Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Schöffenwahl 2023


Aufstellung der Vorschlagsliste

für die Schöffinnen und Schöffen

für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden aus unserer Gemeinde Schöffen und Schöffinnen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Römerstein haben und als Schöffinnen/Schöffen bei Gerichtsverhandlungen mitwirken wollen, können sich bei der Gemeinde Römerstein für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis 28.04.2023 bewerben.

Ein Bewerbungsformular  kann unter www.roemerstein/Aktuelles.de heruntergeladen oder im Rathaus abgeholt werden ( Auslage Foyer Rathaus I). Ein Leitfaden und Infos finden Sie auch unter der Homepage des Justizministeriums unter folgendem Link:

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023

Für die Bewerbung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Familienname
  • Ggf. einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen
  • Vornamen
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Beruf
  • Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer

Bitte das Formular vollständig ausfüllen, um Rückfragen zu vermeiden. Sollten Sie Fragen zu der Bewerbung haben, können Sie sich gerne bei Frau Netz unter der Rufnummer 07382/939815 oder über Mail netz@roemerstein.de melden.

Zum Amt des Schöffen sollen nicht berufen werden:

  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01. 01.2024) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) vollenden würden;
  • Personen, die zur Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein. Die Liste wird danach für eine Woche öffentlich ausgelegt.

Die endgültige Wahl zur Schöffin/zum Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in einem gesonderten Verfahren.

Bürgermeisteramt Römerstein

Gez. Sauer

Bürgermeisterin