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Ortsnachricht

Bebauungsplan "Höhe – 4. Änderung"
Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

"Höhe – 4. Änderung"

Aufstellung des Bebauungsplans

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 27.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Höhe – 4. Änderung" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein am 27.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Höhe - 4. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Änderungsbebauungsplan „Höhe - 4. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Carports mit Flachdach auf dem Grundstück 4370/10 an der Kreuzung Breitensteinstraße/Teckstraße zu schaffen.

Aufgrund der geringen Anzahl an öffentlichen Stellplätzen im Wohngebiet soll die Bebauungsplanänderung die Errichtung von privaten Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück ermöglichen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Höhe - 4. Änderung" sollen nun die Änderungen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich, diesen Änderungs-Bebauungsplan aufzustellen.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 27.01.2022 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt

vom 11.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022

im Rathaus Römerstein, Albstraße 2, Zimmer 102

öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag bis Freitag:    08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag:                    16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt:

www.roemerstein.de

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Römerstein, den 03.02.2022

gez. Winter, Bürgermeister

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