Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 03.04.2022
Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
in Arzt- und Zahnarztpraxen,
in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:
Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
Testpflichten
in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
in Schulen und Kitas,
in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Regelungen der Gemeindeverwaltung Römerstein
· Die Gemeindeverwaltung lehnt sich bei Vorsprachen im Rathaus an die Regelungen des Landes Baden-Württemberg an.