
Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Trägenäule“ – Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
Aufstellung- und Veröffentlichungsbeschluss Bebauungsplan "Trägenäule"
Aufstellung- und Veröffentlichungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanentwurf "Trägenäule"
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf "Trägenäule"
Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Trägenäule", Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften "Trägenäule", Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und beschlossen, ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Trägenäule", Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Trägenäule", Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Der sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch die Umnutzung des ehemaligen Kläranlagengebäudes zu einer Heizzentrale nicht wesentlich verändert.
Die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung
Für den Ausbau des voll ausgelasteten Römersteiner Nahwärmenetzes soll das außer Betrieb genommene Kläranlagengebäude in der Steinwiesenstraße in Böhringen in eine Heizzentrale umgebaut werden. Damit wird eine innovative und erneuerbare Energieversorgung auf Basis der regionalen Ressource Holz umgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Nahwärmenetzes geschaffen.
Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung Böhringen im südwestlichen Ortsrand von Böhringen, südlich der Bundesstraße B 28 und westlich der Steinwiesenstraße.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 1675 (teilweise), 1688/4 (teilweise) und 1689 (teilweise).
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,31 ha.
Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 26.07.2023.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen
von Freitag, dem 04.08.2023 bis Montag, dem 04.09.2023,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://www.roemerstein.de/de/Aktuelles/Bebauungsplaene veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
- Rathaus Römerstein, Albstraße 2, Zimmer 113, Herr Bader, 1. Stock
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Römerstein:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 04.09.2023, Stellungnahmen an info(at)roemerstein.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Römerstein, den 03.08.2023
Anja Sauer
Bürgermeisterin