Römersteinturm

Römerstein

Meine Heimat.

Ortsnachricht

Kurzbericht zur Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2023


TOP 1 Bekanntgaben

Bürgermeisterin Anja Sauer gab folgende Punkte bekannt:

-       In der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2023 wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, dass die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens seitens des DRK Ortsgruppe Römerstein mit 3.000 € bezuschusst wird.

-       An den Rathäusern I und II wurden zwischenzeitlich Panikschlösser montiert.

-       Für den Unimog des Bauhofes wurde ein gebrauchter Streuer angeschafft. Der bisherige Streuer war in einem sehr schlechten Zustand und musste in Vorbereitung auf den kommenden Winter getauscht werden. Der Preis für einen neuen Streuer liegt aktuell bei 42.000 €. Nach Einholung von mehreren Angeboten konnte der Firma Küpper-Weisser GmbH aus Bräunlingen der Zuschlag für einen gebrauchten Streuer zu einem Nettopreis von 3.400 € erteilt werden. Dieser ist zwischenzeitlich bereits geliefert worden. Im Herbst wird der Fahrzeugpool des Bauhofes durch den Gemeinderat angeschaut werden.

TOP 2. Kindertagesstätten und Schulen Römerstein

A. Kommunale Bedarfsplanung Römerstein in der Kindertagesbetreuung 2023/2024

B. Satzung zur Änderung der Benutzungs-und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen

 hier: Neufestlegung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2023/2024

C. Änderung der Mensagebühren Gemeinschaftsschule „Vordere Alb“ - Standort Römerstein

Die Kindertagesbetreuung stellt eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Gemeinde dar. Sie beinhaltet den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die frühkindliche Förderung der Kinder in einer Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege. Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung stellt die örtliche Bildungs- und Betreuungskonzeption dar.

Sie berücksichtigt Rahmenbedingungen und die aktuelle Situation in der Gemeinde und ist Grundlage für eine optimale und bedarfsgerechte Kinderbetreuung. Sie soll diese aufbauen, erhalten und weiterentwickeln. Die Gemeinde Römerstein bietet mit ihrem Römersteiner Modell ein Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder, das sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientiert. Römerstein ist mit einem breiten Spektrum der Betreuung in allen Altersklassen gut aufgestellt. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wird der pädagogische Auftrag für die Kinder sowie der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllt. Ein Betreuungsangebot vom ersten Geburtstag bis zum 10. Lebensjahr ist geboten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in großen Teilen sichergestellt. Ergänzend zu den klassischen Kindergärten werden in Römerstein zudem 17 Kinder von zwei Tagesmüttern und einem Tagesvater sowie im RömerTigeR betreut. Die Kindergärten in den Ortsteilen sind mit ihren unterschiedlichen Angeboten der Betreuung sowohl im U3 - als auch Ü3 – Bereich facettenreich jeweils in einem teiloffenen Haus ausgestattet. Die erfolgreiche Umsetzung der Leitlinien und der Trägerkonzepte spiegeln sich in der täglichen Arbeit am Kind wieder. Bei der 2022 durchgeführten Bedarfsumfrage unter den Eltern, fand die Möglichkeit eines Wald- bzw. Naturkindergartens großen Anklang. In umliegenden Gemeinden haben Naturkindergärten bereits den Betrieb aufgenommen und werden sehr gut angenommen. Dem Trend der verlängerten Öffnungszeiten und eine steigende Betreuung unter 3 Jahren ist Rechnung zu tragen und Plätze bedarfsgerecht anzubieten. Aufgrund der zunehmenden Bevölkerungsentwicklung, starken Geburtenjahrgängen sowie erweiterten Betreuungsansprüchen durch gestiegene Lebenshaltungskosten sowie Zuwanderung aus der Ukraine und einem gesellschaftlichen Wandel ist zusätzlichen Bedarf in kommenden Jahren Rechnung zu tragen. Die Leiterinnen der Römersteiner Kindergärten, Jessica Kunz, Lena Elser und Michaela Hofele stellten die Situation in ihren jeweiligen Einrichtungen im Rahmen der Sitzung dar. Sowohl in Donnstetten als auch in Zainingen herrscht akuter Platzmangel. Für das kommende Jahr konnten alle Kinder versorgt werden. Im darauffolgenden Kindergartenjahr 2024/2025 wird die Situation allerdings noch angespannter werden. In Böhringen sieht die Lage etwas besser aus. Für 2023/2024 sind noch Plätze frei. Aber auch in Böhringen sind im Kindergartenjahr 2024/2025 bereits jetzt so gut wie alle Plätze belegt. Im Kindergartenjahr 2024/2025 fehlen bereits nach jetzigem Stand mindestens 10 Plätze im Ü3-Bereich Die Dringlichkeit bei der Schaffung von Plätzen wurde von allen drei Kindergartenleitungen betont. Eine ergänzende Ferienbetreuung für Einschulungskinder kann zurzeit aus pädagogischen und personellen Gründen nicht umgesetzt werden. Der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz ist im Kindergartenjahr 2023/2024 in der Gesamtgemeinde Römerstein gesichert.

