Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Bebauungsplan „Poststraße – Burgstraße, 2. Änderung“


Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

1. Bebauungsplan "Poststraße – Burgstraße, 2. Änderung"

2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Poststraße – Burgstraße, 2. Änderung", Gemeinde Römerstein, Landkreis Reutlingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Poststraße – Burgstraße, 2. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 aufzustellen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung ebenfalls beschlossen, für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Poststraße – Burgstraße, 2. Änderung" die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Der Geltungsbereich befindet sich östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Römerstein-Böhringen und wird im Wesentlichen begrenzt durch den Raisenweg, Flst. 455/1, 451 und den Ortsrand (Flst. 442). Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 3.095 m².

Mit dem Bebauungsplanverfahren zur 2.Änderung des Bebauungsplans "Poststraße – Burgstraße" soll nun für eine Teilfläche des Bebauungsplans "Poststraße – Burgstraße, 1. Änderung" die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten auch unter den Aspekten Nachverdichtung, Schaffung von neuem Wohnraum und energetischer Sanierung planungsrechtlich geschärft werden. Es sind hierzu Anpassungen des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, TH und FH) sowie der Lage der Baugrenze notwendig. Darüber hinaus soll das private Flurstück (Flst. 450) nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden, da dieses Planungsziel nicht weiterverfolgt wird.

Zu Erreichung der Planungsziele ist es daher notwendig, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung, der Textteil und die Örtlichen Bauvorschriften "Poststraße – Burgstraße, 2. Änderung", Gemeinde Römerstein vom 10.05.2023.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Auslegung des Bebauungsplans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung

von Montag, den 12.06.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 14.07.2023

bei der Gemeinde Römerstein, Albstraße 2, 72587 Römerstein-Böhringen, Zimmer 113, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt: www.römerstein.de

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 14.07.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Gemeinde Römerstein vorbringen oder schriftlich an die Gemeinde Römerstein richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Verfasser angegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäße eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Öffnungszeiten der Gemeinde Römerstein:

Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch: 10.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Gemeinde Römerstein, 01.06.2023

Gez.

Sauer

Bürgermeisterin

Textteil

Plantteil

Begründung