Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 03.04.2022


Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.

Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):

im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),

in Arzt- und Zahnarztpraxen,

in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie

in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:

Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,

Testpflichten

in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,

in Schulen und Kitas,

in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,

in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Regelungen der Gemeindeverwaltung Römerstein

·         Die Gemeindeverwaltung lehnt sich bei Vorsprachen im Rathaus an die Regelungen des Landes Baden-Württemberg an.