Als weiterer Teil des Tagesordnungspunktes wurde die Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen behandelt. Die Gemeinde Römerstein lehnte sich bei der Anpassung der Gebühren an die Empfehlung des Städte- und Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie des Kirchenfachverbands in Baden-Württemberg an. In der Empfehlung heißt es wörtlich:

„Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.“

Die vom Städte- und Gemeindetag empfohlene Erhöhung wurde durch die Verwaltung geprüft. Um den gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Betriebskosten und Unterhaltungsmaßnahmen gerecht zu werden musste eine kalkulatorische Anpassung erfolgen um dem Ziel einer Kostendeckung von 20 % durch Elternbeiträge näher zu kommen. Die Erreichung des 20%-Ziels mit nur einer Anpassung vorzunehmen, erachtete die Verwaltung als nicht tragbar. Stattdessen wurde eine sukzessive Steigerung der Gebühren mit den vom Städte-und Gemeindetag vorgeschlagenen 8,5 plus einem Zuschlag von weiteren 3,5% und somit in Summe 12 % vorgeschlagen. Durch die jetzige Erhöhung um 12 % wird ein Kostendeckungsgrad von 17% erreicht werden. Im Kindergarten „Wolkenland“ lag der Kostendeckungsgrad im Kindergartenjahr 2022/2023 bei 14%. Es wurde von Ortsvorsteher und Gemeinderat Müller aus Böhringen die Bitte geäußert, dass von der Verwaltung die Einführung einer einkommensabhängigen Gebühr für das nächste Jahr geprüft wird.

Der dritte Teil des Tagesordnungspunktes hatte die Essenversorgung an der Gemeinschaftsschule zum Gegenstand. Obwohl die Essensversorgung an der Gemeinschaftsschule gut ist, wurde aufgrund des recht hohen Preises angeregt, den Essenspreis in der Mensa der Gemeinschaftsschule niedriger anzusetzen, da die tatsächlichen Bestellungen unter den erwarteten Bestellungen lagen. An 4 Tagen (Montag bis Donnerstag) wird in der Gemeinschaftsschule ein Mittagessen angeboten. Die hohe Qualität der Essen an der GMS steht außer Frage. Mit etwa 20 Essen pro Tag im Jahresdurchschnitt ist die Nachfrage jedoch relativ gering. Die Gemeinde hatte im Rahmen einer Abfrage die Mensagebühren der umliegenden Gemeinden ermittelt. Römerstein liegt mit einem Essenspreis von aktuell 5,00 € deutlich über dem Schülerpreis den die umliegenden Gemeinden erheben. Bei der Kalkulation des Preises mussten auch die Personalkosten der für die Mensa tätigen Mitarbeiter berücksichtigt werden. Der Elternbeirat der Gemeinschaftsschule hatte sich schriftlich an die Verwaltung gewandt und seinen Unmut über die hohen Preise in der Mensa der Gemeinschaftsschule kundgetan und um eine Senkung der Mensapreise gebeten. Um die Attraktivität der Mensa zu steigern hat die Verwaltung daher vorgeschlagen den Preis der Essensgebühren entsprechend anzupassen.

