Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Aus dem Gemeinderat
Kurzbericht der Sitzung des Gemeinderats am 15.07.2021


TOP 1

Bekanntgaben

a)    In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Zustimmung Vorschläge Bürgermedaille

Zustimmung Schaffung einer neuen Stelle für die Kämmerei

Zustimmung Schaffung einer 7. Stelle im Bauhof

Zustimmung zu einem Altersteilzeitantrag

Zustimmung zur Überprüfung der Eingruppierung der Beschäftigten

b)    Sachstand Themen und Projekte

Richtfest Pumpwerk Kläranlage: Am 15.07.2021 fand das Richtfest des Pumpwerks bei der Kläranlage in Böhringen statt. Insgesamt liegt die Maßnahme im Bauzeitenplan und ist bereits nach 1 Jahr weitestgehend fertig gestellt.

Medienentwicklungsplan Grundschule: Der Medienentwicklungsplan in der Grundschule ist man zwischenzeitlich soweit, dass die ersten Geräte beschafft werden konnten. Bis zum Jahresende sind beide Standorte auf dem Stand, sodass ab 2022 entsprechend mit den Geräten gearbeitet werden kann.

Mobiles Impfteam: Am 05.07.2021 fand ein Impftermin in Römerstein statt. Insgesamt standen 320 Impfdosen zur Verfügung. Von 100 Personen wurde die Impfaktion in Anspruch genommen.

Starkregen: Bei dem Starkregen-Ereignis konnten  16 Einsätze der Feuerwehr verzeichnet werden. Der Gravierendste war beim Pumpenhaus in Zainingen sowie auch in der Kläranlage. Allerdings konnte der Schaden eingegrenzt werden. Im Nachgang ist es wichtig Rückschlüsse zu ziehen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.

Bürgermeister Winter gab nach seiner öffentlichen Erklärung auch im Gemeinderat bekannt, dass er bei der nächsten Wahl nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

TOP 2

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Poststraße – Burgstraße, 1.Änderung“ in Römerstein-Böhringen

a) Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Im Jahr 2014 wurde die Gemeinde Römerstein mit einem Teil des Ortskerns von Böhringen in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Ziel ist die städtebauliche Aufwertung des Ortsteils durch private und öffentliche Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen. Neben der Umgestaltung der Kreuzungsbereiche „Poststraße - Burgstraße“ und „Poststraße – Albstraße“ sollen außerdem private Sanierungsmaßnahmen und Nachverdichtungen ermöglicht werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurde im Mai 2015 der Bebauungsplan „Poststr. – Burgstr.“ aufgestellt und im Juli 2016 durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen. Mit den Festsetzungen sollten die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Plangebietes klargestellt und gesichert werden. Auch wenn das Plangebiet städtebaulich stark durch landwirtschaftliche Gebäude geprägt ist, finden sich heute tatsächlich nur noch vereinzelte landwirtschaftliche Nutzungen. In den alten Ställen und Scheunen haben sich überwiegend kleine Betriebe angesiedelt, deshalb wurde als Nutzung größtenteils das Mischgebiet festgesetzt.

Im Plangebiet befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, der sich dadurch in seiner Entwicklungsmöglichkeit eingeschränkt sieht. Es bestehen begründete Zweifel, ob der Bestandsschutz des landwirtschaftlichen Betriebs bei der Ausweisung eines Mischgebiets ausreichend berücksichtigt wurde.

Gutachterliche Untersuchungen haben ergeben, dass die bestehende Geruchsbelastung im Umfeld des landwirtschaftlichen Betriebs die Grenzwerte eines Mischgebietes überschreitet. Die bisherige städtebauliche Zielsetzung mit der Festsetzung eines Mischgebietes lässt sich daher nicht in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen umsetzen.

Im März 2018 wurde deshalb der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Poststr.-Burgstr., 1. Änderung“ gefasst. Im März 2020 erfolgte dann der Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Ziel ist den Bestand des landwirtschaftlichen Betriebs im Plangebiet planungsrechtlich zusichern. Hierzu soll eine Teilfläche des Plangebiets, die im Einwirkungsbereich des landwirtschaftlichen Betriebs liegt, als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Das Bebauungsplanverfahren wird nun im Vollverfahren weitergeführt.

Ziel dieser Änderung ist es nun, dem landwirtschaftlichen Betrieb in der Albstraße durch Ausweisung eines Dorfgebietes (MD), anstatt des bisher vorgesehenen Mischgebietes (MI), die im Rahmen eines Dorfgebietes gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes zu eröffnen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Reuss von citiplan begrüßt werden, der dem Gremium die eingegangen Stellungnahmen erläuterte. Nach ausführlicher Beratung konnte folgender einstimmiger Beschluss gefasst werden:

1.  Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans und den Örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden wie in den Anlagen vom 30.06.2021 aufgeführt behandelt.

2. Für den im Plan vom 30.06.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Poststraße – Burgstraße, 1. Änderung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Poststraße – Burgstraße, 1. Änderung“ auszulegen, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden entsprechend beteiligt.

3.  Der Auslegungsbeschluss des Gemeinderates über die Beteiligung wird öffentlich bekannt gemacht. (Siehe Öffentliche Bekanntmachung).

