Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan
Erneute verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V.m § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 05.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf "Unter Lau – Teil I, 5. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V.m. § 13 BauGB erneut verkürzt öffentlich auszulegen.
Das Baufenster wurde erneut angepasst und um ca. 2,0 m in südliche Richtung vergrößert.
Aufgrund dessen ist es erforderlich, den Bebauungsplan "Unter Lau – Teil I, 5. Änderung" erneut öffentlich auszulegen. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Dauer der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 05.05.2022 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt
vom 12.05.2022 bis einschließlich 26.05.2022
im Rathaus Römerstein, Albstraße 2
öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich kann der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Römerstein (http://www.roemerstein.de/aktuelles) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Römerstein, den 12.05.2022
gez. Sauer, Bürgermeisterin