Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
§ 17c Zutritt zu kommunalen Verwaltungen (gültig ab 1. Januar 2022)
03.01.2022
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Die Behördenleitung kann für bestimmte Verwaltungsbereiche oder bestimmte Verwaltungsdienstleistungen sowie für die Abholung und Rückgabe von Unterlagen Ausnahmen von der Zutrittsregelung des Satzes 1 zulassen.