Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan "Unter Lau – Teil I, 5. Änderung"

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.02.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Unter Lau – Teil I, 5. Änderung" einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf "Unter Lau – Teil I, 5. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Änderungsbebauungsplan „Unter Lau – Teil I, 5. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebes auf dem Flurstück 1686/2 zu schaffen.

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ist es erforderlich den Betrieb um weitere Produktions- und Sozialräume in süd- östlicher Richtung zu erweitern, sodass eine wirtschaftliche Produktion am Standort weiterhin sichergestellt werden kann.

Für die Erweiterung soll die Baugrenze im süd- östlichen Bereich erweitert werden. Ebenfalls sollen die Festsetzungen für das Pflanzgebot für Einzelbäume und die Pflanzflächen Pg1 geändert werden.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 24.02.2022 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung liegt

vom 11.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022

im Rathaus Böhringen, Albstraße 2

öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag bis Freitag:      8.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag:                    16.00 bis 18.30 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich kann der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Römerstein (http://www.roemerstein.de/aktuelles) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Auf die Rechtsfolge einer Stellungnahme für gerichtliche Normenkontroll-Verfahren gegen den Bebauungsplan wird hingewiesen: Ein Antrag auf Normenkontrolle ist unzulässig, wenn der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können

(§ 47 (2a) VwGO).

Römerstein, den 03.03.2022

gez. Matthias Winter, Bürgermeister

^
Download