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Römerstein

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Ortsnachricht

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Viehtrieb II"


Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ²Viehtrieb II²

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.03.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Viehtrieb II" einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.

Die Gemeinde Römerstein weist das 3,4 ha große Gebiet „Viehtrieb II“ aus, um die Möglichkeit für gewerbliche Neuansiedlungen zu schaffen.

Die Entwicklung des Gewerbegebiets ist in Hinblick auf die örtliche Entwicklung und Stärkung des Mittelstandes in der Region zwingend erforderlich.

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Viehtrieb II" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Betriebshofs für Bodenmanagement und Recycling geschaffen und das erforderliche Bebauungsplanverfahren formal auf den Weg gebracht werden.

Für den Planbereich ist der Lageplan der SI GmbH + Co. KG vom 24.03.2022 maßgebend. Er ist nachstehend unmaßstäblich abgebildet.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Römerstein, den 31.03.2022

gez. Sauer, Bürgermeisterin

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