Römerstein
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Ortsnachricht
Öffentliche Bekanntmachung
Entwurfsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit - 1. Bebauungsplanentwurf "Breiter Weg" Gemeinde Römerstein, Gemarkung Zainingen
Entwurfsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanentwurf "Breiter Weg"
Gemeinde Römerstein, Gemarkung Zainingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen den einfachen Bebauungsplan "Breiter Weg" nach § 30 Abs. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung ebenfalls beschlossen, für den einfachen Bebauungsplan "Breiter Weg" die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Neuaufstellung des einfachen Bebauungsplans "Breiter Weg" soll auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche die Nutzung mit Nebenanlagen, Garagen, Carports oder Stellplätze möglich sein.
Zudem sollen untergeordnete Bauteile der Hauptgebäude die Baugrenze in Zukunft überschreiten dürfen, was zu einer höheren Flexibilität in der Ausnutzung der Baugrundstücke führt.
Die Anbauverbotszonen in Richtung Bundesstraße 28 und Kreisstraße Ulmer Straße werden dabei beachtet.
Um die planungsrechtlichen Ziele des Baulinienplans auch in der Neuaufstellung des einfachen Bebauungsplans "Breiter Weg" hinreichend festsetzen zu können, wird die Baulinie als Baugrenze festgesetzt und damit überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche eindeutig festgelegt.
Zu Erreichung der Planungsziele ist es daher notwendig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) und als einfacher Bebauungsplan (§30 (3) BauGB) aufzustellen.
Das Art und Maß der baulichen Nutzung werden nicht geändert, wodurch die Anforderungen an gesunden Wohnverhältnisse nicht beeinträchtigt werden.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, da die Schwellenwerte hierzu nicht gegeben sind. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter gibt es nicht.
Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden maßstabslosen Planzeichnung dargestellt begrenzt:
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Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung und die planungsrechtlichen Festsetzungen, jeweils mit dem Datum vom 10.04.2024.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen
von Freitag, dem 10.05.2024 bis Freitag, dem 14.06.2024
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://www.roemerstein.de/de/Aktuelles/Bebauungsplaene veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
- Rathaus Römerstein, Albstraße 2 (Zimmer 113)
-
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Römerstein:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 14.06.2024, Stellungnahmen an info(at)roemerstein.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Römerstein Albstraße 2, 72587 Römerstein) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Römerstein, den 02.05.2024
Anja Sauer
Bürgermeisterin