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Ortsnachricht

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Viehtrieb II" - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Viehtrieb II" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 24.05.2023 maßgebend.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt

vom 09.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023

im Rathaus Römerstein, Albstraße 2,

öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten:

Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch: 10.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Römerstein eingestellt:

www.roemerstein.de

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

1. Der Umweltbericht mit Informationen über die Schutzgüter Biotope und Arten, Boden, Wasser / Grundwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch sowie und Kultur- und Sachgüter. Er ist gesonderter Teil der Begründung.

2. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen.

3. Gutachten

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Biotope und Arten finden sich in 1. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Belangen des Artenschutzes sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und Minimierung von Lebensraumverlusten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in 1. Es werden Aussagen getroffen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser / Grundwasser finden sich in 1. und 2. Es werden Aussagen zum Grundwasser und Wasserschutzgebiet getroffen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in 1. Es werden Aussagen getroffen zur Luftqualität im Zusammenhang mit dem Versiegelungsgrad.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in 1. Es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbilds und zu potentiellen Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in 1. - 3. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen und Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen betreffend die schutzwürdigen Nutzungen und Gebiete außerhalb des Plangebiets.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich in 1. Im Plangebiet sind keine Vorkommen von Bau- oder sonstigen Kulturdenkmalen bekannt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Römerstein, den 01.06.2023

gez. Sauer,

Bürgermeisterin

Lageplan

Textteil

Begründung