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Anpassung der Corona-Verordnung zum 16. August 2021


Anpassung der Corona-Verordnung zum 16. August 2021

Bund und Länder haben sich am 10. August 2021 darauf geeinigt die Corona-Beschränkungen anzupassen (PDF).

Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Das Infektionsgeschehen wird aber weiter beobachtet und die Regelungen bei Bedarf entsprechen angepasst.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

Infektionsgeschehen wird weiter berücksichtigt

Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie  die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

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