Einstimmig beschlossen wurde unter A. Kommunale Bedarfsplanung Römerstein in der Kindertagesbetreuung 2023/2024:

1.         Der Gemeinderat beschließt die der Beratungsunterlage beigefügte kommunale Be-darfsplanung Römerstein 2023/2024 und legt diese dem Träger der Jugendhilfe beim Landratsamt Reutlingen vor.

2.         Es wird Folgendes festgestellt: der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kinderta-gesbetreuung ist in Römerstein für das Kindergartenjahr 2023/2024 für Ü3- und U3-Kinder erfüllt.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Betreuungsmöglichkeiten in Römerstein zu prüfen und weiter zu entwickeln, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Ü3 und U3 in Folgejahren (ab 2024/2025) zu erfüllen. In Bezug auf einen Naturkindergarten sind weitere tiefergehende Beratungen vor einer Entscheidung nötig.

4.         Die Öffnungszeiten des evangelischen Kindergartens Donnstetten werden nach erfolgter Absprache mit der evangelischen Kirchengemeinde Donnstetten - Westerheim im Rahmen des Römersteiner Modells für die Kleingruppe (RegelgruppeVÖ) sowie die Krippe jeweils von 30 auf 35 Stunden/Woche ab 01.01.2024 angehoben.

Bei einer Gegenstimme wurde mehrheitlich folgender Beschluss zu B. Satzung zur Änderung der Benutzungs-und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen - hier: Neufestlegung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2023/2024 gefasst.

Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Benutzungs-und Gebührenordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung "Wolkenland" in Römerstein-Böhringen (gemäß Anlage) vom 20.07.2023 mit Wirkung zum 01.09.2023 zu.

Zu C. Änderung der Mensagebühren Gemeinschaftsschule Vordere Alb - Standort Römerstein hat der Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen:

Der Schülereinheitspreis für die Gemeinschaftsschule Vordere Alb von 5,00 € wird ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 4,50 € je Essen festgesetzt.

TOP 3 Abwasserbeseitigung – Abwasserpumpwerk „Eichenried“ in Römerstein-Donnstetten und Abwasserpumpwerk in „Römerstein-Zainingen“-Optimierung und Einbau von Mazeratoren als Ersatz für Rechenanlage-Vergabe Folgeaufträge

Bürgermeisterin Anja Sauer führte ins Thema ein. Die Abwasserpumpwerke Eichenried und Zainingen wurden Ende der achtziger Jahre (Zainingen 1988) bzw. Anfang der Neunziger (Eichenried 1991) errichtet. Die verfahrenstechnischen Ausrüstungen in den Abwasserpumpwerken Eichenried und Zainingen bestehen im Wesentlichen aus einer mechanischen Vorreinigungsstufe (Rechenanlage) und einer nachgeschütteten Pumpstation zur Förderung des Abwassers zur weitergehenden Abwasserbehandlung. In der Rechenanlage werden grobe Verunreinigungen des Abwassers wie Textilien, Hygieneartikel, Verpackungsmaterial und Speisereste zurückgehalten und schützen die nachgeschalteten Pumpen vor Schäden.

