Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Verlängerung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Böhringen 2“ bis zum 30.04.2025


Im Februar 2022 erreichte die Gemeinde Römerstein ein erfreulicher Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Böhringen um weitere zwei Jahre.

In Zusammenarbeit mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wurde ein entsprechender Antrag im Herbst 2021 ausgearbeitet und Erläuterungen zum Verfahrenstand gegeben. Als Ergebnis kam heraus, dass die Sanierungsziele nur mit Verlängerung des Bewilligungszeitraumes realisierbar sind. Zu den Sanierungszielen gehören einerseits die Aufwertung des öffentlichen Raumes zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. Andererseits auch die behutsame Erneuerung des Gebäudebestands unter energetischen Gesichtspunkten zur Schaffung modernen und bezahlbaren Wohnraums.

Mit Hilfe der Städtebauförderung konnten bisher fünf private Eigentümer Gebäudeabbrüche durchführen. 16 Eigentümer im Sanierungsgebiet erhielten bereits Zuschüsse für die Gebäudemodernisierung, in welchem Rahmen die Wohngebäude an aktuelle bauliche und energetische Standards angepasst wurden. Neben der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle sowie dem Austausch veralteter Heizungsanlagen und dem Anschluss an das Nahwärmenetz, kommt in diesem Zusammenhang grundsätzlich auch ein barrierefreier / altersgerechter Umbau in Frage.

Auch ein Dachgeschoss- oder Scheunenausbau zur Wohnflächenerweiterung ist im Zusammenhang mit einer Gesamtmodernisierung förderfähig. Die Gemeinde Römerstein unterstützt private Maßnahmen weiterhin mit einem Zuschuss von maximal 25.000 €. Entsprechend der Förderrichtlinien der Gemeinde werden Maßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum höher – mit bis zu 35.000 € gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist ein entsprechender Vertrag mit der Gemeinde vor Beginn der Maßnahme!

Neben dem wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, leistet die Städtebauförderung somit auch einen Beitrag zur Wohnraumgewinnung. Bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme werden voraussichtlich 35 Wohneinheiten in Böhringen geschaffen.

Eigentümer im Sanierungsgebiet, die bisher noch unentschlossen waren, anstehende Investitionen am Gebäude zu tätigen, erhalten nun die Chance Fördermittel zwei Jahre länger zu beantragen. Der Anreiz wird durch erhöhte steuerliche Abschreibungen gemäß § 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz bei Modernisierungen erhöht.

Nutzen Sie Ihre Chance!

Anfragen zur Sanierung beantwortet Ihnen Frau Netz ( 07382 939815, E-Mail: netz(at)roemerstein.de) von der Gemeindeverwaltung.

Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung wenden Sie sich an die zuständige Projektleiterin der als Sanierungsträger beauftragten Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Frau Bieler ( 07141 16-757230, E-Mail: sindy.bieler(at)wuestenrot.de).

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Böhringen 2