TOP 3

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Obere Gasse/Höllöcher - 3. Änderung"

1.)    Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen

2.)    Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan ist öffentlich ausgelegen. Insbesondere wurde auch im Hinblick auf den Starkregen eine Festsetzung bzw. ein Hinweis aufgenommen. Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Bezugshöhen so gewählt wurden, dass hier auf jeden Fall auch mit den technischen Möglichkeiten eine Bebauung möglich sein wird. Nach ausführlicher Beratung konnte folgender Beschluss gefasst werden:

1.)   Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage 4 (Abwägungsübersicht)

2.)   Der Bebauungsplan "Obere Gasse/Höllöcher – 3. Änderung" vom 15.07.2021 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

3.)   Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 15.07.2021 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. (Siehe Öffentliche Bekanntmachung).

TOP 4

a) 26. – 28. Flächennutzungsplanänderung

Um Gewerbetreibenden die Möglichkeit für gewerbliche Neuansiedlung und bereits vorhandenen Betrieben die Möglichkeit zur betrieblichen Erweiterung zu geben, ist es erforderlich in Zainingen Gewerbeflächen auszuweisen.

Die Gemeinde Römerstein verfügt innerhalb der Gemarkung Zainingen über keine gewerblichen Potentialflächen. Somit ist die Entwicklung von Gewerbebauflächen in Römerstein-Zainingen nur möglich, wenn an anderer Stelle innerhalb des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach eine Gewerbefläche reduziert und somit ein Flächentausch erfolgt.

Hierzu wird zunächst eine Fläche im Bereich „Hauwiesen“ durch Umwandlung zu gleichen Teilen in Wohnbaufläche und gewerbliche Baufläche aufgeteilt.

Die neu gewonnene gewerbliche Baufläche wird im Bereich „Hauwiesen“ eingespart und mittels Flächentausch für das neu geplante Gewerbegebiet „Viehtrieb Erweiterung“ ausgewiesen.

Dasselbe erfolgt durch die 27. FNP Änderung, eine Umwandlung der Mischbaufläche zu gleichen Teilen in Wohnbaufläche und gewerbliche Baufläche im Bereich „Unter Lau I“ in Böhringen.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Verfahren in die Wege zu leiten.

TOP 5

Heizungsanlage Kindergarten „Wiesenflitzer“ Römerstein-Donnstetten

Die bisherige Ölheizung im Kindergarten „Wiesenflitzer“ ist seit Jahren defekt und wird über ein Provisorium betrieben. Es stellt sich somit die Frage, die bisherige Ölheizung zu erneuern oder diese durch eine umweltfreundliche Heizung zu ersetzen. Hierzu wurden Angebote eingeholt.

Der Umbau der Maßnahme wird mit bis zu 50% gefördert.

Die Verwaltung hat eine Pelletheizung favorisiert, da Pelletheizungen bereits in anderen Gebäuden im Einsatz sind und somit die Bestellung von Heizmaterial besser koordiniert werden kann. Die Abnahme von größeren Mengen führt in der Regel zu einem geringeren Preis.

Das Angebot der Firma beläuft sich auf 53.387,57 € brutto zzügl. 3.046,40 € brutto Demontage und Entsorgung des bisherigen Kessels durch ein Subunternehmen. Die Kosten für die Gemeinde liegen, nach Abzug der Förderung bei ca. 28.216,99 €. Die Maßnahme wurde bereits bei der Gebäudeunterhaltung im Haushaltsplan eingestellt.

Bei einer Enthaltung konnte folgender einstimmiger Beschluss gefasst werden:

Der Austausch der Heizung für den Kindergarten „Wiesenflitzer“ in Römerstein-Donnstetten wird auf Basis des vorliegenden Angebotes vorgenommen.

TOP 6

Änderung der Benutzungs-und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen

hier: Neufestlegung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2021/2022

Die Vertreter des Städte-und Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der Kirchenfachverband in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Kindergartenbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Die Empfehlung wurde angesichts der Nachwirkung durch die Pandemie beeinträchtigten Lage nur für das Kindergartenjahr 2021/2022 ausgesprochen. In der Empfehlung heißt es wörtlich: „Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in Zeiten der Pandemie ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht den Träger nicht nur in einem hohen Maßen organisatorisch sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind. Die Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, die Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung für die Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 %. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und den Elternhäusern gerecht zu werden. Angesichts der rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand und der Kirchen ist es geboten eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten.“

Bei der Kostendeckung wird nach wie vor ein Kostendeckungsgrad von 20 % angestrebt. Im Kindergarten Wolkenland lag der Kostendeckungsgrad, 2018 bei 11,16 % und 2019 bei 15,6 %.

Der Erhöhung konnte einstimmig zugestimmt werde. (Siehe Öffentliche Bekanntmachung).

TOP 7 Bauangelegenheiten

Keine.

TOP 8

Sonstiges

Starkregenereignis

Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, zu überprüfen, ob es hier möglich wäre, dass eine gesonderte Sperrmüllabfuhr durchgeführt werden kann. Die Verwaltung sagte zu, sich um dies zu kümmern.