Eine weitere Behandlungsmöglichkeit der zuvor beschriebenen groben Verunreinigungen ist der Einsatz von Mazeratoren (Nasszerkleinerer), welche die im Abwasser enthaltenen Feststoffe auf eine unproblematische Größe zerkleinern, um ein homogenisiertes und pump- und fließfähiges Flüssig-/Feststoffgemisch herstellen. Bereits im Gutachten von Jedele & Partner / Fritz Planung von 2017 wurde für die beiden damals 25 - 30 Jahre alten Rechen noch eine Restarbeitszeit von 5-10 Jahren abgeschätzt. In der Finanzplanung wurden diese Arbeiten auf Grund der schlechten Haushaltslage in den letzten Jahren auf 2027 geschoben. Nachdem nun die vorhandene Rechenanlage im PW Zainingen bereits ausgefallen ist und die im PW Eichenried auch das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht hat, besteht hier Handlungsbedarf. Eine Reparatur der bestehenden Rechenanlagen ist gemäß Herstellerangaben nicht mehr möglich. Dr. Gerald Gangl und Peter Winkler von der RBS wave GmbH aus Stuttgart haben im Rahmen der Sitzung die Vor- und Nachteile von Rechenanlagen und Mazeratoren vorgesetellt. Die Investitionskosten sind bei Rechenanlagen erheblich höher als bei Mazeratoren und die Anpassung der Rechenanlagen an die baulichen Bedingungen birgt Risiken, zum Beispiel muss die Baustatik überprüft werden. Gegebenenfalls würden bauliche Anpassungsarbeiten erforderlich werden. Das Handling mit dem Rechengut (Rechengutbehandlung) sowie die Entsorgungskosten entfallen beim Einsatz von Mazeratoren. Bei optimaler Pumpenanpassung auf die Mazeratoren wird der Energiebedarf der Pumpwerke minimiert werden. Auch die Kosten des Einbaus wurden dargestellt. So würde eine neue Rechenanlage 158.200 € kosten. Im Vergleich hierzu würde ein Mazerator mit lediglich 10.085 € zu Buche schlagen. Die gesamten Herstellungskosten würden bei der Ausführung mit Rechanlage und einem einstufigen Pumpwerk in Donnstetten 300.600 € brutto und in Zainingen 294.760 € brutto betragen. Im Gegensatz dazu fallen bei der Ausführung mit Mazerator und Vorpumpe in Donnstetten Gesamtkosten in Höhe von 92.700 € brutto und in Zainingen in Höhe von 72.860 € an. Auch die Folgekosten in Form von Wartungsaufwand und –arbeiten fallen bei Mazeratoren nach Aussage von RBS-wave geringer aus. Die von RBS-wave vorgeschlagene Lösung in Form des Einbaus von Mazeratoren und einer Vorpumpe stellt für die Gemeinde die wirtschaftlichste und effizientere Möglichkeit dar. Beim vorgelgten Angebot bezüglich der elektrotechnischen Ausrüstung war dem Gemeinderat eine transparente Kostengestaltung wichtig, sodass die Abrechnung der Stunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden und die Vorauszahlung von 50% wegfallen soll. Stattdessen soll eine anteilige Zahlung nach Baufortschritt vereinbart werden. Daher wurde hier angeregt diesbezüglich nocheinmal mit dem Anbieter nachzuverhandeln.

Bürgermeisterin Anja Sauer war froh, dass hier eine dauerhafte und gute Lösung erarbeitet werden konnte.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse jeweils einstimmig:

1.         Die Gemeinde Römerstein vergibt die verfahrenstechnische Ausrüstung an die Firma W&A Technologie GmbH / Ravensburg gemäß beigefügtem Angebot 0054-23:

PW Eichenried:          Summe VT netto: 17.621,15 €

PW Zainingen:            Summe VT netto: 37.728,62 €                                            

Gesamt                       Summe VT netto: 55.349,77 €          brutto: 65.866,23 €

2.         Die Gemeinde Römerstein vergibt die elektrotechnische Ausrüstung an die Firma Eggs Elektroanlagen GmbH / Pliezhausen:

PW Eichenried:          Summe ET netto:   6.901,76 €

PW Zainingen:            Summe ET netto: 13.803,53 €                                            

Gesamt                       Summe ET netto: 20.705,29 €          brutto:  24.639.30 €

Die Verwaltungsspitze wird beauftragt Nachverhandlungen vorzunehmen.

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen wurde folgender Beschluss gefasst:

3.         Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der Maßnahme durchzuführenden Betonarbeiten in den unter Ziffer 1 u. 2 genannten Pumpwerken unter Grundlage der genannten Kostenschätzung an einen Bauunternehmer zu vergeben.

