abs. 9a abweichend von den Voraussetzungen des § 21Abs. 2 und 3 CoronaVO die Öffnungsstufe 3 zur Anwendung.

Die Regelungen des § 21 Abs. 3CoronaVO (Öffnungsstufe 3) treten somit zum 07.06.2021 in Kraft.

Reutlingen, den 06.06.2021

gez.

Dr. Ulrich Fiedler

Landrat