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Ortsnachricht

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Mörikestraße/Westerheimer Straße


Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften

"Mörikestraße/ Westerheimer Straße – 2. Änderung - Römerstein-Donnstetten"

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 30.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Mörikestraße/ Westerheimer Straße – 2. Änderung" einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. §74 LBO im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der Änderungsbebauungsplan "Mörikestraße/ Westerheimer Straße – 2. Änderung" hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück 8186 nördlich der Westerheimer Straße in Donnstetten zu ermöglichen.

Gleichzeitig ist die Bebauungsplanänderung notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung in diesem Bereich zu ermöglichen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht für das Flurstück 8186 ein durchgängiges Baufenster vor. Geplant ist jedoch vier einzelne Baufenster auszuweisen, um eine adäquate Ausnutzung des Grundstückes zu erzielen. Ebenso ist für die Erschließung der vier neuen Wohngebäude der Bau einer Stichstraße auf dem Grundstück 8186 notwendig.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Für den Planbereich ist der Lageplan der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 30.06.2022 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Römerstein, den 07.07.2022

gez. Anja Sauer, Bürgermeisterin

Bebauungsplan