TOP 4.1 Bauangelegenheiten – Errichtung einer Stahlbeton-Großraumgarage, Abbruch der vorh. Garage auf Flst.Nr. 34/1, Grundwiesen 7 in Römerstein-Zainingen

Die Bauherrschaft plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 34/1, Grundwiesen 7 in Römerstein-Zainingen den Abbruch der bestehenden Garage. Anschließend soll an derselben Stelle eine Stahlbeton-Großraumgarage als Grenzbebauung errichtet werden. Die Garage wird eine Grundfläche von 6,00 m x 6,00 m in Summe somit 36,00 m² haben. Sie wird eine Höhe von 2,70 m haben und somit eine Kubatur von 97,2 m³ aufweisen. Laut Bebauungsplan dürfen Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden. Die beantragte Garage ist innerhalb der überbaubaren Fläche, somit ist die vorgelegte Planung dahingehend bebauungsplankonform. Die Garage ist mit einem Flachdach vorgesehen. Dies ist nach den örtlichen Bauvorschriften bei Garagen bis 120 m³ und einer Wandhöhe bis zu 3,5 m zulässig. Die Garage weist eine Kubatur von 97,2 m³ und eine Wandhöhe von 2,7 m auf wodurch die Ausführung mit Flachdach zulässig ist. Garagen können mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m² als Grenzbebauung zugelassen werden. Die Wandfläche beträgt 16,2 m². Somit kann diese wie beantragt als Grenzbebauung zugelassen werden. Der Ortschaftsrat Zainingen hat seine Zustimmung erteilt.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Dem Bauvorhaben Errichtung einer Stahlbeton-Großraumgarage, Abbruch der vorh. Garage auf Flst.Nr. 34/1, Grundwiesen 7 in Römerstein-Zainingen wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

TOP 4.2 Bauangelegenheiten- Errichtung eines Nebengebäudes für Gebäudetechnik (Heizung), Flst. 2301, 2301/1, Uracher Straße 59 in Römerstein-Zainingen

Die Bauherrschaft plant auf den Flst.Nrn. 2301, 2301/1, Uracher Straße 59 in Römerstein-Zainingen die Errichtung eines Nebengebäudes für Gebäudetechnik. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg – 4. Änderung“. Der Bereich ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das geplante Nebengebäude wird eine Grundfläche von 11,00 m x 5,00 m haben. Daraus ergibt sich eine Grundfläche von 55 m². Die Höhe des mit Flachdach ausgeführten Nebengebäudes wird 3,00 m betragen. Die Kubatur beträgt somit 165 m³. Der geplante Neubau ist in 2 Räume, Technik 1 und Technik 2, unterteilt. Technik 1 wird eine Grundfläche von 29,35 m² haben und den Pelletsbrenner beinhalten. Technik 2 wird eine Fläche von 21,53 m² aufweisen und wird als Pelletsbunker dienen. Die Produktionsabwärme innerhalb des Betriebs wird durch eine im Gebäude liegende, ebenfalls noch zu errichtende baurechtlich jedoch nicht relevante Wärmepumpe aufgenommen und dem Heizsystem zugeführt. Die zu errichtende Pelletsheizung wird bei Bedarf, z.B. im Winter bei extrem niedrigen Temperaturen, zugeschaltet. Das Heizungsgebäude wird über einen noch zu errichtenden Weg vom Nelkenweg aus erreichbar sein. Das Heizungsgebäude wird, um den Höhenunterschied auf dem Gelände auszugleichen, auf einer 1,00 Meter hohen Aufschüttung errichtet werden. Das Heizungsgebäude liegt somit auf demselben Niveau wie das Hauptgebäude. Laut Bebauungsplan sind im Gewerbegebiet Dächer mit einer Neigung von 0° - 45° zugelassen, somit ist die Ausführung mit Flachdach unproblematisch. Die vorgegebene Firsthöhe liegt bei 10 m, diese wird jedoch nicht überschritten. Durch das Technikgebäude wird die Baugrenze nicht überschritten. Die zulässige Nutzung wird nicht überschritten. Insgesamt ist das Heizungskonzept mit Pelletsheizung und Wärmepumpe im Sinne der Nachhaltigkeit und alternativen Heizungsmöglichkeiten konzipiert. Das Heizkonzept aus Wärmepumpe und Pelletsheizung wird dem gesamten Betriebsgebäude dienen. Der Ortschaftsrat Zainingen hat seine Zustimmung erteilt.

