Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Schelmenländer" Aufstellung des Bebauungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 19.09.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Schelmenländer" einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein am 19.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Schelmenländer" gebilligt.
Der Bebauungsplan "Schelmenländer" hat zum Ziel, eine städtebaulich geordnete bauliche Weiterentwicklung im Bereich der Ortsrandlage in Donnstetten zu ermöglichen.
Das Gebiet soll als Wohnstandort entwickelt werden, da es auf Grund seiner ruhigen Lage ein gutes Wohnumfeld bietet. Die neue Bebauung soll der Lage des Plangebiets gerecht werden und auf die bestehende Wohnbebauung eingehen.
Geplant sind unterschiedliche Wohnformen, sodass im nord-westlichen Bereich auch verdichteter Wohnungsbau in Form von Mehrfamilienhäusern möglich sein soll. Zur freien Landschaft im Osten und Süden hin soll die Bebauung in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern aufgelockert werden.
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Schelmenländer" sollen die Ziele der Ortsentwicklung planungsrechtlich fortgeführt und das erforderliche Bebauungsplanverfahren formal auf den Weg gebracht.
Für den Planbereich ist der Lageplan der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 21.08.2024 maßgebend. Er ist nachstehend unmaßstäblich abgebildet.
Gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ist
vom 30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024
auf der Homepage der Gemeinde Römerstein unter https://www.roemerstein.de/de/Aktuelles/Bebauungsplaene abruf- und einsehbar.
Zusätzlich sind die oben genannten Bebauungsplanunterlagen bei der Gemeinde Römerstein, Albstraße 2, 72587 Römerstein, Zi. 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(at)roemerstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Römerstein, den 26.09.2024
gez. Sauer, Bürgermeisterin