Einstimmig hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

Dem Bauvorhaben Errichtung eines Nebengebäudes für Gebäudetechnik (Heizung) auf Flst. 2301, 2301/1, Uracher Straße 59 in Römerstein-Zainingen, wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

TOP 5 Bebauungsplan „Poststraße – Burgstraße, 2.Änderung“ in Römerstein-Böhringen

a)         Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung

b)        Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO Baden-Württemberg

Bürgermeisterin Anja Sauer stellte den Sachverhalt vor. Mit dem Bebauungsplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans wird für eine Teilfläche des Bebauungsplans „Poststraße – Burgstraße, 1. Änderung“ die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten auch unter den Aspekten der Nachverdichtung, Schaffung von neuem Wohnraum und energetischer Sanierung planungsrechtlich geschärft werden. Es waren hierzu Anpassungen des Maßes der baulichen Nutzung (Traufhöhe und Firsthöhe) sowie der Lage der Baugrenze notwendig. Darüber hinaus wird das private Flurstück (Flst. 450) nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden, da dieses Planungsziel nicht weiterverfolgt wird. Im Rahmen des Verfahrens zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Poststraße – Burgstraße“ wurde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 durchgeführt. Hierbei wurde durch das Landratsamt Reutlingen eine Stellungnahme eingebracht. Durch die eingegangene Stellungnahme wurden die Deckblattänderung und die Begründung redaktionell angepasst. Des Weiteren hat die Straßenverkehrsbehörde Hinweise und Anregungen zum Umgang mit der privaten Verkehrsfläche (Flst. 450) gegeben. Diese Anregungen führen jedoch zu keiner Änderung des Bebauungsplans. Die Änderung des Bebauungsplans wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Wie der Südwestpresse am 20.07.2023 zu entnehemen war, verstoßen die Regelungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - gegen Unionsrecht. Der Verzicht auf eine Umweltprüfung ist laut BVerwG unzulässig. Da die Änderung des Bebauungsplans nicht nach §13b BauGB, sondern nach § 13 BauGB erfolgt ist, hat das Urteil keine Auswirkung auf die Bebauungsplanänderung des Bebauungsplans „Postraße – Burgstraße“. Durch die Änderung des Bebauungsplans ist es der Verwaltung gelungen ein Rechtsverfahren zu verhindern.

Der Gemeinderat konnte einstimmig folgenden Beschluss fassen:

1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans und den Örtlichen Bauvorschriften vorgebrachte Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange wird wie in den Anlagen vom 14.07.2023 aufgeführt behandelt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Poststraße – Burgstraße, 2.Änderung“ (Änderungsdeckblatt), mit Stand vom 14.07.2023, wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung vom 14.07.2023 festgestellt.

3. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates wird öffentlich bekannt gemacht.

TOP 6 Sonstiges

Bürgermeisterin Anja Sauer brachte folgenden Punkt in die Sitzung ein:

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Viehtrieb II“ vom Gemeinderat gebilligt.

Das Sondergebiet Viehtrieb II grenzt an die Straßen Hochsträß und Viehtrieb im Osten von Römerstein-Zainingen. Nun musste ein Name für die Erschließungsstraße vergeben werden. Der Vorschlag aus dem Ortschaftsrat Zainingen die Straße nach dem Gewann „Hagenäcker“ zu taufen konnte aufgenommen werden.

So fasste der Gemeinderat auch hier den einstimmigen Beschluss:

1. Die Erschließungsstraße im nördlichen Bereich wird künftig die Bezeichnung „Hagenäcker“ tragen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Erschließungsstraße „Hagenäcker“ straßenrechtlich zu widmen.

Aus dem Gemeinderat wurde die Unzufriedenheit mit der RBS-wave GmbH geäußert und in diesem Zug angeregt, dass nach dem Vertragsende ein neuer Dienstleister beauftragt werden sollte. Alternativ soll auch geprüft werden, ob nicht der Abwasserzweckverband und seine Mitglieder in Summe von ein und demselben Dienstleister betreut werden kann.